Notar in Basel: Liste der Notariate, Aufgaben und Kosten im Überblick

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 7 Minuten

Übersicht der Notariate im Kanton Basel-Stadt, ihre Aufgaben bei Immobilien-, Erb- und Firmengeschäften sowie die Gebühren nach kantonalem Notariatstarif.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Notar in Basel ist bei Immobilienkäufen, Firmengründungen und erbrechtlichen Regelungen gesetzlich vorgeschrieben.

  • Die Notarkosten richten sich meist nach dem Geschäftswert und sind kantonal geregelt.

  • Eine sorgfältige notarielle Begleitung schafft Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

Im Kanton Basel-Stadt sind zahlreiche Rechtsgeschäfte gesetzlich beurkundungspflichtig: der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Ehe- oder Erbvertrag, die Gründung einer AG oder GmbH. Zuständig dafür sind freiberufliche Notarinnen und Notare.

Dieser Beitrag gibt eine sachliche Übersicht: welche Notariate in Basel tätig sind, welche Aufgaben sie übernehmen, wie sich die Gebühren berechnen und wie eine Beurkundung abläuft. Es handelt sich um eine Informationsübersicht ohne Bewertung oder Rangfolge.

 

Notariate in Basel-Stadt: Übersicht

Die folgende Liste ist alphabetisch geordnet und stellt keine Rangfolge, Empfehlung oder Bewertung dar. Sie ist auch nicht abschliessend – im Kanton Basel-Stadt sind rund 70 Notarinnen und Notare aktiv, die meisten davon in Advokaturbüros. Die vollständigen und laufend aktualisierten Verzeichnisse finden Sie weiter unten.

Notariat / Kanzlei Adresse Telefon
Advokatur Notariat Mediation Steinenschanze 6, 4051 Basel 061 278 90 90
Advokatur- und Notariatsbüro Riner, Dumartheray, Schnyder, Rieder, Möcklin, Jenny Steinentorstrasse 13, 4051 Basel 061 225 94 00
Balex AG, Advokatur & Notariat Gerbergasse 48, 4051 Basel 058 881 10 30
Battegay Dürr Heuberg 7, 4051 Basel 061 225 03 03
FROMER Advokatur & Notariat St. Jakobs-Strasse 7, 4052 Basel 061 278 99 55
Kellerhals Carrard Basel Henric Petri-Strasse 35, 4051 Basel 058 200 30 00
Lenz Caemmerer Elisabethenstrasse 15, 4051 Basel 061 272 13 30
Mohler AG, Advokatur & Notariat Aeschenvorstadt 71, 4051 Basel 061 551 50 00
Notariat Dr. Stefan Grundmann Falknerstrasse 3, 4001 Basel 061 260 92 00
Schmid Notariat & Advokatur Holbeinstrasse 66, 4051 Basel 061 515 31 31
Simonius & Partner Aeschenvorstadt 67, 4051 Basel 061 206 45 45
SwissLegal Dürr + Partner Centralbahnstrasse 7, 4051 Basel 061 205 93 93
VISCHER AG Aeschenvorstadt 4, 4051 Basel 058 211 33 00
WALDMANN Rechtsanwälte und Notare Gerbergasse 1, 4001 Basel 061 269 50 85
WILD DUBACH AG, Rechtsanwälte & Notariat St. Alban-Vorstadt 104, 4052 Basel 061 331 00 55

Offizielle Verzeichnisse

Wer eine vollständige Übersicht sucht, konsultiert am besten direkt die amtlichen Quellen:

  • Staatskalender Basel-Stadt – Verzeichnis aller praktizierenden Notarinnen und Notare des Kantons.
  • Notariatskammer Basel-Stadt – Standes- und Berufsorganisation der zugelassenen Notarinnen und Notare, mit Adressliste und Suchfunktion nach Fachgebiet.
  • Notariatsaufsicht (Justiz- und Sicherheitsdepartement, Spiegelgasse 6, 4001 Basel) – zuständig für die Aufsicht über das Notariatswesen.

 

Das Notariatssystem in Basel-Stadt

Basel-Stadt kennt das freiberufliche Notariat. Öffentliche Beurkundungen werden nicht von Amtsstellen, sondern von selbstständigen Notarinnen und Notaren vorgenommen. Sie arbeiten in eigener Verantwortung, unterstehen aber der Aufsicht des Justiz- und Sicherheitsdepartements und der Notariatsaufsichtskommission.

Zwei Punkte sind in der Praxis wichtig:

  • Freie Wahl innerhalb des Kantons: Sie entscheiden selbst, wen Sie beauftragen.
  • Kantonale Zuständigkeit: Verträge über Grundstücke im Kanton Basel-Stadt müssen zwingend von einer Basler Notarin oder einem Basler Notar beurkundet werden. Ein Notariat aus Baselland oder einem anderen Kanton kann diese Beurkundung nicht vornehmen.

Die in Basel-Stadt zugelassenen Notarinnen und Notare haben ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium und die kantonale Notariatsprüfung bestanden. In der Regel sind sie zusätzlich als Advokatinnen und Advokaten tätig – daher tragen viele Büros die Bezeichnung «Advokatur & Notariat».

Für einfache Beglaubigungen (Unterschriften, Kopien) sind neben den Notariaten auch das Beglaubigungsbüro des Kantons sowie die Gemeindekanzleien Riehen und Bettingen zuständig.

 

Aufgaben eines Notars in Basel

Eine Notarin oder ein Notar ist Urkundsperson mit öffentlichem Auftrag: Identität der Parteien prüfen, über die rechtlichen Folgen aufklären, den Vertrag gesetzeskonform ausgestalten und beurkunden.

Immobiliengeschäfte

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist die öffentliche Beurkundung Gültigkeitsvoraussetzung. Das Notariat erstellt den Kaufvertrag, prüft die Eigentums- und Belastungsverhältnisse im Grundbuch und meldet die Handänderung beim Grundbuch- und Vermessungsamt an.

Weitere Geschäfte im Immobilienbereich:

  • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum
  • Eintragung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegrechte), Nutzniessung oder Wohnrecht
  • Errichtung, Änderung und Löschung von Schuldbriefen
  • Vorverträge, Kaufs- und Vorkaufsrechte
  • Begründung von Baurechten
  • Abwicklung des Geldverkehrs zwischen den Parteien und der Bank

Ehe- und Erbrecht

  • Ehe- und Vermögensverträge
  • Erbverträge
  • Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testamente) und deren Aufbewahrung
  • Erbteilungsverträge und Erbgangsbeurkundungen
  • Vorsorgeaufträge
  • Inventare (z. B. bei Todesfällen)

Gesellschaftsrecht

  • Gründung von AG und GmbH inklusive Statuten
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Generalversammlungsbeschlüsse mit Beurkundungspflicht
  • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen
  • Abtretung von GmbH-Stammanteilen
  •  

Notariatskosten in Basel-Stadt

Die Gebühren sind staatlich festgelegt: Die Verordnung über den Notariatstarif (SG 292.400) ist für alle Basler Notarinnen und Notare verbindlich. Ein Preisvergleich zwischen Notariaten ist für tarifierte Leistungen daher nicht möglich – Unterschiede entstehen nur bei zusätzlichen, nicht tarifierten Leistungen (§ 3), die nach Zeitaufwand abgerechnet werden dürfen.

Wichtige Tarifpositionen

Geschäft Taxe nach Notariatstarif
Übertragung von Grundeigentum (Ziff. 17) 0,25 % bis CHF 2 Mio. (min. CHF 500); 0,2 % auf dem Mehrbetrag über CHF 2 Mio.; 0,1 % über CHF 5 Mio.; 0,075 % über CHF 10 Mio.
Grundpfand / Schuldbrief, Errichtung (Ziff. 28a) wie Ziff. 17, berechnet auf der Pfandsumme
Abwicklung des Geldverkehrs (Ziff. 28c) CHF 200–500 bis CHF 200'000, darüber 0,05 %, max. CHF 2'500
Begründung von Stockwerkeigentum (Ziff. 18) 0,15 % des Verkehrswertes, min. CHF 400
Teilungsakt betreffend Liegenschaften (Ziff. 16) die Hälfte der Taxe nach Ziff. 17
Ehe- und Vermögensvertrag, öffentliches Testament, Erbvertrag (Ziff. 2, 7, 8) CHF 400–2'000 (Aufhebung CHF 400–1'000)
Dienstbarkeit, Nutzniessung, Wohnrecht (Ziff. 22, 23, 25) CHF 200–1'000
Gründung AG / GmbH (Ziff. 33a) CHF 750–2'000 bei Kapital unter CHF 100'000; darüber gestaffelte Prozentsätze ab 0,24 %
Unterschriftsbeglaubigung (Ziff. 39) CHF 15 (mit Beurkundung der Zeichnungsbefugnis CHF 20)

Die einzelne Taxe für die Beurkundung eines Rechtsgeschäfts ist auf CHF 50'000 begrenzt (§ 8 Abs. 4). Kommt eine vorbereitete Urkunde nicht zustande, wird ein Viertel bis die Hälfte der ordentlichen Taxe verrechnet (§ 7). Bei Bedürftigkeit, gemeinnützigem Zweck oder geringem Wertinteresse kann die Taxe reduziert oder erlassen werden (§ 8 Abs. 3).

 

Weitere Kosten beim Immobilienkauf

Neben der Notariatstaxe fallen an:

  • Grundbuchgebühren: Die Handänderungsgebühr des Grundbuch- und Vermessungsamts beträgt 1 ‰ des Verkehrs- bzw. Steuerwertes. Für Schuldbriefe und weitere Eintragungen gelten separate Positionen.
  • Handänderungssteuer: in der Regel 3 % des massgebenden Wertes. Bei Neuerwerb und Ersatzerwerb von selbst genutztem Wohneigentum reduziert sich der Satz auf 1,5 %. Steuerpflichtig ist grundsätzlich die erwerbende Partei; bei der Förderung des Wohneigentums gelten Sonderregeln.
  • Grundstückgewinnsteuer: wird von der verkaufenden Partei geschuldet, abhängig von Besitzesdauer und erzieltem Gewinn.

In der Praxis werden Notariats- und Grundbuchkosten häufig hälftig zwischen Käufer- und Verkäuferschaft geteilt. Das ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern Verhandlungssache und wird im Kaufvertrag festgehalten.

 

Rechenbeispiel

Eigentumswohnung, Kaufpreis CHF 1'000'000, Hypothek CHF 800'000, selbst genutzt:

Position Betrag
Notariatstaxe Eigentumsübertragung (0,25 %) CHF 2'500
Notariatstaxe Schuldbrieferrichtung (0,25 % von CHF 800'000) CHF 2'000
Abwicklung Geldverkehr ca. CHF 600–900
Grundbuchgebühr Handänderung (1 ‰) CHF 1'000
Handänderungssteuer (1,5 % bei Selbstnutzung) CHF 15'000

Das Beispiel dient der Orientierung. Die tatsächliche Rechnung hängt von Finanzierung, bestehenden Schuldbriefen, Zusatzleistungen und weiteren Grundbuchpositionen ab. Verlangen Sie vor der Beauftragung eine Kostenschätzung.

 

Ablauf einer notariellen Beurkundung

  1. Unterlagen und Vertragsentwurf – Das Notariat sammelt Grundbuchauszug, Ausweise, Finanzierungsbestätigung und weitere Dokumente und erstellt den Entwurf.
  2. Prüfung und Beratung – Beide Parteien erhalten den Entwurf, stellen Fragen und lassen Anpassungen einarbeiten.
  3. Beurkundungstermin – Der Vertrag wird erläutert, in Anwesenheit aller Parteien unterzeichnet und beurkundet.
  4. Anmeldung und Vollzug – Das Notariat meldet das Geschäft beim Grundbuch- bzw. Handelsregisteramt an und wickelt in der Regel die Zahlungen ab.

Für die Beurkundung eines Immobilienkaufs sind je nach Komplexität einige Wochen einzuplanen, insbesondere wenn die Finanzierung noch nicht bestätigt ist.

 

Kriterien bei der Auswahl eines Notariats

Da die Tarife kantonal festgelegt sind, spielen andere Faktoren eine Rolle:

  • Fachgebiet: Manche Notariate arbeiten schwerpunktmässig im Grundstücks- und Baurecht, andere im Erb- oder Gesellschaftsrecht. Die Suchfunktion der Notariatskammer filtert nach Fachgebiet.
  • Verfügbarkeit: Wie schnell ist ein Beurkundungstermin möglich? Bei Kaufverträgen mit fixem Antrittsdatum ist das oft entscheidend.
  • Sprachen: Relevant bei internationalen Parteien.
  • Transparenz: Eine schriftliche Kostenschätzung vorab, mit Trennung von tarifierten Taxen und zusätzlichem Honorar nach Zeitaufwand.
  • Koordination: Bei einem Immobilienkauf müssen Notariat, Bank und Maklerin oder Makler aufeinander abgestimmt arbeiten.

Ist eine Notariatsrechnung streitig, beurteilt die Notariatsaufsichtskommission, ob das Honorar dem Tarif entspricht.

 

Fazit

Ein Notariat in Basel sorgt dafür, dass beurkundungspflichtige Geschäfte formell korrekt und rechtsverbindlich abgewickelt werden. Beim Immobilienkauf ist die öffentliche Beurkundung Voraussetzung für die Eigentumsübertragung, und die Kosten sind über den kantonalen Notariatstarif vorhersehbar.

Wer früh mit Zahlen rechnet, vermeidet Überraschungen. Eine realistische Einschätzung des Verkehrswertes ist dabei der erste Schritt – Notariatstaxe, Grundbuchgebühr und Handänderungssteuer hängen alle direkt vom Preis ab.

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

Häufige Fragen

Ja, der Kaufvertrag für eine Immobilie muss öffentlich beurkundet werden, sonst ist er rechtlich ungültig.

 

 

Ja, im Kanton Basel-Stadt besteht freie Notarswahl. Sie können den Notar unabhängig auswählen.

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