Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Nidwalden?
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Ehepartner, Nachkommen, Eltern |
Geschwister, Grosseltern, Nichten, Neffen |
Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen |
Andere Personen |
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steuerfrei |
5 % |
10 % |
15 % |
Die obenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer in Nidwalden. Die Erbschaftssteuer ist in Nidwalden linear und beträgt einen festen Steuersatz, der nur vom Verwandtschaftsgrad und nicht von der Höhe der Erbschaft abhängt. Ehepartner, Nachkommen und Eltern zahlen in Nidwalden keine Erbschaftssteuer.
Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Nidwalden?
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Erbschaftssteuerberechnung vom Wert des Vermögensanfalls abgezogen wird. Man zahlt nur Steuern auf den Teil der Erbschaft, der den Freibetrag übersteigt. Eine Freigrenze bedeutet hingegen, dass die Erbschaftssteuer erst ab einem bestimmten Wert anfällt.
Im Kanton Nidwalden beträgt der Freibetrag (d.h. Abzug) bei der Erbschaftssteuer für alle steuerpflichtigen Personen 20'000 Franken pro Steuerperiode. Es gibt keine Freigrenze.
Muss ich im Kanton Nidwalden Erbschaftssteuer zahlen?
In welchem Kanton man Erbschaftssteuern zahlt, richtet sich nach dem Wohnort des Verstorbenen. Erben müssen unter folgenden Bedingungen Erbschaftssteuer im Kanton Nidwalden entrichten:
- Der Erblasser hatte seinen letzten Wohnsitz im Kanton Nidwalden.
- Im Nachlass befindet sich eine im Kanton Nidwalden gelegene Immobilie oder ein Recht an einer solchen.
- Der Erbgang wurde aus anderweitigen Gründen im Kanton eröffnet.
Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden?
Bewegliches Vermögen
Bewegliches Vermögen, wie Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände und Forderungen, unterliegt der Erbschaftssteuer im Kanton, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Innerhalb der Schweiz gibt es keine Doppelbesteuerungen.
Das heisst konkret, dass die Erben Erbschaftssteuer für das geerbte Vermögen im Kanton Nidwalden zahlen müssen, wenn die verstorbene Person dort ihren letzten Wohnsitz hatte – auch wenn die Erben nicht im Kanton Nidwalden wohnen.
Unbewegliches Vermögen
Bei Liegenschaften gibt es eine Ausnahme. Wenn eine Immobilie, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, Teil des Nachlasses ist, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Jeder Kanton hat das Recht, nicht nur die Immobilie, sondern auch andere Vermögenswerte entsprechend dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern.
Das bedeutet konkret: Wenn der Erblasser nicht im Kanton Nidwalden wohnte, aber eine Immobilie in Nidwalden besass, müssen die Erben sowohl im Kanton Nidwalden als auch im Wohnkanton des Erblassers Erbschaftssteuern entrichten.
Erbschaft ausserhalb der Schweiz
Im Falle von Erbschaften ausserhalb der Schweiz sowie bei der Vererbung von im Ausland liegenden Immobilien hängt die Frage der Steuerpflicht der Erben von der jeweiligen Gesetzgebung ab. Die Regelungen für die Erbschaftssteuern variieren weltweit. In manchen Ländern spielt für die Steuerpflicht nur die Staatsangehörigkeit eine Rolle, in anderen der Wohnsitz.Damit besteht das Risiko, dass man für dieselbe Erbschaft in zwei Ländern Erbschaftssteuern entrichten muss.
Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, hat die Schweiz entsprechende Steuerabkommen mit verschiedenen Staaten abgeschlossen.
Wer haftet im Kanton Nidwalden für die Erbschaftssteuer?
Wie in den meisten Kantonen haften im Kanton Nidwalden alle Erben bis zur Höhe ihres Erbanteils solidarisch für die Begleichung der Erbschaftssteuer.
An einem Beispiel erklärt bedeutet das: Ein Bruder und eine Schwester erben von ihrem Grossvater, der im Kanton Nidwalden wohnte. Wenn die Schwester die Erbschaftssteuern nicht zahlt, kann der Bruder aufgefordert werden, den Betrag der Schwester zu bezahlen, allerdings nur aus dem Vermögen, das er selbst von seinem Grossvater geerbt hat.
Erbschaftssteuern sparen im Kanton Nidwalden
Im Kanton Nidwalden stehen dem Erblasser und den Erben verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die Erbschaftssteuer möglichst gering zu halten:
- Steuerbefreite Institutionen: Im Kanton Nidwalden sind Zuwendungen an private und öffentliche Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit, wenn die betreffende Organisation von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit ist.
- Nutzniessungsrecht: Man kann seine Liegenschaft mit einem Nutzniessungsrecht belasten. Der Wert der Liegenschaft wird um den Nutzniessungswert verringert, was wiederum zu einer Reduzierung der anfallenden Erbschaftssteuern führt.
- Vermögen frühzeitig weitergeben: In Nidwalden unterliegt der zukünftig zu erzielende Vermögenszuwachs nicht der Erbschaftssteuer. Indem man sein Vermögen frühzeitig weitergibt und dem Begünstigten ermöglicht, es selbst zu investieren, lassen sich somit Erbschaftssteuern einsparen.
- Freibeträge ausnutzen: Im Kanton Nidwalden sind Zuwendungen bis zu einem Betrag von CHF 20’000 pro Steuerperiode abzugsfähig. Wer über mehrere Jahre verteilt schenkt, reduziert also die spätere Erbschaftssteuer erheblich.
Wer erhebt die Erbschaftssteuer in Nidwalden, die Gemeinde oder der Kanton?
Im Kanton Nidwalden wird die Erbschaftssteuer ausschliesslich auf kantonaler Ebene erhoben und nicht von den Gemeinden. Es existiert keine Bundessteuer auf Erbschaften.
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