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Grundstückgewinnsteuer in Freiburg

Von Vincent Privet
Lesezeit: 2 Minuten

Alles zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg: Steuersätze, Steuerpflicht und Besonderheiten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Grundstückgewinnsteuer ist im Kanton Freiburg degressiv und beträgt 22 bis 10 % je nach Besitzdauer. 
  • Die Grundstückgewinnsteuer ist im Kanton Freiburg von der Höhe des Grundstückgewinns unabhängig (proportionaler Tarif). 
  • Im Kanton Freiburg unterliegen nur die Gewinne aus Privatverkäufen der Grundstückgewinnsteuer (dualistisches System). 

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Zuständigkeit

Die Grundstückgewinnsteuer wird im Kanton Freiburg vom Kanton und den Gemeinden erhoben. Der Steuersatz ist überall im Kanton Freiburg identisch, aber die Gemeinden erheben einen Steuerzuschlag auf der Grundstückgewinnsteuer von 60 Prozent der Staatssteuer. 

 

Besitzdauer

Im Kanton Freiburg hängt die Grundstückgewinnsteuer von der Besitzdauer ab. Es kommt ein degressiver Steuertarif zur Anwendung. Das bedeutet, dass der Steuersatz für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg umso niedriger ist, je länger man die Immobilie besessen hat. 

Für Immobilien, die bis zu zwei Jahre im Besitz waren, beträgt der Steuersatz 22 %. Dieser Satz sinkt schrittweise auf 20 % für eine Besitzdauer von vier Jahren, 18 % für sechs Jahre, 16 % für acht Jahre, 14 % für zehn Jahre, 12 % für fünfzehn Jahre und schliesslich auf 10 % für eine Besitzdauer von über fünfzehn Jahren.

 

Steuersätze für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg

Die Grundstückgewinnsteuer ist im Kanton Freiburg proportional, was bedeutet, dass jeder Gewinn unabhängig von der Höhe zum gleichen Satz besteuert wird. Allerdings wird die Besitzdauer der Immobilie bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt: 

  • 22 % für eine Besitzdauer bis zu 2 Jahren;
  • 20 % bis zu 4 Jahren;
  • 18 % bis zu 6 Jahren;
  • 16 % bis zu 8 Jahren;
  • 14 % bis zu 10 Jahren;
  • 12 % bis zu 15 Jahren;
  • 10 % für mehr als 15 Jahre.

Erzielt man innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 400'000 Franken Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien, die man weniger als 5 Jahre besessen hat, erhöht sich die Grundstückgewinnsteuer auf den Gewinnanteil über 400'000 Franken um 40 %. 

Die Gemeinden erheben im Kanton Freiburg einen Steuerzuschlag auf die Grundstückgewinnsteuer von zusätzlich 60 Prozent der Staatssteuer. 

 

Besteuerungssystem: dualistisches System

Im Kanton Freiburg gilt bei der Grundstückgewinnsteuer das dualistische System. Das bedeutet, dass der aus einem Grundstücksverkauf erzielte Gewinn unterschiedlich besteuert wird, wenn es sich um eine Immobilie im Privatvermögen oder Geschäftsvermögen handelt: 

  • Grundstückgewinne aus dem Verkauf einer  Liegenschaft im Privatvermögen unterliegen im Kanton Freiburg der Grundstückgewinnsteuer. 
  • Der Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft im Geschäftsvermögen fällt hingegen unter die normale Einkommens- bzw. Gewinnsteuer. 

 

Steuerfreigrenze bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg

In Freiburg gibt es bei der Grundstückgewinnsteuer einen Mindestbetrag von 6'000 Franken pro Jahr. Gewinne unter diesem Betrag werden nicht besteuert. 

 

Grundstückgewinnsteuer berechnen im Kanton Freiburg

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer bei Ihrem Immobilienverkauf im Kanton Freiburg mit unserem Steuerrechner: Link

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Vincent Privet
Vincent Privet
Chief Marketing Officer

Vincent ist Absolvent der HEC Lausanne & IIMB Bangalore und verfügt über vier Jahre Erfahrung bei Deloitte, Credit Suisse und der Delarive Group. Den Unternehmergeist und sein Streben nach Innovation führte ihn zu Neho. Vorausschauend und effektiv verwaltet er unser Netzwerk von Experten.

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