/ Blog

Informationen zur Erbschaftssteuer im Kanton Wallis

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 5 Minuten

Wenn jemand im Kanton Wallis Bargeld, Wertgegenstände, Wertschriften oder eine Immobilie erbt, kann die Erbschaftssteuer fällig sein. Die Höhe und Steuerpflicht sind abhängig vom Wert des Nachlasses sowie dem Verwandtschaftsgrad. In unserem Artikel erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Erbschaftssteuer im Kanton Wallis sowie Tipps und Strategien, um die Steuerlast zu minimieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Wallis linear und beträgt je nach Verwandtschaftsgrad 10, 15, 20 oder 25 Prozent. 
  • Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn die verstorbene Person im Kanton Wallis wohnhaft war. 
  • Blutsverwandte in direkter Linie, Ehegatten und Adoptivkinder sind im Kanton Wallis von der Erbschaftssteuer befreit.

immobilie verkaufen

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Wallis? 

Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Wallis linear, d.h. die Steuer beträgt einen Prozentsatz vom Wert der Erbschaft. Der Prozentsatz hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und Verwandte in direkter Linie sind im Kanton Wallis gänzlich von der Erbschaftssteuer befreit. 

Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die Erbschaftssteuern im Kanton Wallis, abhängig vom Verwandtschaftsgrad (Stand 2024): 

Ehepartner

Kinder, Enkel

Eltern, Grosseltern

Geschwister, Neffe/Nichte

Tante/Onkel, Cousin/ Cousine

Grosstante/ Grossonkel

Andere

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

10 %

15 %

20 %

25 %

 

Freibeträge und Freigrenze bei der Erbschaftssteuer im Kanton Wallis

Ein Freibetrag ist eine Summe, die bei der Berechnung der Erbschaftssteuer vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann. Anders gesagt: Nur der Anteil des Vermögens muss versteuert werden, der den Freibetrag überschreitet. 

Der Kanton Wallis kennt im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen keine Freibeträge. Es gibt jedoch eine Freigrenze, das heisst, eine Erbschaft wird nur besteuert, wenn sie einen bestimmten Wert überschreitet – allerdings dann sofort die gesamte Erbschaft, anders als bei einem Freibetrag. Die Freigrenze beträgt im Kanton Wallis 10’000 Franken. 

Ehepartner

Kinder, Enkel

Eltern, Grosseltern

Geschwister, Neffe/Nichte

Tante/ Onkel, Cousin/ Cousine

Grosstante/ Grossonkel

Andere

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

10’000

10’000

10’000

10’000

 

Muss ich im Kanton Wallis Erbschaftssteuer zahlen? 

Der Kanton Wallis erhebt für sich und die Gemeinden Erbschaftssteuer auf alle im Rahmen eines Erbganges anfallenden Vermögenszugänge. 

In welchem Kanton die Erbschaftssteuer zu entrichten ist, hängt von den Wohnverhältnissen des Verstorbenen ab. Im Kanton Wallis zahlt man in folgenden Fällen Erbschaftssteuer: 

  • Die verstorbene Person hatte ihren letzten Wohnsitz im Kanton Wallis. 
  • Es wird ein Grundstück vererbt, das im Kanton Wallis liegt. 

 

Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden? 

Bewegliches Vermögen

Bewegliches Vermögen, wie Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände und Forderungen, unterliegt der Erbschaftssteuer in dem Kanton, in dem die verstorbene Person ihren Wohnsitz hatte. Doppelbesteuerungen innerhalb der Schweiz sind gesetzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Erben, deren verstorbene Person im Kanton Wallis wohnte, die Erbschaftssteuer für das geerbte Vermögen im Kanton Wallis entrichten, unabhängig von ihrem eigenen Wohnsitz.

Unbewegliches Vermögen

Eine Ausnahme gilt bei unbeweglichen Vermögenswerten. Ist eine Immobilie Teil des Nachlasses, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Jeder Kanton hat dann das Recht, jeden Vermögenswert zu dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern und nicht nur die Immobilie. 

Erbschaft ausserhalb der Schweiz

Ein Erbfall über Staatsgrenzen hinweg ist unter Umständen komplizierter. Wenn die verstorbene Person, die Erbin oder der Erbe im Ausland lebte oder es um eine Liegenschaft im Ausland geht, stellt sich die Frage, welches Recht gilt. Die Regelungen variieren je nach Land – in einigen Ländern zählt die Staatsangehörigkeit, in anderen der Wohnort. Dies birgt die Gefahr der Mehrfachbesteuerung für dieselbe Erbschaft in verschiedenen Ländern.

Um Doppelbesteuerungen zu verhindern, hat die Schweiz mit einigen Staaten Steuerabkommen geschlossen.

 

Wer haftet im Kanton Wallis für die Erbschaftssteuer?

Im Kanton Wallis erfolgt die Besteuerung jedes Erben individuell. Es gibt keine Steuer auf den gesamten Nachlass. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Erben im Kanton Wallis gemeinschaftlich für die Begleichung der Erbschaftssteuer haften, allerdings nur bis zur Höhe des ererbten Vermögens.

Das bedeutet an einem Beispiel: Wenn zwei Brüder den Nachlass ihres Vaters erben und der erste der beiden die Erbschaftssteuern nicht zahlt, kann der andere belangt werden. Allerdings haftet der zweite Bruder gemäss kantonalem Recht ausschliesslich mit dem Vermögen aus der betreffenden Erbschaft und nicht mit seinem übrigen Vermögen. 

 

Erbschaftssteuern sparen im Kanton Wallis

Im Kanton Wallis gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können: 

  • Vermögen frühzeitig weitergeben: Der Vermögenszuwachs, der mit einem Vermögen in der Zukunft noch erzielt werden kann, unterliegt im Kanton Wallis natürlich nicht der Erbschaftssteuer. Wer sein Vermögen frühzeitig weitergibt, spart einiges an Erbschaftssteuern. 
  • Nacherben mit Testament einsetzen: Bestimmt man im Testament die Nacherben (d.h. die Erben der Erben) explizit, gilt das Verwandtschaftsverhältnis des ursprünglichen Erblassers zu den Nacherben. Je nach Verwandtschaftsverhältnissen kann man die Nacherben damit im Kanton Wallis von der Erbschaftssteuer befreien. 
  • Steuerabzüge geltend machen: Im Kanton Wallis kann man die Schulden des Erblassers, die Begräbniskosten, die ausländische Erbschaftssteuer im Falle einer Doppelbesteuerung und den kapitalisierten Wert einer Leistung oder eines Nutzniessungsrechts, das auf den Zuwendungen lastet, zur Berechnung der Erbschaftssteuer abziehen. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer im Kanton Wallis?

Wie die meisten Kantone gibt es im Kanton Wallis steuertechnisch keinen Unterschied zwischen der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer  – die Steuersätze sind identisch. Wenn eine Zuwendung zu Lebzeiten nicht explizit als Schenkung deklariert wurde, wird sogar angenommen, dass es sich um einen Erbvorbezug handelt. Dieser ist im Unterschied zur Schenkung ausgleichspflichtig (mehr dazu in unserem Artikel). 

 

Wo gibt es keine Erbschaftssteuer?

Keine Erbschaftssteuer gibt es in den Kantonen Obwalden und Schwyz. 

Der Kanton Wallis erhebt wie die meisten anderen Kantone eine Erbschaftssteuer. In den meisten Kantonen wird die Erbschaftssteuer nur vom Kanton erhoben; in einigen wenigen Kantonen (LU, VD, FR) können zusätzliche Abgaben an die Gemeinde hinzukommen. Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuern. Im Kanton Wallis ist für  die Erbschaftssteuer ausschliesslich der Kanton zuständig. Der Erlös aus der Erbschaftssteuer geht im Kanton Wallis jedoch zu ⅔ an die Gemeinden. 

 

Immobilie im Kanton Wallis verkaufen

Haben Sie eine Immobilie im Kanton Wallis zu verkaufen? Wir übernehmen für Sie den gesamten Verkauf inklusive Bewertung, Vermarktung und Verhandlungen zu einem attraktiven Festpreis. 

Kontaktieren Sie uns, um mit dem zuständigen Makler in Verbindung zu treten oder bewerten Sie Ihr Objekt in wenigen Minuten kostenlos online: 


immobilie verkaufen

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

Immobilie bewerten in 4 Minuten
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Direkt online einsehbar
  • Mehr als 2'209'000 Bewertungen durchgeführt
Immobilie bewerten

Haben Sie diese Artikel schon gelesen?

Kontaktieren Sie Ihr Team vor Ort

Wir stehen für Fragen, Beratung und Unterstützung bei Ihrem Verkauf zu Ihrer Verfügung.

Violettes Logo der Immobilienagentur Neho
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen?

Lokale Makler| 9'800 zufriedene Verkäufer|Festpreis von CHF 12'000