Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Solothurn?
Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Solothurn progressiv. Die Erbschaftssteuer hängt von zwei Faktoren ab:
- Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Solothurn umso höher, je grösser der Vermögensanfall ist.
- Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Solothurn umso höher, je weiter entfernt die Verwandtschaft des Erben mit dem Erblasser ist.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer im Kanton Solothurn abhängig vom Verwandtschaftsgrad:
|
Ehepartner |
Nachkommen |
Eltern |
Geschwister |
Lebenspartner |
Andere Personen |
|
steuerfrei |
steuerfrei |
steuerfrei |
4–10 % |
12–30 % |
12–30 % |
Wie hoch ist die Nachlasstaxe im Kanton Solothurn?
Die Nachlasstaxe beträgt im Kanton Solothurn bis zu einem steuerbaren Nachlass von CHF 500'000 8 Promille. Zwischen CHF 500’000 und CHF 2 Mio. ist sie progressiv und steigt auf 12 Promille.
Die Nachlasstaxe wird auf dem steuerbaren Nachlass erhoben. Er entspricht der Summe der Aktiven nach Abzug der Passiven. Erbvorempfänge zu Lebzeiten sind ebenfalls steuerbar.
Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Solothurn?
Eine Freigrenze bedeutet, dass die Erbschaftssteuer erst ab einem bestimmten Wert anfällt.
Ein Freibetrag hingegen ist ein Betrag, der bei der Erbschaftssteuerberechnung vom Wert des Vermögensanfalls abgezogen wird. Im Gegensatz zur Freigrenze zahlt man nur Steuern auf den Teil der Erbschaft, der den Freibetrag übersteigt.
Im Kanton Solothurn gibt es bei der Erbschaftssteuer weder Freigrenzen noch Freibeträge. Ehepartner, Nachkommen und Eltern sind im Kanton Solothurn jedoch von der Erbschaftssteuer befreit.
Muss ich im Kanton Solothurn Erbschaftssteuer zahlen?
In welchem Kanton man steuerpflichtig ist, richtet sich nach den Wohnverhältnissen des Verstorbenen. Erben haben unter folgenden Bedingungen Erbschaftssteuer im Kanton Solothurn zu entrichten:
- Der Erblasser hatte seinen letzten steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Solothurn.
- Im Nachlass befindet sich ein im Kanton Solothurn gelegenes Grundstück oder ein Recht an einem solchen.
- Der Erbgang wurde aus anderen Gründen im Kanton eröffnet.
Erbschaftssteuer und Erblasstaxe im Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn gibt es anders als in allen anderen Kantonen zwei unterschiedliche Arten von Erbschaftssteuer:
- Erbanfallsteuer: Die Erbanfallsteuer wird auf dem Erbteil jedes Erben oder Vermächtnisnehmers einzeln erhoben und wird nach der Höhe des Vermögensanfalls und meist auch nach dem Verwandtschaftsgrad bemessen. Alle Kantone ausser Solothurn kennen ausschliesslich diese Form der Erbschaftssteuer.
- Nachlassteuer: Bei der Nachlasssteuer wird das gesamte Vermögen des Erblassers besteuert, und zwar vor der Aufteilung an die einzelnen Erben. Nur der Kanton Solothurn kennt in der Schweiz diese Form der Erbschaftssteuer in Form der Nachlasstaxe. Als letzter anderer Kanton hat Graubünden die Nachlasssteuer per Anfang 2021 abgeschafft.
Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden?
Bewegliches Vermögen
Die Erbschaftssteuer auf bewegliches Vermögen wie Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände und Forderungen fällt in dem Kanton an, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. In der Schweiz gibt es keine Doppelbesteuerung.
Das bedeutet konkret, dass die Erben unabhängig von ihrem eigenen Wohnsitz Erbschaftssteuern für das geerbte Vermögen im Kanton Solothurn entrichten müssen, sofern die verstorbene Person dort ihren Wohnsitz hatte – selbst wenn die Erben nicht im Kanton Solothurn wohnen.
Unbewegliches Vermögen
Eine Ausnahme besteht für unbewegliche Vermögenswerte. Ist eine Immobilie Teil des Nachlasses, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Bei einer solchen hat jeder Kanton das Recht, nicht nur die Immobilie, sondern auch andere Vermögenswerte entsprechend dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern.
Erbschaft ausserhalb der Schweiz
Wenn eine Person mit Wohnsitz im Ausland verstirbt oder eine Immobilie vererbt wird, die im Ausland liegt, stellt sich die Frage nach der Steuerpflicht der Erben. Die Gesetzgebung variiert von Land zu Land: In einigen Ländern ist allein die Staatsangehörigkeit für die Steuerpflicht massgeblich, während in anderen der Wohnort entscheidend ist. Dies birgt das Risiko, dass für dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Erbschaftssteuern entrichtet werden müssen.
Um Doppelbesteuerungen bei der Erbschaftssteuer zu verhindern, hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten Steuerabkommen abgeschlossen.
Wer haftet im Kanton Solothurn für die Erbschaftssteuer?
Wie in den meisten Kantonen haften im Kanton Solothurn alle Erben bis zur Höhe ihres Erbanteils solidarisch für die Begleichung der Erbschaftssteuer. Die Haftung erstreckt sich sowohl auf die individuelle Erbschaftssteuer als auch auf die Nachlasstaxe.
Das bedeutet an einem Beispiel: Wenn ein Bruder und eine Schwester den Nachlass ihres im Kanton Solothurn wohnhaften Vaters erben und der Bruder die Erbschaftssteuern nicht zahlt, kann die Schwester zur Kasse gebeten werden. Allerdings haftet sie ausschliesslich mit dem Vermögen aus der betreffenden Erbschaft und nicht mit ihrem übrigen Vermögen.
Erbschaftssteuern sparen im Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können:
- Vermögen frühzeitig weitergeben: Der Vermögenszuwachs, der in der Zukunft noch erzielt werden kann, unterliegt nicht der Erbschaftssteuer. Wer sein Vermögen frühzeitig weitergibt, spart somit unter Umständen einiges an Erbschaftssteuer.
- Steuerbefreite Institutionen: Erbschaften und Schenkungen an Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die sich öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken widmen und die von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit sind, sind im Kanton Solothurn steuerfrei.
Wo gibt es keine Erbschaftssteuer?
Im Kanton Solothurn wird die Erbschaftssteuer nur vom Kanton erhoben, nicht von den Gemeinden.
Es werden keine Bundessteuern für Erbschaften erhoben. Gar keine Erbschaftssteuer gibt es ausserdem in den Kantonen Obwalden und Schwyz.
Immobilie im Kanton Solothurn verkaufen
Haben Sie eine Immobilie im Kanton Solothurn zu verkaufen? Wir übernehmen für Sie den gesamten Verkauf inklusive kostenfreier Bewertung, Vermarktung und Verhandlungen zu einem attraktiven Festpreis.
Kontaktieren Sie uns, um mit dem zuständigen Makler an Ihrem Standort in Verbindung zu treten oder bewerten Sie Ihr Objekt in wenigen Minuten kostenlos online:
