1. Was ist das Baurecht in der Schweiz?
Mit einem Baurecht räumt der Eigentümer eines Grundstücks, der Baurechtsgeber, einem Baurechtsnehmer das Recht ein, auf seinem Grundstück eine Baute zu errichten. Der Baurechtgeber bleibt weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Für die Nutzung des fremden Grundstücks zahlt der Baurechtnehmer in der Regel einen Baurechtszins als Entschädigung. Der Inhalt und der Umfang des Baurechts werden im Baurechtsvertrag festgehalten.
Mit einem Baurecht ist es möglich, das sogenannte Akzessionsprinzip zu durchbrechen. Das Akzessionsprinzip besagt, dass Bauten normalerweise ein untrennbarer Teil des Grundstücks sind, auf dem sie errichtet sind, und damit dem gleichen Eigentümer gehören.
Das Baurecht kann statt zugunsten einer Person auch zugunsten eines beherrschenden Grundstücks errichtet werden.
2. Was sind die Vorteile und Nachteile des Baurechts?
Für den Baurechtgeber hat ein Baurecht den Vorteil, dass er Eigentümer seines Grundstücks bleibt, und ein Einkommen durch den Baurechtszins generiert. Allerdings tritt der Eigenümer während der Dauer des Baurechts die Verfügungsgewalt über das Grundstück an den Baurechtsnehmer ab.
Für den Baurechtsnehmer hat die Errichtung einer Baute im Baurecht den Vorteil, dass er das Land nicht kaufen, sondern nur den Baurechtszins entrichten muss und damit in der Regel Geld spart.
3. Arten des Baurechts
Wird ein Baurecht als Personaldienstbarkeit begründet, wird einer natürlichen oder juristischen Person das Recht eingeräumt, auf oder unter der Bodenfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. Das Schweizer Recht unterscheidet folgende Fälle:
- Unselbständiges Baurecht: Das Baurecht wird zugunsten einer bestimmten Person oder eines bestimmten beherrschenden Grundstücks ausgestellt und ist nicht an andere Personen übertragbar oder vererbbar.
- Selbständiges Baurecht: Im Gegensatz zum unselbständigen Baurecht wird das selbständige Baurecht nicht für eine bestimmte Person oder ein beherrschendes Grundstück ausgestellt. Es ist somit frei übertragbar und vererbbar und kann vom Baurechtsnehmer beliebig an eine Drittperson verkauft oder verschenkt werden.
- Dauerndes Baurecht: Ein Baurecht gilt als dauernd, wenn es für mindestens 30 Jahre vereinbart wird. Die gesetzliche Maximaldauer eines Baurechts beträgt 100 Jahre. Eine spätere Verlängerung um eine weitere Höchstdauer von 100 Jahren ist zulässig, darf jedoch nicht vorab vereinbart werden.
- Selbständiges und dauerndes Baurecht (SDR): Ist ein Baurecht sowohl selbständig als auch dauernd, kann es als eigenes Grundstück ins Grundbuch eingetragen werden (siehe unten).
4. Baurecht als Grundstück: selbständiges und dauerndes Recht (SDR)
Ein selbständiges und dauerndes Baurecht kann als Grundstück ins Grundbuch aufgenommen werden. Ein im Grundbuch eingetragenes Baurecht kann mit Grundpfandrechten wie Hypotheken und Dienstbarkeiten belastet werden oder zu Miteigentum, Gesamteigentum oder Stockwerkeigentum ausgestaltet werden. Während das unselbständige Baurecht primär genutzt wird, um kleine Bauten auf einem fremden Grundstück zu ermöglichen, dient das selbständige und dauernde Baurecht dazu, das Grundeigentum von dem darauf stehenden Gebäude zu trennen.
Der Inhaber eines selbstständigen und dauernden Baurechts hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht am mit einem Baurecht belasteten Grundstück. Ebenso hat der Baurechtsgeber ein Vorkaufsrecht an der auf seinem Grundstück errichteten Baute.
5. Immobilie verkaufen oder bewerten
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung und möchten Ihre Immobilie verkaufen oder bewerten? Unsere erfahrenen lokalen Makler stehen zu Ihrer Verfügung!
Kontaktieren Sie uns, um einen Termin mit dem Makler in Ihrer Region zu vereinbaren oder bewerten Sie Ihre Immobilie in wenigen Minuten kostenlos mit unserem Online-Tool:
