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Grundbuchamt Uri

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Adressen, Zuständigkeiten und Dienstleistungen des Grundbuchamts im Kanton Uri.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Grundbuchamt Uri ist die zentrale Behörde für alle grundbuchrechtlichen Fragen und Vorgänge im gesamten Kanton Uri.

  • Eigentumsübertragungen, Pfandrechte, Schuldbriefe und Dienstbarkeiten werden vom Grundbuchamt Uri sorgfältig geprüft, erfasst und verwaltet.

  • Über das Onlineportal des Grundbuchamts Uri können Grundbuchauszüge bestellt und verschiedene Anträge einfach eingereicht werden.

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Das Grundbuchamt Uri ist die zentrale Behörde, die für sämtliche grundbuchrechtlichen Fragen im Kanton Uri zuständig ist. Eigentumsübertragungen, Pfandrechte, Schuldbriefe, Dienstbarkeiten – all das wird hier sorgfältig geprüft, erfasst und verwaltet. Wenn Sie in Uri ein Grundstück besitzen, kaufen oder belasten möchten, ist dieses Amt Ihre Anlaufstelle.

 

Aufgaben des Grundbuchamts Uri

Das Amt für das Grundbuch Uri erfüllt folgende Kernaufgaben:

  • Grundbuchführung: Nach den eidgenössischen Bestimmungen (z. B. ZGB, Grundbuchverordnung) sowie den kantonalen Regelungen wird das Grundbuch geführt.
  • Tagebuchführung und Kontrolle: Neue Einträge und Änderungen (z. B. Eigentumsübertragungen, Pfandrechte, Schuldbriefe etc.) werden geprüft und bearbeitet.
  • Auskunftserteilung: Ausstellen von Grundbuchauszügen, allgemeine Informationen und Antworten auf grundbuchrechtliche Fragen. Manche Auskünfte sind öffentlich, andere nur bei berechtigtem Interesse erhältlich. 
  • Online-Dienste: z. B. Bestellung von Grundbuchauszügen über das Onlineportal.
     

Zuständigkeit & Öffentlichkeitsprinzip des Grundbuchs

  • Zuständig ist das Amt für das Grundbuch Uri für alle Gemeinden im Kanton Uri – unter anderem Altdorf, Flüelen, Seedorf, Bürglen, Silenen etc.
  • Das Grundbuch ist grundsätzlich öffentlich: Jeder kann einsehen, wer Eigentümer ist, welche Form des Eigentums besteht und wann der Erwerb erfolgt ist. Für tiefergehende Auskünfte (z. B. Pfandrechte, Dienstbarkeiten) wiederum ist ein berechtigtes Interesse erforderlich.

 

Kosten

  • Ein Grundbuchauszug via Online-Bestellung kostet im Kanton Uri CHF 20.00.
  • Weitere Kosten und Gebühren fallen bei Eintragungen, Pfandrechten usw. an – sie werden jeweils nach Aufwand und gesetzlichen Vorgaben erhoben. (Diese werden in der Regel bei Anmeldung bzw. Antragstellung bekanntgegeben.)
     

Kontakt & Öffnungszeiten Grundbuchamt Uri

Amt für das Grundbuch Uri
Adresse: Bahnhofstrasse 43, 6460 Altdorf UR
Telefon: +41 41 875 22 59
Fax: +41 41 875 22 49
E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 - 11:45 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
     

Praktische Hinweise

  • Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen, können Sie diesen bequem online bestellen.
  • Für Anträge wie Erbgang, Erbteilung etc., bietet Uri Online-Formulare an.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie für spezielle Fragen (z. B. Belastungen, Dienstbarkeiten) im Vorfeld klären, ob Ihr Anliegen ein berechtigtes Interesse darstellt.

 

Fazit

Das Amt für das Grundbuch Uri sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit rund um Immobilien und Grundstücke im Kanton Uri. Mit sorgfältiger Prüfung, klaren Online-Dienstleistungen und öffentlicher Zugänglichkeit ist es eine verlässliche und moderne Anlaufstelle.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Einen Grundbuchauszug können Sie bequem online über das Portal des Kantons Uri bestellen. Die Kosten betragen CHF 20.00 pro Auszug. Alternativ ist es auch möglich, den Auszug direkt beim Amt für das Grundbuch in Altdorf zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte detaillierte Informationen ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss.

Das Grundbuchamt Uri führt das amtliche Grundbuch nach eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen. Dazu gehören die Eintragung und Prüfung von Eigentumsübertragungen, Pfandrechten, Schuldbriefen sowie Dienstbarkeiten. Außerdem ist das Amt zuständig für die Tagebuchführung, die Kontrolle neuer Einträge und die Erteilung von Auskünften. Damit sorgt es für Transparenz und Rechtssicherheit im Immobilienwesen des Kantons.

Das Grundbuchamt Uri betreut sämtliche Gemeinden im Kanton Uri. Dazu gehören unter anderem Altdorf, Flüelen, Seedorf, Bürglen oder Silenen. Wer im Kanton Uri ein Grundstück besitzt, kaufen oder belasten möchte, wendet sich also stets an dieses zentrale Amt. Damit fungiert es als einheitliche Anlaufstelle für alle grundbuchrechtlichen Anliegen im Kanton.

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