Die Zweitwohnungsinitiative (Lex Weber) ist seit 2012 in der Verfassung verankert und begrenzt den Anteil von Zweitwohnungen in Gemeinden auf 20 Prozent. Das hat weitreichende Folgen für den Immobilienmarkt in Tourismusregionen.
Was bedeutet die Lex Weber?
In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Bestehende Zweitwohnungen behalten ihren Status und dürfen als solche genutzt und verkauft werden. Neue Wohnungen in diesen Gemeinden müssen als Erstwohnungen bewilligt und dauerhaft als solche genutzt werden.
Auswirkung auf den Wert bestehender Zweitwohnungen
Die Lex Weber hat das Angebot an Zweitwohnungen in den betroffenen Gemeinden eingefroren. Das Ergebnis: Bestehende Zweitwohnungen sind knapper und damit wertvoller geworden. In begehrten Tourismusorten wie Zermatt, Verbier, St. Moritz oder Gstaad sind die Preise für bestehende Ferienwohnungen seit 2012 stärker gestiegen als in vergleichbaren Orten ohne Lex-Weber-Einschränkung.
Einschränkungen und Fallstricke
- Nicht jede bestehende Wohnung hat automatisch Zweitwohnungsstatus – die Nutzungsbeschränkung muss geprüft werden
- Altrechtliche Wohnungen (vor November 2012) haben oft einen bevorzugten Status, aber die Regelungen sind kantonal unterschiedlich
- Um- und Ausbauten von Zweitwohnungen sind nur in begrenztem Umfang möglich
Fazit: Lex Weber als Werttreiber für bestehende Objekte
Die Lex Weber hat das Angebot an Zweitwohnungen begrenzt und den Wert bestehender Ferienimmobilien in betroffenen Gemeinden gesteigert. Käufer sollten den Zweitwohnungsstatus sorgfältig prüfen, Verkäufer können ihn als Argument nutzen.