Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Baselland?
Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Baselland linear. Das bedeutet, der Steuersatz hängt nicht vom Wert der Erbschaft ab. Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Baselland jedoch nach Verwandtschaftsgrad abgestuft.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über ausgewählte Steuersätze bei der Erbschaftssteuer im Kanton Baselland abhängig vom Verwandtschaftsgrad:
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Ehepartner, Nachkommen, Eltern |
Geschwister, Grosseltern |
Stiefkinder |
Tanten/ Onkel, Nichten/Neffen, Cousins/Cousinen |
Lebenspartner |
Andere Personen |
|
steuerfrei |
15 % |
7,5 % |
22,5 % |
15 % |
30 % |
Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Baselland?
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Erbschaftssteuerberechnung vom Wert des Vermögensanfalls abgezogen wird. Man zahlt nur Steuern auf den Teil der Erbschaft, der den Freibetrag übersteigt. Eine Freigrenze bedeutet hingegen, dass die Erbschaftssteuer erst ab einem bestimmten Wert anfällt.
Im Kanton Baselland gibt es bei der Erbschaftssteuer Freibeträge. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Baselland:
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Ehepartner, Nachkommen, Eltern |
Geschwister, Grosseltern |
Stiefkinder, Pflegekinder |
Tanten/ Onkel, Nichten/Neffen, Cousins/Cousinen |
Lebenspartner |
Andere Personen |
|
steuerfrei |
30’000 |
50’000 |
20’000 |
30’000 |
10’000 |
Muss ich im Kanton Baselland Erbschaftssteuer zahlen?
In welchem Kanton man steuerpflichtig ist, richtet sich nach den Wohnverhältnissen des Verstorbenen. Erben haben unter folgenden Bedingungen Erbschaftssteuer im Kanton Baselland zu entrichten:
- Der Erblasser hatte seinen letzten steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Baselland.
- Im Nachlass befindet sich ein im Kanton Baselland gelegenes Grundstück oder ein Recht an einem solchen.
- Der Erbgang wurde aus anderen Gründen im Kanton eröffnet.
Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden?
Bewegliches Vermögen
Die Erbschaftssteuer für bewegliches Vermögen wie Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände und Forderungen fällt in dem Kanton an, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Doppelbesteuerungen gibt es innerhalb der Schweiz nicht.
Das bedeutet konkret, dass die Erben Erbschaftssteuern für das geerbte Vermögen im Kanton Baselland entrichten müssen, sofern die verstorbene Person dort ihren Wohnsitz hatte – selbst wenn die Erben nicht im Kanton Baselland wohnen.
Unbewegliches Vermögen
Eine Ausnahme besteht für unbewegliche Vermögenswerte. Ist eine Immobilie Teil des Nachlasses, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Bei einer solchen hat jeder Kanton das Recht, nicht nur die Immobilie, sondern auch andere Vermögenswerte entsprechend dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern.
Erbschaft ausserhalb der Schweiz
Beim Tod einer Person mit Wohnsitz im Ausland oder bei der Vererbung einer im Ausland befindlichen Immobilie stellt sich die Frage nach der Steuerpflicht der Erben. Die Gesetzgebung variiert weltweit: In einigen Ländern ist allein die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend für die Steuerpflicht, während in anderen der Wohnort entscheidend ist. Dies birgt das Risiko, dass für dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Erbschaftssteuern anfallen können.
Um Doppelbesteuerungen bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden, hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten entsprechende Steuerabkommen abgeschlossen.
Wer haftet im Kanton Baselland für die Erbschaftssteuer?
Wie in den meisten Kantonen haften im Kanton Baselland alle Erben bis zur Höhe ihres Erbanteils solidarisch für die Begleichung der Erbschaftssteuer.
An einem Beispiel erklärt bedeutet das: Ein Bruder und eine Schwester erben von ihrem Vater, der im Kanton Baselland wohnte. Wenn der Bruder nun die Erbschaftssteuern nicht zahlt, kann die Schwester aufgefordert werden, seinen Anteil der Erbschaftssteuer zu bezahlen, allerdings höchstens bis zu dem Betrag, den sie von ihrem Vater geerbt hat.
Erbschaftssteuern sparen im Kanton Baselland
Im Kanton Baselland gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können:
- Vermögen frühzeitig weitergeben: Der zukünftig noch erzielbare Vermögenszuwachs unterliegt in Baselland natürlich nicht der Erbschaftssteuer. Wer sein Vermögen frühzeitig weitergibt, damit der Begünstigte es selbst investieren kann, spart somit unter Umständen einiges an Erbschaftssteuer.
- Steuerbefreite Institutionen: Im Kanton Baselland sind sämtliche Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen, Personalfürsorgeeinrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt auch für Organisationen ausserhalb des Kantons.
Wo gibt es keine Erbschaftssteuer?
Im Kanton Baselland wird die Erbschaftssteuer ausschliesslich vom Kanton erhoben, nicht von den Gemeinden.
Es gibt in der Schweiz keine Bundessteuer auf Erbschaften. Gar keine Erbschaftssteuer gibt es ausserdem in den Kantonen Obwalden und Schwyz.
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