Wer im Kanton Appenzell Innerrhoden eine Immobilie kauft oder verkauft, kommt um die Notariatsgebühren nicht herum. Diese Kosten entstehen unter anderem durch die notarielle Beurkundung und durch Eintragungen im Grundbuch. Die Höhe der Notariatsgebühren ist im Kanton Appenzell Innerrhoden gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Transaktionswert sowie nach Art und Umfang der vorzunehmenden Eintragungen.
Um Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, frühzeitig einen Überblick über die voraussichtlichen Notariatsgebühren zu gewinnen – sei es beim Kauf eines Einfamilienhauses, der Begründung von Stockwerkeigentum oder der Aufnahme einer Hypothek. Im Folgenden beleuchten wir die wichtigsten Notariatsgebühren im Zusammenhang mit Immobilien im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Notariatsgebühren bei einer Eigentumsübertragung im Kanton Appenzell Innerrhoden
Die Notariatsgebühren im Zusammenhang mit einer normalen Handänderung – zum Beispiel bei einem Immobilienverkauf – setzten sich im Kanton Appenzell Innerrhoden aus zwei Teilen zusammen:
- Notariatsgebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags
- Notariatsgebühren für den Grundbucheintrag
Die Notariatsgebühren bei einem Immobilienverkauf betragen im Kanton Appenzell Innerrhoden:
- Gebühr: 1‰ des Kaufpreises, mindestens aber 60 CHF für die Beurkundung des Kaufvertrags
- 1‰ (Promille) des Handänderungswerts, mindestens aber 50 CHF für den Grundbucheintrag
Beispiel: Verkauf eines Einfamilienhauses für 850'000 Franken
- Kaufpreis: 850'000 CHF
- Notariatsgebühren für Beurkundung: 1 Promille von 850'000 = 850 Fr.
- Notariatsgebühren für Grundbucheintrag: 1 Promille von 850'000 = 850 Fr.
Die Notariatsgebühren beim Immobilienverkauf betragen im Kanton Appenzell Innerrhoden also zusammen 2 Promille des Kaufpreises. Bei einem Verkaufspreis von 850'000 Franken sind das 1700 Franken.
Notariatsgebühren bei Erbgängen, Erbteilungen oder Fusionen
Auch spezielle Formen der Eigentumsübertragung sind im Gebührentarif geregelt. Folgende Notariatsgebühren gelten in Appenzell Innerrhoden für den Grundbucheintrag im Zusammenhang mit einem Erbgang, einer Erbteilung oder Fusion:
- Bei Erbgang oder Ersitzung wird eine pauschale Notariatsgebühr von 100 CHF fällig.
- Bei Erbteilungen beträgt die Notariatsgebühr 2‰ des Handänderungswerts, mindestens jedoch 100 CHF.
- Eigentumsübertragungen im Rahmen einer Fusion kosten ebenfalls 2‰, mindestens aber 100 CHF.
Hypotheken: Notariatsgebühren für Schuldbriefe und Grundpfandrechte
Wer eine Immobilie finanziert, lässt in der Regel ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen. Für die Errichtung eines Pfandrechts fallen im Kanton Appenzell Innerrhoden ebenfalls Notariatsgebühren an:
- Errichtung eines Schuldbriefs oder einer Grundpfandverschreibung: 1‰ des Pfandrechtsbetrags, mindestens aber 60 CHF und höchstens 2000 CHF.
- Eintragung eines Schuldbriefs im Grundbuch: 1‰ des Pfandrechtsbetrags, mindestens 50 CHF
Wird gleichzeitig ein altes Pfandrecht gelöscht und durch ein neues ersetzt, ist die Gebühr nur auf die Differenz zwischen der alten und der neuen Pfandsumme zu entrichten.
Zusätzliche Eintragungen im Grundbuch: Dienstbarkeiten und Grundlasten
Viele Immobiliengeschäfte enthalten zusätzliche Vereinbarungen, die im Grundbuch eingetragen werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Wegrechte, Wohnrechte oder Vorkaufsrechte.
Folgende Notariatsgebühren gelten im Kanton Appenzell Innerrhoden für Dienstbarkeiten und Grundlasten:
- Beurkundung der Dienstbarkeit oder Grundlast: 100-2000 CHF, je nach Recht
- Eintragung im Grundbuch: 30 CHF bis 1'000 CHF pro Recht
- Textliche Änderungen oder Nachträge: 20 CHF bis 400 CHF
- Löschung: pauschal 10 CHF pro Eintrag
Vormerkungen (z. B. Vorkaufs-, Rückkaufs- oder Mietrechte):
- Gebührenrahmen: 30 CHF bis 500 CHF, je nach Art und Umfang des Rechts
- Löschung von Vormerkungen: pauschal 10 CHF
Erwerb durch ausländische Personen: Bewilligungsgebühren
Erwirbt eine Person mit Wohnsitz im Ausland ein Grundstück in Appenzell Innerrhoden, kann eine Bewilligung nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) erforderlich sein. Auch diese ist gebührenpflichtig.
- 0,5‰ des Kaufpreises
- Mindestgebühr: 400 CHF
Liegt der Kaufpreis über 2'000'000 CHF, fällt zusätzlich zur Pauschale von 1'000 CHF eine Gebühr von 0,1‰ auf den übersteigenden Betrag an.
Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum
Wer eine Immobilie in mehrere Einheiten oder Anteile aufteilen will, muss Stockwerk- oder Miteigentum begründen. Die Notariatsgebühren für die Begründung von Stockwerkeigentum oder Miteigentum betragen im Kanton Appenzell Innerrhoden:
- Notarielle Beurkundung: 300 CHF bis 3'000 CHF
- Grundbucheintrag: 500 CHF bis 5'000 CHF
- Änderungen und Nachträge: 100 CHF bis 1'000 CHF
Die konkrete Höhe hängt vom Umfang der Regelungen im Begründungsakt (z. B. Nutzungsregelungen, Sondernutzungsrechte) und der Anzahl Einheiten ab.
Sonstige Notariatsgebühren im Grundbuchverfahren
Auch für weitere, teils kleinere administrative Vorgänge fallen im Kanton Appenzell Innerrhoden Notariatsgebühren an. Einige Beispiele:
- Teilung, Vereinigung oder Grenzänderung von Grundstücken: 200 CHF bis 2'000 CHF
- Grundbuchauszug: 30 CHF bis 600 CHF
- Bescheinigungen: 20 CHF bis 200 CHF
- Namensänderung juristischer Personen: 20 CHF bis 200 CHF
- Löschung altrechtlicher Pfandrechte: gebührenfrei
Fazit: Mit welchen Notariatsgebühren ist im Kanton Appenzell Innerrhoden zu rechnen?
Ein klassisches Immobiliengeschäft mit Kaufvertrag verursacht in Appenzell Innerrhoden typischerweise Notariatsgebühren in Höhe von 2 bis 3 Promille des Kaufpreises, abhängig vom Umfang der Beurkundung und Eintragungen. Hinzu kommen weitere Notariatsgebühren bei komplexeren Vorgängen wie der Begründung von Stockwerkeigentum oder dem Erwerb durch Personen im Ausland.
Wer sich vorab gut informiert, kann die Notariatsgebühren realistisch einplanen. Gerade bei höheren Immobilienwerten lohnt es sich, die genauen Kosten mit dem zuständigen Notariat zu klären – insbesondere bei mehreren Beteiligten, komplexen Vertragsinhalten oder Zusatzrechten wie Dienstbarkeiten oder Vormerkungen.
