Das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Schwyz ist die kantonale Anlaufstelle im Bezirk Schwyz für alle Immobilien-, Grundbuch-, Konkurs- sowie notarielle Belange. Es übernimmt die vollständige Abwicklung von Grundstücksverkäufen, Beurkundungen, Pfandrechten, Dienstbarkeiten und vielem mehr – immer mit dem Ziel, Rechtssicherheit und Effizienz im Immobilienverkehr zu gewährleisten.
Aufgaben des Grundbuchamts Schwyz
Das Amt erfüllt umfassende Funktionen, die besonders für Eigentümer, Käufer, Kreditgeber und Behörden relevant sind:
- Grundstücksgeschäfte: Beurkundung von Kaufverträgen, Tausch, Schenkung, Stockwerkeigentumsbegründungen etc. und anschließende Eintragungen im Grundbuch.
- Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Schuldbriefe: Einrichtung, Übertragung, Löschung dieser Rechte.
- Auskunft & Beratung: Bereitstellung von Grundbuchauszügen, Beratung bei vertragsrechtlichen und notarrechtlichen Fragestellungen.
- Beglaubigungen & Notariat: Urkundliche Beurkundungen und Beglaubigungen, auch in gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und ehevertraglichen Angelegenheiten.
- Konkurs-Funktionen: Verwaltung und Durchführung von Konkursverfahren sowie damit verbundene Rechtsvorgänge.
Zuständigkeit & Besonderheiten Grundbuchamt Schwyz
- Das Amt deckt den Bezirk Schwyz und damit alle Gemeinden wie Schwyz, Ingenbohl, Muotathal, Oberiberg, Unteriberg, Morschach, Alpthal, Illgau und Riemenstalden ab.
- Ein besonderer Vorteil: In Schwyz sind Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt in einer Verwaltungseinheit vereint. Das ermöglicht Effizienz und kurze Wege, z. B. wenn nach einer Beurkundung gleich die Grundbucheintragung erfolgen kann
Kontakt & Öffnungszeiten
Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Schwyz
Strehlgasse 11
Postfach 364
6431 Schwyz
- Telefon: +41 41 818 00 20
- Fax: +41 41 818 00 21
- E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 – 11:45 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr
Praktische Hinweise
- Vor allem bei Grundstückskaufverträgen lohnt sich eine frühzeitige Beratung – das Amt stellt Checklisten und Formulare bereit.
- Für bestimmte Beglaubigungen und notarielle Dienstleistungen empfiehlt sich die Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
- Beachten Sie: Manche Dienstleistungen (z. B. im Gesellschafts-, Ehe- oder Erbrecht) haben Einschränkungen oder besondere Abläufe; informieren Sie sich vorab beim Notariat.
