Im Kanton Basel-Stadt sind zahlreiche Rechtsgeschäfte gesetzlich beurkundungspflichtig: der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Ehe- oder Erbvertrag, die Gründung einer AG oder GmbH. Zuständig dafür sind freiberufliche Notarinnen und Notare.
Dieser Beitrag gibt eine sachliche Übersicht: welche Notariate in Basel tätig sind, welche Aufgaben sie übernehmen, wie sich die Gebühren berechnen und wie eine Beurkundung abläuft. Es handelt sich um eine Informationsübersicht ohne Bewertung oder Rangfolge.
Notariate in Basel-Stadt: Übersicht
Die folgende Liste ist alphabetisch geordnet und stellt keine Rangfolge, Empfehlung oder Bewertung dar. Sie ist auch nicht abschliessend – im Kanton Basel-Stadt sind rund 70 Notarinnen und Notare aktiv, die meisten davon in Advokaturbüros. Die vollständigen und laufend aktualisierten Verzeichnisse finden Sie weiter unten.
| Notariat / Kanzlei | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Advokatur Notariat Mediation | Steinenschanze 6, 4051 Basel | 061 278 90 90 |
| Advokatur- und Notariatsbüro Riner, Dumartheray, Schnyder, Rieder, Möcklin, Jenny | Steinentorstrasse 13, 4051 Basel | 061 225 94 00 |
| Balex AG, Advokatur & Notariat | Gerbergasse 48, 4051 Basel | 058 881 10 30 |
| Battegay Dürr | Heuberg 7, 4051 Basel | 061 225 03 03 |
| FROMER Advokatur & Notariat | St. Jakobs-Strasse 7, 4052 Basel | 061 278 99 55 |
| Kellerhals Carrard Basel | Henric Petri-Strasse 35, 4051 Basel | 058 200 30 00 |
| Lenz Caemmerer | Elisabethenstrasse 15, 4051 Basel | 061 272 13 30 |
| Mohler AG, Advokatur & Notariat | Aeschenvorstadt 71, 4051 Basel | 061 551 50 00 |
| Notariat Dr. Stefan Grundmann | Falknerstrasse 3, 4001 Basel | 061 260 92 00 |
| Schmid Notariat & Advokatur | Holbeinstrasse 66, 4051 Basel | 061 515 31 31 |
| Simonius & Partner | Aeschenvorstadt 67, 4051 Basel | 061 206 45 45 |
| SwissLegal Dürr + Partner | Centralbahnstrasse 7, 4051 Basel | 061 205 93 93 |
| VISCHER AG | Aeschenvorstadt 4, 4051 Basel | 058 211 33 00 |
| WALDMANN Rechtsanwälte und Notare | Gerbergasse 1, 4001 Basel | 061 269 50 85 |
| WILD DUBACH AG, Rechtsanwälte & Notariat | St. Alban-Vorstadt 104, 4052 Basel | 061 331 00 55 |
Offizielle Verzeichnisse
Wer eine vollständige Übersicht sucht, konsultiert am besten direkt die amtlichen Quellen:
- Staatskalender Basel-Stadt – Verzeichnis aller praktizierenden Notarinnen und Notare des Kantons.
- Notariatskammer Basel-Stadt – Standes- und Berufsorganisation der zugelassenen Notarinnen und Notare, mit Adressliste und Suchfunktion nach Fachgebiet.
- Notariatsaufsicht (Justiz- und Sicherheitsdepartement, Spiegelgasse 6, 4001 Basel) – zuständig für die Aufsicht über das Notariatswesen.
Das Notariatssystem in Basel-Stadt
Basel-Stadt kennt das freiberufliche Notariat. Öffentliche Beurkundungen werden nicht von Amtsstellen, sondern von selbstständigen Notarinnen und Notaren vorgenommen. Sie arbeiten in eigener Verantwortung, unterstehen aber der Aufsicht des Justiz- und Sicherheitsdepartements und der Notariatsaufsichtskommission.
Zwei Punkte sind in der Praxis wichtig:
- Freie Wahl innerhalb des Kantons: Sie entscheiden selbst, wen Sie beauftragen.
- Kantonale Zuständigkeit: Verträge über Grundstücke im Kanton Basel-Stadt müssen zwingend von einer Basler Notarin oder einem Basler Notar beurkundet werden. Ein Notariat aus Baselland oder einem anderen Kanton kann diese Beurkundung nicht vornehmen.
Die in Basel-Stadt zugelassenen Notarinnen und Notare haben ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium und die kantonale Notariatsprüfung bestanden. In der Regel sind sie zusätzlich als Advokatinnen und Advokaten tätig – daher tragen viele Büros die Bezeichnung «Advokatur & Notariat».
Für einfache Beglaubigungen (Unterschriften, Kopien) sind neben den Notariaten auch das Beglaubigungsbüro des Kantons sowie die Gemeindekanzleien Riehen und Bettingen zuständig.
Aufgaben eines Notars in Basel
Eine Notarin oder ein Notar ist Urkundsperson mit öffentlichem Auftrag: Identität der Parteien prüfen, über die rechtlichen Folgen aufklären, den Vertrag gesetzeskonform ausgestalten und beurkunden.
Immobiliengeschäfte
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist die öffentliche Beurkundung Gültigkeitsvoraussetzung. Das Notariat erstellt den Kaufvertrag, prüft die Eigentums- und Belastungsverhältnisse im Grundbuch und meldet die Handänderung beim Grundbuch- und Vermessungsamt an.
Weitere Geschäfte im Immobilienbereich:
- Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum
- Eintragung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegrechte), Nutzniessung oder Wohnrecht
- Errichtung, Änderung und Löschung von Schuldbriefen
- Vorverträge, Kaufs- und Vorkaufsrechte
- Begründung von Baurechten
- Abwicklung des Geldverkehrs zwischen den Parteien und der Bank
Ehe- und Erbrecht
- Ehe- und Vermögensverträge
- Erbverträge
- Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testamente) und deren Aufbewahrung
- Erbteilungsverträge und Erbgangsbeurkundungen
- Vorsorgeaufträge
- Inventare (z. B. bei Todesfällen)
Gesellschaftsrecht
- Gründung von AG und GmbH inklusive Statuten
- Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
- Generalversammlungsbeschlüsse mit Beurkundungspflicht
- Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen
- Abtretung von GmbH-Stammanteilen
Notariatskosten in Basel-Stadt
Die Gebühren sind staatlich festgelegt: Die Verordnung über den Notariatstarif (SG 292.400) ist für alle Basler Notarinnen und Notare verbindlich. Ein Preisvergleich zwischen Notariaten ist für tarifierte Leistungen daher nicht möglich – Unterschiede entstehen nur bei zusätzlichen, nicht tarifierten Leistungen (§ 3), die nach Zeitaufwand abgerechnet werden dürfen.
Wichtige Tarifpositionen
| Geschäft | Taxe nach Notariatstarif |
|---|---|
| Übertragung von Grundeigentum (Ziff. 17) | 0,25 % bis CHF 2 Mio. (min. CHF 500); 0,2 % auf dem Mehrbetrag über CHF 2 Mio.; 0,1 % über CHF 5 Mio.; 0,075 % über CHF 10 Mio. |
| Grundpfand / Schuldbrief, Errichtung (Ziff. 28a) | wie Ziff. 17, berechnet auf der Pfandsumme |
| Abwicklung des Geldverkehrs (Ziff. 28c) | CHF 200–500 bis CHF 200'000, darüber 0,05 %, max. CHF 2'500 |
| Begründung von Stockwerkeigentum (Ziff. 18) | 0,15 % des Verkehrswertes, min. CHF 400 |
| Teilungsakt betreffend Liegenschaften (Ziff. 16) | die Hälfte der Taxe nach Ziff. 17 |
| Ehe- und Vermögensvertrag, öffentliches Testament, Erbvertrag (Ziff. 2, 7, 8) | CHF 400–2'000 (Aufhebung CHF 400–1'000) |
| Dienstbarkeit, Nutzniessung, Wohnrecht (Ziff. 22, 23, 25) | CHF 200–1'000 |
| Gründung AG / GmbH (Ziff. 33a) | CHF 750–2'000 bei Kapital unter CHF 100'000; darüber gestaffelte Prozentsätze ab 0,24 % |
| Unterschriftsbeglaubigung (Ziff. 39) | CHF 15 (mit Beurkundung der Zeichnungsbefugnis CHF 20) |
Die einzelne Taxe für die Beurkundung eines Rechtsgeschäfts ist auf CHF 50'000 begrenzt (§ 8 Abs. 4). Kommt eine vorbereitete Urkunde nicht zustande, wird ein Viertel bis die Hälfte der ordentlichen Taxe verrechnet (§ 7). Bei Bedürftigkeit, gemeinnützigem Zweck oder geringem Wertinteresse kann die Taxe reduziert oder erlassen werden (§ 8 Abs. 3).
Weitere Kosten beim Immobilienkauf
Neben der Notariatstaxe fallen an:
- Grundbuchgebühren: Die Handänderungsgebühr des Grundbuch- und Vermessungsamts beträgt 1 ‰ des Verkehrs- bzw. Steuerwertes. Für Schuldbriefe und weitere Eintragungen gelten separate Positionen.
- Handänderungssteuer: in der Regel 3 % des massgebenden Wertes. Bei Neuerwerb und Ersatzerwerb von selbst genutztem Wohneigentum reduziert sich der Satz auf 1,5 %. Steuerpflichtig ist grundsätzlich die erwerbende Partei; bei der Förderung des Wohneigentums gelten Sonderregeln.
- Grundstückgewinnsteuer: wird von der verkaufenden Partei geschuldet, abhängig von Besitzesdauer und erzieltem Gewinn.
In der Praxis werden Notariats- und Grundbuchkosten häufig hälftig zwischen Käufer- und Verkäuferschaft geteilt. Das ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern Verhandlungssache und wird im Kaufvertrag festgehalten.
Rechenbeispiel
Eigentumswohnung, Kaufpreis CHF 1'000'000, Hypothek CHF 800'000, selbst genutzt:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Notariatstaxe Eigentumsübertragung (0,25 %) | CHF 2'500 |
| Notariatstaxe Schuldbrieferrichtung (0,25 % von CHF 800'000) | CHF 2'000 |
| Abwicklung Geldverkehr | ca. CHF 600–900 |
| Grundbuchgebühr Handänderung (1 ‰) | CHF 1'000 |
| Handänderungssteuer (1,5 % bei Selbstnutzung) | CHF 15'000 |
Das Beispiel dient der Orientierung. Die tatsächliche Rechnung hängt von Finanzierung, bestehenden Schuldbriefen, Zusatzleistungen und weiteren Grundbuchpositionen ab. Verlangen Sie vor der Beauftragung eine Kostenschätzung.
Ablauf einer notariellen Beurkundung
- Unterlagen und Vertragsentwurf – Das Notariat sammelt Grundbuchauszug, Ausweise, Finanzierungsbestätigung und weitere Dokumente und erstellt den Entwurf.
- Prüfung und Beratung – Beide Parteien erhalten den Entwurf, stellen Fragen und lassen Anpassungen einarbeiten.
- Beurkundungstermin – Der Vertrag wird erläutert, in Anwesenheit aller Parteien unterzeichnet und beurkundet.
- Anmeldung und Vollzug – Das Notariat meldet das Geschäft beim Grundbuch- bzw. Handelsregisteramt an und wickelt in der Regel die Zahlungen ab.
Für die Beurkundung eines Immobilienkaufs sind je nach Komplexität einige Wochen einzuplanen, insbesondere wenn die Finanzierung noch nicht bestätigt ist.
Kriterien bei der Auswahl eines Notariats
Da die Tarife kantonal festgelegt sind, spielen andere Faktoren eine Rolle:
- Fachgebiet: Manche Notariate arbeiten schwerpunktmässig im Grundstücks- und Baurecht, andere im Erb- oder Gesellschaftsrecht. Die Suchfunktion der Notariatskammer filtert nach Fachgebiet.
- Verfügbarkeit: Wie schnell ist ein Beurkundungstermin möglich? Bei Kaufverträgen mit fixem Antrittsdatum ist das oft entscheidend.
- Sprachen: Relevant bei internationalen Parteien.
- Transparenz: Eine schriftliche Kostenschätzung vorab, mit Trennung von tarifierten Taxen und zusätzlichem Honorar nach Zeitaufwand.
- Koordination: Bei einem Immobilienkauf müssen Notariat, Bank und Maklerin oder Makler aufeinander abgestimmt arbeiten.
Ist eine Notariatsrechnung streitig, beurteilt die Notariatsaufsichtskommission, ob das Honorar dem Tarif entspricht.
Fazit
Ein Notariat in Basel sorgt dafür, dass beurkundungspflichtige Geschäfte formell korrekt und rechtsverbindlich abgewickelt werden. Beim Immobilienkauf ist die öffentliche Beurkundung Voraussetzung für die Eigentumsübertragung, und die Kosten sind über den kantonalen Notariatstarif vorhersehbar.
Wer früh mit Zahlen rechnet, vermeidet Überraschungen. Eine realistische Einschätzung des Verkehrswertes ist dabei der erste Schritt – Notariatstaxe, Grundbuchgebühr und Handänderungssteuer hängen alle direkt vom Preis ab.