Das Grundbuchamt und Vermessungsamt Zug ist die zuständige kantonale Behörde für alle grundbuchrechtlichen und vermessungstechnischen Angelegenheiten im Kanton Zug. Eigentumsübertragungen, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Katastervermessung und Grundbuchgebühren – das Amt sorgt für Rechtssicherheit, Transparenz und verlässliche Daten. Wenn Sie Grundstücksfragen haben, ein Haus kaufen oder Baupläne benötigen, ist dieses Amt eine der ersten Anlaufstellen.
Aufgaben des Grundbuchamt & Vermessungsamts in Zug
Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts Zug gehören:
- Grundbuchführung: Eintragungen von Eigentumsverhältnissen, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten und andere dingliche Rechte.
- Vermessungsarbeiten / Katasterführung: Pflege und Aktualisierung der Vermessungsdaten, Festlegung von Grenzpunkten, Vermessungspläne.
- Bearbeitung von Grundbuchgebühren: Bei Eigentumsübertragungen, Umstrukturierungen oder anderen grundbuchrelevanten Vorgängen werden Gebühren festgelegt.
- Auskünfte & Grundbuchauszüge: Bereitstellung von Auszügen, sofern gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
- Öffentliche Beurkundungen & Notariat (über das Stadt-Notariat Zug): Beurkundungen von Grundstückkaufverträgen und anderen rechtsverbindlichen Vertragsgeschäften.
Standort & Erreichbarkeit Grundbuchamt Zug
- Adresse: Aabachstrasse 5, 6300 Zug
- Telefon: +41 41 728 56 00
- E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten des Grundbuchamts Zug
Die Schalteröffnungszeiten sind:
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Tag |
Uhrzeit |
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Montag |
08:00 – 11:45 & 14:00 – 18:00 |
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Dienstag – Freitag |
08:00 – 11:45 & 14:00 – 17:00 |
Notariat Zug (Stadt Zug) – Öffentliche Beurkundungen
Das Notariat Zug übernimmt die öffentliche Beurkundung insbesondere von Verträgen über Grundstücksgeschäfte.
- Adresse: Gubelstrasse 22, 6301 Zug
- Telefon: 058 728 90 70
- E-Mail: [email protected]
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00-12:00 & 13:30-17:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Praktische Hinweise
- Für Grundstücksgeschäfte empfiehlt es sich, frühzeitig einen aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Zug einzuholen, um bestehende Belastungen oder Dienstbarkeiten zu erkennen.
- Die Vermessung ist wichtig bei Bauvorhaben – ein Vermessungsplan oder Grenzabklärung sollte rechtzeitig eingeholt werden.
- Beurkundungen beim Notariat erfordern eine Terminvereinbarung.
- Die Gebührenordnung des Kantons Zug für Grundbuchvorgänge bei Umstrukturierungen und anderen Fällen sollte vorher geprüft werden.
Fazit
Das Grundbuchamt und Vermessungsamt Zug ist eine unverzichtbare Anlaufstelle, wenn es um Grundstücksverwaltung, Kataster, Eigentum und rechtlich sichere Immobiliengeschäfte geht. Mit klaren Öffnungszeiten, kompetenten Diensten und enger Verzahnung von Grundbuch und Vermessung bietet das Amt eine schlanke und transparente Lösung für alle Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten im Kanton.
