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Keine Erbschaftssteuer in Obwalden

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Wer in den meisten Kantonen der Schweiz Bargeld, Wertgegenstände, Wertschriften oder eine Immobilie erbt, zahlt eine Erbschaftssteuer, die meist von der Höhe des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser abhängt. Der Kanton Obwalden hat die Erbschaftssteuer per 01.01.2017 komplett abgeschafft.

Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt keine Erbschaftssteuer in Obwalden. 
  • Der Kanton Obwalden hat die Erbschaftssteuer per 01.01.2017 abgeschafft. 
  • Im Kanton Obwalden wohnhafte Personen zahlen Erbschaftssteuer, wenn die verstorbene Person in einem anderen Kanton wohnhaft war. 

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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Obwalden? 

Ehepartner, Nachkommen

Eltern

Geschwister

Lebenspartner

Andere Personen

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Seit 2017 sind in Obwalden sämtliche Personen von der Erbschaftssteuer befreit. 

 

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Obwalden für Erbschaften vor 2017? 

Im Kanton Obwalden sind seit 2017 sämtliche Personen von der Erbschaftssteuer befreit. Erbschaften aus dem Jahr 2016 oder früher unterliegen noch der Erbschaftssteuer. Der Steuersatz für die Erbschaftssteuer betrug im Kanton Obwalden bis und mit 2016: 

  • 10% des Wertes der Erbschaft für Onkel, Tante, Neffe und Nichte
  • 20% des Wertes der Erbschaft in allen übrigen Fällen

 

Muss ich im Kanton Obwalden Erbschaftssteuer zahlen? 

In welchem Kanton man Erbschaftssteuern zahlt, richtet sich in der Schweiz ausschliesslich nach dem Wohnort des Verstorbenen. Der Kanton Obwalden hat die Erbschaftssteuer per 01.01.2017 abgeschafft. 

  

Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden? 

Bewegliches Vermögen

Die Erbschaftssteuer für bewegliche Vermögenswerte wie Bargeld, Wertpapiere, Wertgegenstände und Forderungen wird im Kanton erhoben, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Es gibt keine Doppelbesteuerung innerhalb der Schweiz. 

Seit dem Jahr 2017 wird im Kanton Obwalden keine Erbschaftssteuer mehr erhoben. Wenn eine Person mit letztem Wohnsitz in Obwalden verstirbt, müssen die Erben keine Erbschaftssteuer zahlen. Trotzdem muss die Erbschaft in einer Steuererklärung deklariert werden. 

Unbewegliches Vermögen

Ein Sonderfall liegt vor, wenn eine Liegenschaft ausserhalb des Wohnkantons des Erblassers vererbt wird. Dann kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung, wobei jeder Kanton das Recht hat, auch alle anderen Vermögenswerte entsprechend dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern, und nicht nur die Immobilie selbst. 

Wenn also eine Person verstirbt, die eine Immobilie ausserhalb des Kantons Obwalden besessen hat, müssen die Erben in dem Kanton Erbschaftssteuern entrichten, in dem die Immobilie liegt – und zwar auch auf die beweglichen Vermögenswerte aus der Erbschaft. 

Erbschaft ausserhalb der Schweiz

Tritt der Fall ein, dass eine Person mit Wohnsitz im Ausland verstirbt oder eine im Ausland gelegene Immobilie vererbt wird, stellt sich die Frage nach der Steuerpflicht der Erben. Die Erbschaftssteuerpflicht ist je nach Land entweder von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz abhängig. Dies birgt das Risiko, dass für dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Erbschaftssteuern anfallen. Um solche Fälle zu verhindern, hat die Schweiz mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die die Steuerpflicht klar regeln. 

 

Wer erhebt die Erbschaftssteuer: Der Bund, der Kanton oder die Gemeinden? 

In der Schweiz gibt es keine Bundessteuer auf Erbschaften. Der Kanton Obwalden hat die Erbschaftssteuer per 01.01.2017 abgeschafft. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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