Scheidung in Basel: Die wichtigsten Grundlagen
Wer sich in Basel scheiden lassen möchte, wendet sich an das Zivilgericht Basel-Stadt. Dieses ist zuständig für Ehepaare mit Wohnsitz in Basel und in den Gemeinden des Gerichtsbezirks, darunter Riehen, Bettingen, Allschwil, Binningen, Münchenstein und Birsfelden. Das Verfahren richtet sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und dauert je nach Einvernehmen zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren.
Basel zählt zu den grössten Städten der Schweiz und ist als Pharma- und Kulturstandort bekannt. Die hohe Bevölkerungsdichte und der angespannte Immobilienmarkt machen die Vermögensaufteilung bei Scheidungen zu einem zentralen Thema.
Einvernehmlich oder strittig: Die Scheidungswege in Basel
Für eine Scheidung in Basel stehen zwei Wege offen: die einvernehmliche Scheidung auf gemeinsames Begehren und die Scheidungsklage bei Uneinigkeit.
Einvernehmliche Scheidung
Wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen, reichen sie ein gemeinsames Begehren beim Zivilgericht Basel-Stadt ein. Im besten Fall liegt eine vollständige Scheidungskonvention vor, die alle Regelungspunkte abdeckt: Güterrecht, Vorsorgeausgleich, Unterhalt sowie – bei Kindern – Sorge, Obhut und Kindesunterhalt.
Der zuständige Richter überprüft die Konvention auf Vollständigkeit und Angemessenheit. Nach der persönlichen Anhörung beider Parteien wird das Urteil in der Regel innert drei bis sechs Monaten gefällt. Sind sich die Ehegatten nur in einzelnen Punkten uneinig, kann eine Teilvereinbarung vorgelegt werden – über die offenen Fragen entscheidet das Gericht.
Das streitige Verfahren
Ist ein Ehegatte nicht einverstanden, kann der andere erst nach einer zweijährigen Trennungszeit eine Klage einreichen. Ausnahmen bestehen nur bei Unzumutbarkeit der Ehefortführung. Streitige Verfahren vor dem Zivilgericht Basel-Stadt dauern in der Regel ein bis drei Jahre und sind deutlich teurer als einvernehmliche Scheidungen.
Was kostet eine Scheidung in Basel?
Bei einer Scheidung in Basel fallen vor allem zwei Kostenblöcke ins Gewicht: Gerichtsgebühren und Anwaltskosten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegen die Gerichtsgebühren am Zivilgericht Basel-Stadt üblicherweise zwischen CHF 1'000 und 4'000. Bei strittigen Verfahren können sie rasch auf CHF 5'000 bis 15'000 oder darüber hinaus steigen.
Für die anwaltliche Vertretung ist bei einer einvernehmlichen Scheidung mit CHF 2'000 bis 5'000 zu rechnen, sofern ein gemeinsamer Anwalt oder Mediator eingesetzt wird. Haben beide Seiten eigene Anwälte, vervielfacht sich dieser Betrag. In strittigen Fällen sind Anwaltskosten von CHF 10'000 bis 30'000 pro Partei keine Seltenheit.
Bei knappen finanziellen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, beim Zivilgericht Basel-Stadt unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen.
Was bei einer Scheidung geregelt werden muss
Güterrechtliche Auseinandersetzung
In der Schweiz gilt standardmässig die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet: Das während der Ehe erarbeitete Vermögen wird bei einer Scheidung je zur Hälfte aufgeteilt. Eigengut – darunter fallen Erbschaften, Schenkungen und das Vermögen, das vor der Ehe bestand – bleibt beim jeweiligen Ehegatten. Ehepaare mit einem Ehevertrag, der eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vorsieht, unterliegen abweichenden Regelungen.
Vorsorgeausgleich
Bei der Scheidung werden die während der Ehe angesammelten Pensionskassenguthaben (zweite Säule) je zur Hälfte aufgeteilt – unabhängig vom Güterstand. In die Berechnung fliessen auch Freizügigkeitskonten und Säule-3a-Gelder ein.
Nachehelicher Unterhalt und Kinderunterhalt
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur, wenn ein Ehegatte seinen angemessenen Lebensbedarf nicht selbst bestreiten kann. Die Höhe und Dauer hängen von der Ehedauer, der Rollenverteilung, dem Alter und den beruflichen Perspektiven ab. Der Kinderunterhalt richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beider Elternteile.
Sorge und Obhut
Grundsätzlich behalten beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge. Die Obhut – wer das Kind im Alltag betreut – wird heute vermehrt alternierend geregelt, sofern beide Eltern nahe beieinander wohnen, kooperationsfähig sind und der Wunsch des Kindes berücksichtigt wird.
Die Immobilienfrage bei einer Scheidung in Basel
Die gemeinsame Immobilie ist bei einer Scheidung in Basel oft der wertvollste Vermögenswert und gleichzeitig der emotionalste Streitpunkt. Angesichts von Wohnungspreisen von CHF 8'000 bis 13'000 pro Quadratmeter und Hauspreisen von CHF 1.0 bis 2.5 Millionen stehen grosse Summen auf dem Spiel.
Grundsätzlich gibt es drei Optionen für die gemeinsame Liegenschaft.
Übernahme durch einen Ehegatten
Wenn ein Ehegatte das Eigenheim behalten möchte – etwa damit die Kinder dort wohnen bleiben –, muss er den Anteil des anderen Partners auszahlen. Voraussetzung ist, dass die Bank die Hypothek für eine Person allein bewilligt: Die Tragbarkeit (höchstens ein Drittel des Bruttoeinkommens) und die Belehnung müssen stimmen.
Der Wert der Immobilie wird durch eine unabhängige Bewertung bestimmt. Dabei sind auch allfällige Vorbezüge aus der Pensionskasse oder der Säule 3a zu berücksichtigen. Gerade in Basel scheitert diese Variante häufig daran, dass ein Einkommen allein die Tragbarkeitsanforderungen nicht erfüllt.
Verkauf als pragmatische Lösung
Häufig ist der Verkauf der Liegenschaft die sinnvollste Option. Der Erlös wird nach Abzug von Restschuld, Steuern und Nebenkosten unter den Ehegatten aufgeteilt. Dies ermöglicht beiden Parteien einen klaren finanziellen Neuanfang.
Im Kanton Basel-Stadt wird eine Grundstückgewinnsteuer erhoben. Zusätzlich fällt eine Handänderungssteuer an, die beim Verkauf einer Liegenschaft berücksichtigt werden muss.
Beim Verkauf der Liegenschaft im Rahmen einer Scheidung in Basel empfiehlt es sich, Maklermodelle zu vergleichen. Neho arbeitet als Schweizer Immobilienmakler mit einem transparenten Festpreismodell – statt einer prozentualen Courtage fällt ein fixer Betrag an. Das kann bei Immobilienpreisen in Basel eine Ersparnis von mehreren zehntausend Franken bedeuten. Neho begleitet den gesamten Verkauf neutral und professionell, was gerade in einer Scheidungssituation für beide Parteien von Vorteil ist: von der Bewertung und dem Exposé über die Besichtigungen bis hin zur Vertragsverhandlung.
Weiterhin gemeinsames Eigentum
Manche Ehepaare behalten die Immobilie auch nach der Scheidung gemeinsam – beispielsweise zur Vermietung oder in Erwartung einer Wertsteigerung. Dieses Modell verlangt ein gutes Einvernehmen und scheitert in der Praxis häufig an Meinungsverschiedenheiten über Instandhaltung, Vermietung oder den Zeitpunkt eines späteren Verkaufs.
Mediation: Eine Alternative zum Gerichtsverfahren
In Basel und der umliegenden Region gibt es zahlreiche anerkannte Familienmediatorinnen und -mediatoren, die bei der aussergerichtlichen Einigung unterstützen können. Durch Mediation lassen sich kostspielige und zeitaufwendige Gerichtsverfahren oft vermeiden. Die Stundensätze bewegen sich in der Regel zwischen CHF 180 und 350, wobei die meisten Scheidungsfolgen in fünf bis zehn Sitzungen geregelt werden können.
Zusammenfassung
Die Scheidung in Basel bringt zahlreiche Entscheidungen mit sich – von der Güteraufteilung über den Vorsorgeausgleich bis zur Immobilienfrage. Einvernehmliche Lösungen sind dabei stets vorzuziehen: Sie sind schneller, günstiger und weniger belastend. Gerade beim Immobilienverkauf macht es Sinn, auf einen neutralen Partner mit transparentem Kostenmodell zu setzen. So lässt sich der finanzielle Neustart auf einem soliden Fundament aufbauen.