Freiburg (Fribourg) ist die zweisprachige Hauptstadt des gleichnamigen Kantons und ein bedeutender Liegenschaftsstandort. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist die öffentliche Beurkundung durch einen patentierten Notar gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahl der Notare im Kanton ist auf maximal 42 begrenzt. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick speziell mit Blick auf den Immobilienmarkt in Freiburg.
Patentiertes Notariat in Freiburg: Was gilt beim Liegenschaftsverkauf?
Im Kanton Freiburg gilt das freiberuflichen Notariat (patentierte Notare). Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft in Freiburg ist die öffentliche Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig.
Der Notar übernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Prüfung des Grundbucheintrags und der Eigentumsverhältnisse.
- Erstellung oder Prüfung des Kaufvertrags.
- Öffentliche Beurkundung des Vertrags in Anwesenheit beider Parteien.
- Anmeldung der Handänderung beim Grundbuchamt.
Der Notar handelt dabei als unparteiische Instanz: Er verfolgt weder die Interessen des Käufers noch des Verkäufers, sondern stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt und für beide Seiten verständlich ist.
Notariatsbüros in Freiburg und Umgebung
- Olivier Andrey, Notar – Freiburg – patentierter Notar seit 1983, Zweigbüro in Estavayer-le-Lac.
- Freiburgischer Notariatsverband – Vollständige Liste aller patentierten Notarinnen und Notare in Freiburg unter notaires-fribourg.ch.
Hinweis: Bitte verifizieren Sie die Angaben direkt bei der jeweiligen Kanzlei. Im Kanton Freiburg sind alle zugelassenen Notarinnen und Notare im kantonalen Register eingetragen.
Was kostet ein Notar in Freiburg?
Die Notariatsgebühren im Kanton Freiburg sind gesetzlich geregelt. Im interkantonalen Vergleich liegen sie im mittleren Bereich. Hinzu kommen Grundbuchgebühren.
Die Kosten beim Liegenschaftsverkauf setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Notariatsgebühr für die öffentliche Beurkundung.
- Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung.
- Allfällige Beglaubigungsgebühren oder Zusatzleistungen.
Im Kanton Freiburg fallen Kanzlei- und Grundbuchgebühren an; eine Handänderungssteuer im eigentlichen Sinn gibt es nicht.
Es empfiehlt sich, die Kostenverteilung frühzeitig im Kaufvertrag zu regeln.
Ablauf beim Liegenschaftsverkauf in Freiburg
Beim Verkauf einer Liegenschaft in Freiburg verläuft der Prozess in der Regel wie folgt ab:
- Kaufinteressenten finden und Kaufpreis verhandeln.
- Reservationsvereinbarung (optional).
- Finanzierungsbestätigung des Käufers einholen.
- Kaufvertrag durch den Notar erstellen lassen.
- Öffentliche Beurkundung.
- Der Notar meldet die Handänderung beim zuständigen Grundbuchamt des Kantons Freiburg an.
- Eigentumsübertragung nach Grundbucheintrag.
Besonderheiten im Kanton Freiburg
Im Kanton Freiburg ist die Zahl der patentierten Notare auf maximal 42 begrenzt. Alle patentierten Notare können im gesamten Kantonsgebiet beurkunden.
Wann sollten Sie den Notar in Freiburg kontaktieren?
Empfohlen wird die Kontaktaufnahme mit einem Notar, sobald:
- ein konkreter Kaufinteressent vorhanden ist,
- der Kaufpreis verhandelt wurde,
- eine Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.
Je früher der Notar eingebunden wird, desto reibungsloser verläuft die gesamte Transaktion.
Fazit: Der Notar als unverzichtbare Instanz bei Liegenschaftsgeschäften in Freiburg
Freiburg ist als Kantonshauptstadt gut mit Notariatsbüros versorgt. Der Freiburgische Notariatsverband bietet eine vollständige Liste unter notaires-fribourg.ch.
Wenn Sie Ihre Liegenschaft in Freiburg verkaufen möchten, lohnt es sich, den gesamten Prozess professionell zu begleiten – von der Bewertung bis zur Beurkundung. Erfahren Sie auf neho.ch, wie Neho Sie beim Liegenschaftsverkauf unterstützt.