Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie im Kanton Schwyz fallen Notariatsgebühren an. Diese sind im Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter geregelt und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. In diesem Artikel erklären wir, welche Notariatsgebühren bei Immobiliengeschäften im Kanton Schwyz auf Sie zukommen und was Sie dabei beachten sollten.
1. Allgemeines zu den Notariatsgebühren im Kanton Schwyz
Im Kanton Schwyz gelten verbindliche Gebührensätze für alle öffentlichen Urkundspersonen – also für amtliche Notare, Grundbuchverwalter und freiberufliche Urkundspersonen. Diese Gebühren betreffen unter anderem:
- Beurkundung von Kaufverträgen
- Eintragungen im Grundbuch
- Errichtung von Grundpfandrechten
- Umwandlung und Verwaltung von Schuldbriefen
Wichtig: Auch Beratungstätigkeiten und die Ausarbeitung von Verträgen im Vorfeld der Beurkundung können gebührenpflichtig sein, sofern sie im Rahmen der üblichen notariellen Tätigkeit stattfinden.
2. Notariatsgebühren beim Immobilienkauf
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie werden Notariatsgebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags erhoben. Sie berechnen sich im Kanton Schwyz als Prozentsatz des Kaufpreises.
Beurkundung eines Kaufvertrags
- 0.9 Promille des Kaufpreises
- Beispiel: Bei einem Kaufpreis von CHF 750'000 betragen die Notariatsgebühren 750'000 CHF x 0.0009 = CHF 675.
Besonderheiten:
- Bei der Begründung von Stockwerkeigentum werden 70 % des Werts als Grundlage für die Notariatsgebühren genommen.
- Ab einem Wert von CHF 10 Mio. beträgt der Gebührensatz nur noch die Hälfte. Das gilt nur für den Anteil des Werts, der 10 Millionen Franken übersteigt.
- Obergrenze: Die Notariatsgebühren für die Beurkundung betragen maximal CHF 13'500.
3. Grundpfandrechte und Schuldbriefe
In der Regel wird beim Immobilienkauf ein Hypothekarkredit aufgenommen. Dafür wird ein Grundpfandrecht errichtet – auch hierfür fallen Notariatsgebühren an:
Errichtung von Grundpfandrechten
- 0.9 Promille der Pfandsumme
- Bei Pfandsummen über CHF 8 Mio. gilt auch hier eine Reduktion um 50 % auf den Mehrbetrag.
- Die maximale Notariatsgebühr für die Errichtung eines Grundpfandrechts beträgt im Kanton Schwyz CHF 10'350.
Weitere Gebühren:
- Papier-Schuldbriefe: CHF 8 bis CHF 20 pro Seite
- Umwandlung in Register-Schuldbriefe: CHF 50 bis CHF 100
- Gläubigerwechsel bei Register-Schuldbriefen: CHF 20 bis CHF 50
4. Notariatsgebühren für Eintragungen und Löschungen im Grundbuch
Zusätzlich zur Beurkundung fallen im Kanton Schwyz auch Notariatsgebühren für die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse sowie für Löschungen (z. B. alter Grundpfandrechte) im Grundbuch an. Die Notariatsgebühren für den Grundbucheintrag sind jedoch im Kanton Schwyz im Vergleich zu anderen Kantonen sehr tief:
- Eintragungen/Vormerkungen: CHF 8.– pro Vorgang
- Neuanlage eines Grundbuchblattes: CHF 35
- Löschung eines Grundbuchblattes: CHF 35
5. Zeitaufwand und besondere Umstände
Für besonders aufwändige Fälle – etwa bei komplexen Vertragsgestaltungen oder ausserordentlichen Arbeitszeiten – können zusätzliche Gebühren verlangt werden:
- Zeitaufwand über zwei Stunden: CHF 50 bis CHF 200 pro Stunde (je nach Schwierigkeit und Verantwortung)
- Amtshandlungen ausserhalb üblicher Arbeitszeiten: Erhöhung der Gebühr bis zum Doppelten des Maximalsatzes möglich
6. Weitere wichtige Hinweise
- Mehrwertsteuerpflicht: Wo anwendbar, wird zusätzlich die Mehrwertsteuer verrechnet.
- Kostenvorschuss: Die Notariate können einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Gebühren verlangen.
- Gebührenerlass: In besonderen Härtefällen (z. B. wirtschaftlicher Notlage) kann eine Reduktion oder ein Erlass der Gebühren beantragt werden.
7. Notariatsgebühren im Kanton Schwyz im Vergleich
Im kantonalen Vergleich gehört der Kanton Schwyz zu den Kantonen mit den niedrigsten Notariatsgebühren.
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