Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Stadt?
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Ehepartner, Nachkommen |
Eltern |
Geschwister |
Lebenspartner |
Andere Personen |
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steuerfrei |
5–11 % |
7,5–16,5 % |
7,5–16,5 % |
22,5 – 49,5 % |
Die obenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer in Basel-Stadt, abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Die Erbschaftssteuer ist in Basel-Stadt progressiv sowie nach Verwandtschaftsgrad abgestuft. Das bedeutet:
- Der Steuersatz für die Erbschaftssteuer ist in Basel-Stadt höher, je mehr Vermögen geerbt wird.
- Der Steuersatz für die Erbschaftssteuer ist in Basel-Stadt umso höher, je weiter entfernt der Erbe mit dem Erblasser verwandt ist.
Wie wird die Erbschaftssteuer in Basel-Stadt berechnet?
Die Erbschaftssteuer setzt sich in Basel-Stadt aus einem Basissteuersatz und einem prozentualen Zuschlag zusammen.
Erbschaftssteuer Basel-Stadt = Steuersatz x Zuschlag
Der Steuersatz hängt vom Verwandtschaftsgrad ab, der Zuschlag vom Wert des geerbten Vermögens. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Steuersätze:
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Ehepartner, Nachkommen |
Eltern |
Grosseltern, Geschwister |
Neffe/Nichte |
Onkel/Tante, Schwager/Schwägerin |
Weitere Verwandte |
Andere Personen |
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steuerfrei |
4 % |
6 % |
8 % |
10 % |
14 % |
18 % |
Um die Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Stadt zu berechnen, wird der vom Verwandtschaftsgrad abhängige Steuersatz mit dem Zuschlag multipliziert. Die folgende Tabelle zeigt die Zuschläge abhängig vom Wert der Erbschaft:
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bis 100'000 |
bis 200'000 |
bis 500'000 |
bis 1'000'000 |
bis 2'000'000 |
bis 3'000'000 |
über 3'000'000 |
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25 % |
50 % |
75 % |
100 % |
125 % |
150 % |
175 % |
Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Stadt?
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Erbschaftssteuerberechnung vom Wert des Vermögensanfalls abgezogen wird. Man zahlt nur Steuern auf den Teil der Erbschaft, der den Freibetrag übersteigt. Eine Freigrenze bedeutet hingegen, dass die Erbschaftssteuer erst ab einem bestimmten Wert anfällt.
Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer für alle steuerpflichtigen Personen 2'000 Franken. Es gibt keine Freigrenze.
Muss ich im Kanton Basel-Stadt Erbschaftssteuer zahlen?
In welchem Kanton man Erbschaftssteuern zahlt, richtet sich nach dem Wohnort des Verstorbenen. Erben müssen unter folgenden Bedingungen Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Stadt entrichten:
- Der Erblasser hatte seinen letzten Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt.
- Im Nachlass befindet sich eine im Kanton Basel-Stadt gelegene Immobilie oder ein Recht an einer solchen.
- Der Erbgang wurde aus anderweitigen Gründen im Kanton eröffnet.
Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden?
Bewegliches Vermögen
Die Erbschaftssteuer für bewegliches Vermögen wie Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände und Forderungen fällt in dem Kanton an, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Doppelbesteuerungen gibt es innerhalb der Schweiz nicht.
Das bedeutet konkret, dass die Erben Erbschaftssteuern für das geerbte Vermögen im Kanton Basel-Stadt zahlen müssen, wenn die verstorbene Person dort ihren letzten Wohnsitz hatte – auch wenn die Erben nicht im Kanton Basel-Stadt wohnen.
Unbewegliches Vermögen
Eine Ausnahme gilt bei Liegenschaften. Ist eine Immobilie Teil des Nachlasses, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Bei einer solchen hat jeder Kanton das Recht, nicht nur die Immobilie, sondern auch andere Vermögenswerte entsprechend dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern.
Das bedeutet konkret: Wenn der Erblasser nicht im Kanton Basel-Stadt wohnte, er aber eine Immobilie besessen hat, die in Basel-Stadt liegt, müssen die Erben sowohl im Kanton Basel-Stadt als auch im Wohnkanton des Erblassers Erbschaftssteuern entrichten.
Erbschaft ausserhalb der Schweiz
Bei Todesfällen von Personen mit Wohnsitz im Ausland oder bei der Vererbung von Immobilien, die im Ausland liegen, stellt sich die Frage nach der Steuerpflicht der Erben. Die Gesetzgebung in Bezug auf Erbschaftssteuern variiert weltweit. In einigen Ländern hängt die Steuerpflicht allein von der Staatsangehörigkeit ab, während in anderen der Wohnsitz entscheidend ist. Dies birgt das Risiko, dass für dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Erbschaftssteuern anfallen.
Um Doppelbesteuerungen bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden, hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten entsprechende Steuerabkommen abgeschlossen.
Wer haftet im Kanton Basel-Stadt für die Erbschaftssteuer?
Wie in den meisten Kantonen haften im Kanton Basel-Stadt alle Erben bis zur Höhe ihres Erbanteils solidarisch für die Begleichung der Erbschaftssteuer.
An einem Beispiel erklärt bedeutet das: Zwei Enkel erben von ihrem Grossvater, der im Kanton Basel-Stadt wohnte. Wenn einer der beiden die Erbschaftssteuern nicht zahlt, kann der zweite Enkel aufgefordert werden, den Betrag des ersten Enkels zu bezahlen, allerdings nur aus dem Vermögen, das er selbst von seinem Grossvater geerbt hat.
Erbschaftssteuern sparen im Kanton Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können:
- Steuerbefreite Institutionen: Im Kanton Basel-Stadt sind Zuwendungen an gemeinnützige, wohltätige und religiöse Institutionen von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt auch für Organisationen ausserhalb des Kantons, sofern der entsprechende Kanton ein Gegenrecht hält.
- Nutzniessungsrecht: Man kann seine Liegenschaft mit einem Nutzniessungsrecht belasten. Dadurch verringert sich ihr Wert, wodurch auch die Erbschaftssteuern geringer ausfallen.
- Vermögen frühzeitig weitergeben: Der zukünftig noch erzielbare Vermögenszuwachs unterliegt in Basel-Stadt natürlich nicht der Erbschaftssteuer. Wer sein Vermögen frühzeitig weitergibt und es den Begünstigten selbst investieren lässt, spart somit einiges an Erbschaftssteuer.
Wo gibt es keine Erbschaftssteuer?
Im Kanton Basel-Stadt wird die Erbschaftssteuer ausschliesslich vom Kanton erhoben, nicht von den Gemeinden. Gar keine Erbschaftssteuer gibt es ausserdem in den Kantonen Obwalden und Schwyz. Es gibt keine Bundessteuer auf Erbschaften.
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