Notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf: Ablauf, Kosten und warum sie in der Schweiz Pflicht ist

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 3 Minuten
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Notarielle Beurkundung Immobilienkauf: Warum sie obligatorisch ist, wie der Ablauf aussieht, was der Notar kostet und worauf Käufer achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die notarielle Beurkundung ist beim Immobilienkauf in der Schweiz zwingend vorgeschrieben (Art. 216 OR) – ohne Notar ist der Kaufvertrag nichtig.
  • Der Notar prüft die Grundbuchverhältnisse, erstellt den Kaufvertrag, beurkundet ihn und veranlasst die Eigentumsübertragung im Grundbuch.
  • Die Kosten der notariellen Beurkundung beim Immobilienkauf variieren je nach Kanton und betragen typischerweise 0,1 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises.

Warum ist die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf Pflicht?

In der Schweiz schreibt Art. 216 des Obligationenrechts (OR) vor, dass jeder Vertrag über den Kauf eines Grundstücks der öffentlichen Beurkundung bedarf. Ohne diese notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nichtig – selbst wenn sich Käufer und Verkäufer handschriftlich oder mündlich auf einen Preis geeinigt haben und Geld geflossen ist. Diese strenge Formvorschrift schützt beide Parteien: Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag vollständig ist, beide Seiten die Tragweite des Geschäfts verstehen und die Grundbuchverhältnisse geklärt sind.

Die notarielle Beurkundung ist damit der rechtliche Dreh- und Angelpunkt jedes Immobilienkaufs in der Schweiz. Ohne den Notar kein gültiger Vertrag, ohne Vertrag keine Grundbucheintragung, ohne Grundbucheintragung kein Eigentumsübergang.

Was macht der Notar beim Immobilienkauf?

Der Notar übernimmt beim Immobilienkauf eine Reihe zentraler Aufgaben. Er prüft die Grundbuchverhältnisse: Eigentumsverhältnisse, bestehende Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Vormerkungen und Grundlasten. Er erstellt den Kaufvertrag auf Basis der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Konditionen. Er klärt beide Parteien über den Inhalt und die Rechtsfolgen des Vertrags auf. Er beurkundet den Vertrag – das heisst, er bezeugt die Identität der Parteien und die Freiwilligkeit der Unterschrift. Und er veranlasst die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch.

In der Praxis erstellt der Notar zunächst einen Vertragsentwurf, den beide Parteien prüfen und kommentieren können. Erst wenn alle Punkte geklärt sind, erfolgt die Beurkundung – die feierliche Unterschrift beider Parteien in Anwesenheit des Notars.

Ablauf der notariellen Beurkundung

Der Ablauf der notariellen Beurkundung beim Immobilienkauf folgt einem standardisierten Prozess. Nach der Einigung über den Kaufpreis beauftragt in der Regel der Käufer den Notar. Der Notar beschafft die nötigen Grundbuchunterlagen, erstellt den Vertragsentwurf und verschickt ihn an beide Parteien zur Prüfung. Am Beurkundungstermin liest der Notar den Vertrag vor, beantwortet letzte Fragen und lässt beide Parteien unterschreiben. Anschliessend veranlasst er die Hinterlegung des Kaufpreises auf einem Sperrkonto und die Anmeldung beim Grundbuchamt.

Zwischen Beurkundung und Eigentumsübertragung vergehen typischerweise zwei bis sechs Wochen. In dieser Zeit wird die Grundstückgewinnsteuer gesichert, der Kaufpreis auf dem Sperrkonto gehalten und die Grundbucheintragung vorbereitet. Erst mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum rechtsgültig auf den Käufer über.

Kosten der notariellen Beurkundung

Die Kosten der notariellen Beurkundung variieren je nach Kanton erheblich, weil das Notariatswesen in der Schweiz kantonal geregelt ist. In den meisten Kantonen werden die Gebühren als Promille des Kaufpreises berechnet – typischerweise 0,1 bis 0,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 betragen die Notariatskosten demnach CHF 1'000 bis 5'000. Hinzu kommen die Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung (weitere 0,1 bis 0,3 Prozent) und allenfalls die Kosten für die Errichtung oder Übertragung des Schuldbriefs.

In einigen Kantonen (etwa Zürich) werden die Notariats- und Grundbuchkosten vom Käufer getragen; in anderen werden sie hälftig geteilt. Die Aufteilung wird im Kaufvertrag vereinbart.

Worauf Käufer achten sollten

Prüfen Sie den Vertragsentwurf sorgfältig, bevor Sie zum Beurkundungstermin erscheinen. Achten Sie besonders auf die Klauseln zum Gewährleistungsausschluss (in der Praxis fast immer vereinbart), zum Übergang von Nutzen und Gefahr (Stichtag der physischen Übergabe) und zur Lastenfreistellung (der Verkäufer muss bestehende Hypotheken und Grundpfandrechte vor der Übertragung ablösen oder der Käufer übernimmt sie bewusst). Stellen Sie dem Notar Ihre Fragen vor der Unterschrift – nach der Beurkundung ist der Vertrag bindend.

Fazit

Die notarielle Beurkundung ist beim Immobilienkauf in der Schweiz obligatorisch und bildet das rechtliche Fundament der gesamten Transaktion. Der Notar schützt beide Parteien, prüft die Grundbuchverhältnisse und stellt die rechtsgültige Eigentumsübertragung sicher. Die Kosten von 0,1 bis 0,5 Prozent des Kaufpreises sind im Verhältnis zur Tragweite der Transaktion moderat. Prüfen Sie den Vertragsentwurf sorgfältig und klären Sie alle offenen Fragen vor der Unterschrift.

Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Digital Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

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