Welcher Kanton hat keine Grundstückgewinnsteuer?
Zunächst das Wichtigste: In der Schweiz gibt es keinen Kanton, wo keine Grundstückgewinnsteuer erhoben wird. Die Details und damit die Steuerlast unterscheiden sich jedoch nach Kanton und nach dem individuellen Fall.
In den Kantonen Zürich und Zug wird die Grundstückgewinnsteuer von den Gemeinden erhoben, in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Jura, Obwalden und Schaffhausen sowohl vom Kanton wie auch den Gemeinden und in allen anderen Kantonen nur vom Kanton.
Alle Kantone ausser Solothurn erheben einen prozentualen Zuschlag auf Grundstücke, die erst vor kurzer Zeit erworben wurden. Damit wird Spekulation erschwert und der Markt stabilisiert.
Bei zunehmender Besitzdauer reduziert sich die Grundstückgewinnsteuer. Im Kanton Zürich beispielsweise reduziert sich die Grundstückgewinnsteuer auf bis zu 50% bei über 20 Jahren Besitzdauer. In Genf entfällt die Grundstückgewinnsteuer ab 25 Jahren Besitzdauer ganz.
Möglichkeiten zur Verringerung der Grundstückgewinnsteuer
Es gibt zwei hauptsächliche Möglichkeiten, die Grundstückgewinnsteuer zu minimieren. Einerseits kann man mit dem Verkauf zuwarten, weil sich die Steuer in vielen Kantonen mit zunehmender Besitzdauer reduziert. Wenn man beispielsweise im Kanton Zürich seit 9 Jahren ein Haus besitzt und verkaufen möchte, kann man durch Verzögerung des Verkaufs um 1 Jahr die Steuer um 15% reduzieren.
In manchen Fällen wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Das ist zum einen der Fall bei einem Ersatzkauf. Wenn Sie eine Liegenschaft verkaufen und den Erlös innerhalb einer bestimmten Frist (im Kanton Zürich beispielsweise 2 Jahre) für den Erwerb einer neuen Immobilie verwenden, entfällt die Grundstückgewinnsteuer. Das gilt allerdings nur für dauerhaft und selbst bewohnte Liegenschaften.
Auch bei Handänderungen im Rahmen von Erbschaften, Schenkungen oder güterrechtlichen Änderungen bei Scheidung oder Trennung wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben.
Steuerliche Beratung und rechtliche Aspekte
Bei Fragen zur Grundstückgewinnsteuer kann es ratsam sein, sich an einen Immobilienexperten zu wenden. Wenn Sie also beabsichtigen, Ihre Immobilie zu verkaufen, empfiehlt es sich, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Er kann Sie zur Gesetzgebung an Ihrem Standort beraten, damit Sie optimal auf den Verkauf und die zu erwartenden Steuern vorbereitet sind.
Wie lange zahlt man Grundstückgewinnsteuer?
Wie erwähnt gibt es verschiedene Fristen, die bei der Grundstückgewinnsteuer relevant sind. Einmal gibt es die Möglichkeit des Aufschubs bei Ersatzkauf, im Kanton Zürich beispielsweise für 2 Jahre.
Weitere wichtige Fristen gelten im Zusammenhang mit Zuschlägen und Ermässigung infolge Besitzdauer. Wenn Sie Ihre Immobilie nach kurzer Zeit wieder verkaufen, schulden Sie mehr Grundstückgewinnsteuer. Wenn Sie Ihre Immobilie lange besessen haben, zahlen Sie weniger. Im Kanton Zürich beträgt die maximale Ermässigung 50 % bei 25 Jahren Besitzdauer; im Kanton Genf entfällt die Steuer nach 25 Jahren ganz.
Erkundigen Sie sich vor dem Verkauf bei Ihrem lokalen Immobilienmakler nach der Gesetzgebung in Ihrem Kanton.
Expertenunterstützung bei Ihrem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf
Bei einem komplexen Prozess wie dem Verkauf eines Grundstücks kann es hilfreich sein, sich an einen Immobilienexperten zu wenden.
Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich, ohne Makler zu verkaufen. Dabei ergeben sich jedoch eine Reihe von Nachteilen, die den Verkäufern oft vorher nicht bewusst sind und die oft später zu schwerwiegenden Problemen führen:
- Eine Immobilie präzise bewerten kann nur ein Profi.
- Ein Verkauf kostet mehr Zeit, als die meisten Eigentümer aufbringen können.
- Ohne Makler müssen Sie alles selbst koordinieren (Immobilienfotografie, Inserierung, Interessenten, Besichtigungen, Verhandlungen, Vertragserstellung und Notar).
- Die meisten Eigentümer können nicht ausreichend gut verhandeln, um einen guten Preis herauszuholen.
Ein professioneller Immobilienmakler bringt bei all diesen Schritten entscheidende Vorteile. Er bewertet Ihre Immobilie präzise, was für einen Verkauf absolut unabdingbar ist. Mit einem falschen Angebotspreis entgehen Ihnen vielleicht Hunderttausende Franken an Verkaufserlös oder aber die Immobilie verkauft sich überhaupt nicht!
Als Profi in Verhandlungen wird ein Makler ausserdem in der Lage sein, einen viel besseren Verkaufspreis aus derselben Immobilie herauszuholen, als Sie das als Eigentümer könnten. Wenn Sie keine Sales-Erfahrung haben, sollten Sie die Verhandlungen lieber einem Profi anvertrauen.
Des Weiteren koordiniert ein Makler zwischen allen involvierten Stellen wie den Fotografen, Kaufinteressenten und dem Notariat und übernimmt die Erstellung der Anzeige und die Inserierung.

