Was ist die Vermögenssteuer in der Schweiz?
Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer, die in der Schweiz von den Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Sie basiert auf dem steuerbaren Vermögen einer natürlichen Person und wird normalerweise jährlich zusammen mit der Einkommenssteuer veranlagt. Die genaue Höhe der Vermögenssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Kanton bzw. der Gemeinde, dem Familienstand und der Höhe des Vermögens. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer.
Das Ziel der Vermögenssteuer ist explizit nicht eine Vermögensabtretung zugunsten des Staates. Daher sind die Vermögenssteuern in der Schweiz so bemessen, dass sie mit den Erträgen aus dem Vermögen bezahlt werden können.
Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Steuergebiet (Kanton, Gemeinde) wohnhaft sind oder sich dort länger aufhalten.
Was fällt in der Schweiz alles unter die Vermögenssteuer?
Folgende Vermögenswerte unterliegen in der Schweiz der Vermögenssteuer (nicht erschöpfend):
- Bargeld
- Bankguthaben
- Wertpapiere
- rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen
- Fahrzeuge
- Kunstwerke und Schmuck
- Liegenschaften
Die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer ist das sogenannte Reinvermögen, das heisst, das Bruttovermögen abzüglich der Schulden.
Liegenschaftsbesitzer versteuern den Vermögenssteuerwert ihrer Immobilie. Der Vermögenssteuerwert wird von der kantonalen Steuerbehörde veranlagt und beträgt in den meisten Kantonen zwischen 60 und 80 Prozent vom Verkehrswert. Davon zu unterscheiden ist die Liegenschaftssteuer, die aber nur in einem Teil der Kantone erhoben wird. Die Hypothekarsumme kann als Schuld vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.
Abzüge bei der Vermögenssteuer in der Schweiz
Die Vermögenssteuer ist in der Schweiz vom steuerbaren Vermögen geschuldet. Das steuerbare Vermögen entspricht den Aktiven minus den Schulden. Die Aktiven sind alle Vermögenswerte wie Bargeld, Aktien, Immobilien und so weiter. Schulden sind unter anderem:
- Privatkredite
- Hypothekarkredite
- Darlehen
Diese Schulden können vom Vermögen abgezogen werden, um die Vermögenssteuer zu reduzieren.
Was fällt in der Schweiz nicht unter die Vermögenssteuer?
Der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind gänzlich von der Vermögenssteuer befreit, ebenso Vermögen in der beruflichen und freien Vorsorge (Säule 2 und 3a).
Wie hoch sind die Vermögenssteuern in der Schweiz?
Die Steuertarife der Vermögenssteuer sind in den meisten Kantonen progressiv und betragen einen Promillesatz vom steuerbaren Vermögen. In den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau ist der Steuertarif proportional.
Freibeträge bei der Vermögenssteuer in der Schweiz
Einige Kantone kennen bei der Vermögenssteuer einen sogenannten Freibetrag. Das bedeutet, dass das Vermögen bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei ist.
Die genaue Begrifflichkeit sowie die Ausführung variiert zwischen den Kantonen. Im Kanton Zürich beispielsweise gibt es keine offiziell als solche bezeichneten Freibeträge, jedoch wird nur der Anteil des Vermögens besteuert, der einen bestimmten Betrag überschreitet. Im Kanton Bern hingegen ist man überhaupt erst steuerpflichtig, wenn man den Freibetrag überschreitet – dafür aber sofort mit dem gesamten Vermögen. Einige Kantone wiederum kennen anstelle von Freibeträgen Sozialabzüge vom Reinvermögen.
Vermögenssteuern in der Schweiz berechnen
In den meisten Kantonen berechnen sich Steuern aus zwei unabhängigen Faktoren:
- Dem gesetzlich festgelegten Steuersatz
- und dem für eine bestimmte Steuerperiode geltenden Multiplikator oder Prozentsatz («Steuerfuss» oder «Steueranlage» genannt). Es gibt in der Regel jeweils einen Steuerfuss für den Kanton und einen für die Gemeinde.
Der geschuldete Steuerbetrag berechnet sich, indem zuerst das steuerbare Vermögen mit dem Steuersatz multipliziert wird. Das ergibt die sogenannte einfache Steuer. Die Gemeindesteuer berechnet sich, indem die einfache Steuer mit dem Gemeindesteuerfuss multipliziert wird; die Staatssteuer ergibt sich durch Multiplikation der einfachen Steuer mit dem Steuerfuss des Kantons.
Einfache Steuer = Steuerbares Vermögen x Vermögenssteuersatz
Vermögenssteuer Gemeinde = Einfache Steuer x Gemeindesteuerfuss
Vermögenssteuer Kanton = Einfache Steuer x Staatssteuerfuss
Dabei ist zu beachten, dass in manchen Kantonen unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Anteile des Vermögens bestehen. Das Vermögen muss also in verschiedene Teile geteilt werden, die jeweils einzeln mit dem entsprechenden Steuersatz multipliziert werden.
Vermögenssteuern in den Kantonen
Bern
Alles zur Vermögenssteuer im Kanton Bern erfahren Sie in unserem Artikel.
Zürich
Alles zur Vermögenssteuer im Kanton Bern erfahren Sie in unserem Artikel.
