Güterrechtliche Auseinandersetzung: Was bei Scheidung und Todesfall mit dem Vermögen passiert

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 3 Minuten
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Güterrechtliche Auseinandersetzung: Wie das Vermögen bei Scheidung oder Todesfall aufgeteilt wird – Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung und Immobilien.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die güterrechtliche Auseinandersetzung regelt die Aufteilung des Vermögens bei Scheidung oder Tod – sie geht der Erbteilung voraus und bestimmt, was überhaupt zum Nachlass gehört.
  • Im häufigsten Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung) wird bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig geteilt – das Eigengut bleibt beim jeweiligen Partner.
  • Bei Immobilien ist die güterrechtliche Auseinandersetzung besonders komplex, weil das Haus oft mit Eigengut und Errungenschaft beider Partner finanziert wurde.

Was ist die güterrechtliche Auseinandersetzung?

Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist das Verfahren, in dem das Vermögen eines Ehepaars bei Auflösung des Güterstands aufgeteilt wird. Der Güterstand wird aufgelöst durch eine Scheidung, den Tod eines Ehegatten, einen Wechsel des Güterstands (etwa durch Ehevertrag) oder in seltenen Fällen durch eine gerichtliche Gütertrennung. Die güterrechtliche Auseinandersetzung geht der eigentlichen Erbteilung voraus: Erst wenn klar ist, was dem verstorbenen Ehegatten gehört, kann der Nachlass verteilt werden.

Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der gesetzliche Normalfall – sie gilt für alle Ehepaare, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird das Vermögen in vier Kategorien aufgeteilt: Eigengut Mann (Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war oder durch Erbschaft/Schenkung erworben wurde), Eigengut Frau (gleiches Prinzip), Errungenschaft Mann (Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde – Arbeitseinkommen, Kapitalerträge, Beiträge der 2. und 3. Säule) und Errungenschaft Frau.

Bei der Auflösung des Güterstands erhält jeder Ehegatte sein Eigengut zurück. Die Errungenschaft beider Ehegatten wird zusammengelegt und hälftig geteilt – jeder erhält die Hälfte der gesamten Errungenschaft. Das Ergebnis: Der Ehegatte mit der grösseren Errungenschaft zahlt dem anderen eine Ausgleichszahlung.

Immobilien in der güterrechtlichen Auseinandersetzung

Immobilien machen die güterrechtliche Auseinandersetzung besonders komplex, weil sie häufig mit einer Mischung aus Eigengut und Errungenschaft beider Partner finanziert wurden. Ein typisches Beispiel: Der Mann hat CHF 100'000 als Erbvorbezug (Eigengut) und CHF 50'000 aus Ersparnissen (Errungenschaft) eingebracht, die Frau CHF 80'000 aus der Säule 3a (Errungenschaft). Die Hypothek von CHF 600'000 wurde während der Ehe aus dem gemeinsamen Einkommen (Errungenschaft) amortisiert.

Bei der Auseinandersetzung muss zunächst berechnet werden, welcher Anteil des Immobilienwerts auf Eigengut und welcher auf Errungenschaft entfällt. Der Eigengut-Anteil geht an den jeweiligen Ehegatten zurück; der Errungenschafts-Anteil wird hälftig geteilt. Die Berechnung wird durch Wertsteigerungen der Immobilie zusätzlich verkompliziert: Der Wertzuwachs wird proportional auf Eigengut und Errungenschaft verteilt.

Bewertung der Immobilie

Für die güterrechtliche Auseinandersetzung muss die Immobilie zum Verkehrswert bewertet werden – nicht zum Steuerwert oder Kaufpreis. Ein professionelles Gutachten (CHF 1'500 bis 3'000) ist die Grundlage für eine faire Aufteilung. Können sich die Ehegatten nicht auf einen Gutachter einigen, bestellt das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen. Der Bewertungszeitpunkt ist in der Regel das Datum der Rechtskraft der Scheidung oder des Todes.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft

Bei Gütertrennung (vertraglich vereinbart) gehört jedem Ehegatten, was auf seinen Namen lautet. Eine güterrechtliche Auseinandersetzung im engeren Sinne entfällt – es gibt keine Errungenschaft, die geteilt werden müsste. Bei Gütergemeinschaft (selten) gehört das Gesamtgut beiden Ehegatten gemeinsam und wird bei der Auseinandersetzung hälftig geteilt. Sondergut (persönliche Gegenstände, Berufsausrüstung) fällt an den jeweiligen Ehegatten.

Der Mehrwertanteil: Wertsteigerung korrekt zuordnen

Ein besonders strittiger Punkt bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung mit Immobilien ist die Zuordnung der Wertsteigerung. Hat das Haus seit dem Kauf an Wert gewonnen, muss entschieden werden, wem dieser Wertzuwachs gehört. Die Faustregel: Der Wertzuwachs wird proportional zur Finanzierungsstruktur aufgeteilt. Wurde das Haus zu 30 Prozent aus Eigengut des Mannes, 20 Prozent aus Errungenschaft der Frau und 50 Prozent per Hypothek (Errungenschaft) finanziert, wird der Wertzuwachs im gleichen Verhältnis aufgeteilt. Bei einem Haus, das für CHF 800'000 gekauft und heute CHF 1'200'000 wert ist, beträgt der Wertzuwachs CHF 400'000 – davon entfallen 30 Prozent (CHF 120'000) auf das Eigengut des Mannes und 70 Prozent (CHF 280'000) auf die Errungenschaft, die hälftig geteilt wird.

Praktische Empfehlungen

Dokumentieren Sie bei jedem Immobilienkauf genau, welche Mittel aus Eigengut und welche aus Errungenschaft stammen – diese Zuordnung ist bei einer späteren Auseinandersetzung entscheidend. Bewahren Sie die Belege dauerhaft auf: Erbvorbezüge, Schenkungsnachweise, Kontoauszüge zum Kaufzeitpunkt, Hypothekenverträge und Amortisationsnachweise. Und ziehen Sie bei einer Scheidung frühzeitig einen spezialisierten Anwalt bei – die güterrechtliche Auseinandersetzung bei Immobilien ist komplex und fehlerträchtig.

Fazit

Die güterrechtliche Auseinandersetzung regelt, wie das Vermögen bei Scheidung oder Todesfall aufgeteilt wird. Bei Immobilien ist sie besonders komplex, weil Eigengut und Errungenschaft oft vermischt sind. Die korrekte Zuordnung und Bewertung ist die Grundlage für eine faire Aufteilung. Dokumentieren Sie die Finanzierungsquellen beim Kauf und lassen Sie sich bei einer Auseinandersetzung professionell beraten.

Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Digital Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

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