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Welche Kosten entstehen beim Hausverkauf für den Verkäufer?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 5 Minuten

Welche Kosten entstehen beim Hausverkauf für den Verkäufer? Alles zu den Maklergebühren, Notarkosten, Steuern und mehr.

Das Wichtigste in Kürze
  • Verkäufer tragen beim Hausverkauf in der Schweiz Kosten wie Maklergebühren, Notariatsgebühren und verschiedene Steuern.
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Hypothek und Grundbuchgebühren können zu zusätzlichen Kosten führen. 
  • Je nach Kanton unterscheiden sich die Kosten erheblich, die beim Hausverkauf für den Verkäufer anfallen. 

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Beim Verkauf eines Hauses in der Schweiz kommen auf den Verkäufer mehrere Kosten zu, die unbedingt einkalkuliert werden sollten. Diese Kosten variieren je nach Kanton und individueller Situation, können aber in verschiedene Hauptkategorien unterteilt werden, wie Maklergebühren, Notariatskosten, Steuern und Hypothekengebühren. Im Folgenden werden die wichtigsten Kostenpositionen aufgeführt, die beim Hausverkauf für den Verkäufer anfallen.

 

Maklergebühren

Die Beauftragung eines Immobilienmaklers kann den Verkaufsprozess erheblich vereinfachen, ist aber mit Kosten verbunden. Die Maklergebühren in der Schweiz sind nicht gesetzlich geregelt, sondern können frei verhandelt werden. In der Regel bewegen sich diese zwischen 3 % und 4 % des Verkaufspreises. Bei einem Hausverkauf im Wert von CHF 1'000'000 können also Maklergebühren von CHF 30'000 bis CHF 40'000 anfallen. Wer sich stattdessen für einen Festpreismakler entscheidet, zahlt statt einer Provision einen Festpreis von z.B. 12'000 Franken

Was beinhalten Maklergebühren?

  • Beratung und Bewertung: Der Makler unterstützt bei der Preisfindung für die Immobilie. 
  • Vermarktung: Er erstellt ein professionelles Inserat, führt Besichtigungen durch und vermarktet die Immobilie. 
  • Vertragsabwicklung: Makler koordinieren den Verkauf und verhandeln im Namen des Eigentümers bis zur Vertragsunterzeichnung beim Notar.

Vorteile eines Maklers

  • Fachwissen über den Markt
  • Zugang zu einem großen Netzwerk von potenziellen Käufern
  • Zeitersparnis für den Verkäufer
  • Besserer Verkaufspreis dank Verhandlungsgeschick und Vermarktungsreichweite

 

Notariatsgebühren

In der Schweiz ist die notarielle Beurkundung des Verkaufs eine zwingende Formvorschrift. Die Notariatskosten sind je nach Kanton unterschiedlich geregelt. In den meisten Kantonen betragen sie einen Prozentsatz vom Verkaufspreis; in einigen Kantonen fällt eine Pauschale an, die in der Regel deutlich tiefer liegt. In der Regel betragen sie zwischen 0,1 % und 0,5 % des Kaufpreises. Bei einem Verkaufspreis von CHF 1'000'000 liegen die Notariatsgebühren also je nach Kanton zwischen etwa CHF 1'000 und CHF 5'000.

Typische Dienstleistungen eines Notars:

  • Erstellung und Prüfung des Kaufvertrags
  • Beurkundung des Verkaufs
  • Meldung des Eigentümerwechsels beim Grundbuchamt

 

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer wird in der Schweiz auf den Gewinn erhoben, der durch den Verkauf einer Immobilie erzielt wird. Dieser Gewinn wird berechnet, indem der ursprüngliche Kaufpreis sowie wertvermehrende Investitionen vom Verkaufserlös abgezogen werden. Die Höhe der Steuer hängt vom Gewinn sowie der Besitzdauer der Immobilie ab und kann je nach Kanton zwischen 15 % und 40 % des Gewinns betragen. 

Steuerberechnung:

  • Verkaufspreis: CHF 1'200'000
  • Ursprünglicher Kaufpreis: CHF 800'000
  • Wertvermehrende Investitionen: CHF 100'000
  • Grundstückgewinn: CHF 300'000
  • Grundstückgewinnsteuer (bei z.B. 30 %): CHF 90'000

In allen Kantonen sinkt der Steuersatz, je länger die Immobilie im Besitz des Verkäufers war. Hat man eine Immobilie vor dem Verkauf nur kurz gehalten, wird ein Zuschlag erhoben. 

 

Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer ist eine Abgabe, die in den meisten Kantonen der Schweiz erhoben wird. Sie fällt beim Eigentümerwechsel von Immobilien an. Die Handänderungssteuer beträgt je nach Kanton etwa 0,5 % bis 3 % des Kaufpreises. Die Handänderungssteuer wird je nach Kanton entweder vom Käufer gezahlt oder zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Einzelne Kantone erlauben den Vertragsparteien, die Aufteilung der Steuer frei zu verhandeln. 

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis: CHF 1'000'000
  • Handänderungssteuer (bei 1,5 %): CHF 15'000
  • Anteil Verkäufer (typischerweise 50 %): CHF 7'500

 

Grundbuchgebühren

Die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ist ebenfalls kostenpflichtig. Die Grundbuchgebühren variieren von Kanton zu Kanton und betragen je nach Verkaufspreis etwa zwischen 0,1 % und 0,5 %. Sie werden je nach Kanton vom Käufer bezahlt oder hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt. 

Beispiel:

  • Kaufpreis: CHF 1'000'000
  • Grundbuchgebühren (bei 0,3 %): CHF 3'000

 

Kosten im Zusammenhang mit der Hypothek

Falls der Verkäufer eine Hypothek mit verbleibender Laufzeit auf dem Haus hat, können zusätzliche Kosten anfallen. Eine vorzeitige Auflösung oder Rückzahlung der Hypothek kann insbesondere mit einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Penalty verbunden sein.

Vorfälligkeitsentschädigung

Diese Gebühr entsteht, wenn eine Hypothek vorzeitig gekündigt wird. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von den Konditionen der Hypothek sowie der verbleibenden Laufzeit ab. 

Optionen zur Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung:

  • Übertragung der Hypothek auf den Käufer
  • Ablösung der Hypothek zum Ablauf der Laufzeit
  • Verhandlungen mit der Bank

Weitere Kosten

Neben den oben genannten Hauptkosten können auch weitere Ausgaben auf den Verkäufer zukommen:

  • Renovierungskosten: Um die Immobilie für den Verkauf attraktiver zu machen, können Reparaturen oder Schönheitsreparaturen notwendig sein. Diese Kosten variieren stark je nach Zustand der Immobilie und den gewünschten Verbesserungen.
  • Steuerberatungskosten: Bei komplexen Verkäufen kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die steuerlichen Folgen des Verkaufs zu optimieren. Die Kosten für eine Steuerberatung liegen meist zwischen CHF 1'000 und CHF 3'000.
  • Energieausweis: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Energieausweis für die Immobilie zu erstellen, was zusätzliche Kosten mit sich bringt. 

 

Übersicht: Wer zahlt die Kosten beim Hausverkauf? 

Kosten

Wer zahlt

Notariatsgebühren

Käufer und Verkäufer

Grundbucheintrag

Käufer oder hälftig

Schuldbrief

Käufer

Handänderungssteuern

Je nach Kanton Käufer, hälftig oder nach Vereinbarung

Grundstückgewinnsteuer

Verkäufer, aber Steuerbehörde hat gesetzliches Pfandrecht am Grundstück


 

Beispielrechnung für die Gesamtkosten beim Hausverkauf

Um eine bessere Vorstellung von den Gesamtkosten zu bekommen, hier eine Beispielrechnung für einen Hausverkauf mit einem Verkaufspreis von CHF 1'000'000:

Kostenart

Prozentsatz/Schätzung

Betrag für Verkäufer

Maklergebühren

2–3 % oder Festpreis

CHF 20'000-30'000 oder Festpreis von CHF 12'000

Notariatsgebühren

0,1 % – 0,5 %

CHF 1'000 - CHF 5'000

Grundstückgewinnsteuer

15 % – 40 % (Gewinn)

CHF 30'000 - CHF 120'000

Handänderungssteuer

0,5 % – 3 % (Anteil)

CHF 5'000 - CHF 15'000

Grundbuchgebühren

0,1 % – 0,5 %

CHF 1'000 - CHF 5'000

Vorfälligkeitsentschädigung

Falls fällig; je nach verbleibender Laufzeit

CHF 5'000 - CHF 30'000

 

Zusammenfassung

Beim Verkauf eines Hauses in der Schweiz sollten Verkäufer sich bewusst sein, dass mehrere Kostenpunkte zu berücksichtigen sind. Von Makler- und Notariatsgebühren über Steuern bis hin zu den Kosten im Zusammenhang mit der Auflösung der Hypothek kann der Verkaufserlös durch verschiedene Abgaben geschmälert werden. Eine gründliche Planung und gegebenenfalls die Konsultation eines Maklers und Steuerberaters können helfen, die Kosten zu optimieren und den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Der Verkäufer zahlt die Grundstückgewinnsteuer, die Notariatsgebühren zur Hälfte sowie je nach Kanton weitere Kosten wie einen Teil der Handänderungssteuer. Bei einer Restlaufzeit der Hypothek kann zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. 

Die Notariatsgebühren werden in der Regel zwischen dem Käufer und Verkäufer aufgeteilt. 

Als Verkäufer kann man die Grundstückgewinnsteuer optimieren, mit einem Festpreismakler Maklerprovision sparen und mit der Bank über die Vorfälligkeitsentschädigung verhandeln. 

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