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Generalvollmacht für den Hausverkauf: Wann sie nötig ist und worauf Sie achten sollten

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Erfahren Sie, wann eine Generalvollmacht für den Hausverkauf sinnvoll ist, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und wie Sie sich vor Risiken schützen können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Generalvollmacht ermöglicht es, eine Immobilie im Namen des Eigentümers zu verkaufen, wenn dieser selbst nicht handlungsfähig oder anwesend ist.

  • Für einen Hausverkauf ist eine notarielle Beglaubigung der Generalvollmacht zwingend erforderlich.

  • Um Missbrauch zu vermeiden, sollte die Generalvollmacht nur einer absolut vertrauenswürdigen Person erteilt werden.

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Wann ist eine Generalvollmacht für den Hausverkauf sinnvoll? 

Eine Generalvollmacht ermöglicht es einer Person, umfassende Entscheidungen und rechtliche Handlungen im Namen einer anderen Person vorzunehmen. Beim Hausverkauf kann eine solche Vollmacht sinnvoll sein, wenn der Eigentümer aus gesundheitlichen, beruflichen oder anderen persönlichen Gründen nicht selbst handeln kann.

Ein typischer Anwendungsfall für eine Vollmacht ist ein Eigentümer, der sich langfristig im Ausland aufhält oder aus Altersgründen nicht mehr in der Lage ist, den Verkauf aktiv zu organisieren. Auch plötzliche Notfälle wie Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass eine bevollmächtigte Person für den Verkauf eingesetzt werden muss. In Erbfällen kann eine Generalvollmacht ebenfalls sinnvoll sein, wenn eine Erbengemeinschaft einen Vertreter bestimmt, der die Immobilie im Namen aller Eigentümer verkauft.

 

Unterschiede zu anderen Vollmachten

Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, die jeweils unterschiedliche Zwecke erfüllen:

Spezialvollmacht

Diese Art der Vollmacht wird für einen bestimmten Zweck ausgestellt, beispielsweise einen Hausverkauf. Sie kann bestimmte Einschränkungen enthalten. 

Vorsorgeauftrag

Diese Vollmacht greift erst, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Unfall urteilsunfähig wird. 

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht erteilt dem Bevollmächtigten die Befugnis, zahlreiche Rechtsgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers zu tätigen. Auch eine Generalvollmacht ist grundsätzlich ohne Formvorschrift, d.h. sie ist auch mündlich gültig. 

 

Voraussetzungen einer wirksamen Generalvollmacht

Damit eine Generalvollmacht rechtswirksam ist und problemlos genutzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Ist die Schriftform nötig? 

Eine Generalvollmacht muss grundsätzlich nicht schriftlich verfasst werden. Das gilt aber nicht für Rechtsgeschäfte, die selbst einer Formvorschrift unterstehen. Das bedeutet: Eine Vollmacht für den Verkauf einer Immobilie muss notariell beglaubigt werden. 

Notarielle Beglaubigung

In der Schweiz ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht zwingend erforderlich, wenn mit einer Generalvollmacht ein Immobiliengeschäft durchgeführt werden soll. 

Genaue Formulierungen

Die Vollmacht sollte detailliert festhalten, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. Fehlen genaue Angaben zum Immobilienverkauf, kann es zu Verzögerungen oder Anfechtungen kommen.

Vertrauensperson wählen

Da der Bevollmächtigte weitreichende Entscheidungsbefugnisse erhält, ist es entscheidend, dass diese Person absolut vertrauenswürdig ist. 

 

Risiken und Schutz vor Missbrauch

Da eine Generalvollmacht dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse gibt, bestehen potenzielle Risiken. Missbrauch oder Fehlentscheidungen können schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Um sich davor zu schützen, sollten folgende Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden:

Befristung der Vollmacht

Es kann sinnvoll sein, eine zeitliche Begrenzung festzulegen, damit die Vollmacht nicht unbegrenzt gilt und nur für den vorgesehenen Zweck genutzt wird.

Einschränkungen in der Vollmacht

Es kann festgelegt werden, dass der Verkauf erst nach Zustimmung einer weiteren Person (z. B. eines Rechtsanwalts oder Notars) erfolgen darf.

Widerrufsrecht 

Der Vollmachtgeber hat das Recht, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen. Nach Schweizer Recht ist ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ungültig. 

 

Effizienter Immobilienverkauf mit professioneller Unterstützung

Ein Hausverkauf ist eine komplexe Angelegenheit, die eine sichere rechtliche Grundlage benötigt. Eine Generalvollmacht kann den Hausverkauf erheblich erleichtern, wenn der Eigentümer nicht selbst handeln kann. Sie sollte jedoch mit Bedacht eingesetzt und rechtlich einwandfrei formuliert werden, um Missbrauch und Streitigkeiten zu vermeiden. 

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen, aber nicht selbst vor Ort sein können, kann eine Generalvollmacht eine wertvolle Lösung sein. Lassen Sie sich aber unbedingt von einem Experten beraten, um alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte optimal zu klären.

Falls Sie Fragen zur Generalvollmacht oder zum Verkaufsprozess haben, stehen Ihnen unsere Experten bei Neho gerne zur Seite. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Wenn der Eigentümer handlungsunfähig, im Ausland oder anderweitig verhindert ist, kann eine Generalvollmacht den Immobilienverkauf rechtssicher ermöglichen. 

Für Immobiliengeschäfte in der Schweiz ist eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht gesetzlich vorgeschrieben.

Durch klare Formulierungen und zeitliche Begrenzung kann der Handlungsspielraum des Bevollmächtigten sicher eingegrenzt werden.

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