Warum frühzeitig planen?
Altersheime in Kreuzlingen und der Region sind gut ausgelastet. Wer frühzeitig ein Gesuch stellt, hat mehr Auswahl bei Standort und Zimmertyp. Gleichzeitig lässt sich die finanzielle Situation rechtzeitig klären – insbesondere wenn Wohneigentum vorhanden ist, das verkauft oder vermietet werden soll.
Eine Liegenschaft ist für viele Seniorinnen und Senioren der grösste Vermögenswert. Ihre Verwertung kann einen erheblichen Teil der Heimkosten decken.
Liste der Altersheime in Kreuzlingen (2026)
In Kreuzlingen (Kanton Thurgau) gibt es 2 anerkannte Alters- und Pflegeeinrichtungen, die ein breites Spektrum an Betreuungsformen – von betreutem Wohnen über Langzeitpflege bis zur spezialisierten Demenzbetreuung – anbieten. Nachfolgend die wichtigsten Einrichtungen mit Adressen und Kontaktangaben:
K. di Gallo AG Pflegezentrum Kreuzlingen: Adresse: Gottlieber Strasse 8, 8280 Kreuzlingen. Telefon: 071 678 12 12.
Pflegezentrum Seegarten Kreuzlingen: Adresse: Seegartenstrasse 12, 8280 Kreuzlingen. Telefon: 071 671 26 20.
Tabelle: Altersheime in Kreuzlingen – Adressen und Kontakte (2026)
| Einrichtung | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| K. di Gallo AG Pflegezentrum Kreuzlingen | Gottlieber Strasse 8, 8280 Kreuzlingen | 071 678 12 12 |
| Pflegezentrum Seegarten Kreuzlingen | Seegartenstrasse 12, 8280 Kreuzlingen | 071 671 26 20 |
Welche Kosten entstehen bei einem Heimaufenthalt in Kreuzlingen?
Im Kanton Thurgau setzt sich der Heimalltag finanziell aus drei Komponenten zusammen: Pflegekosten (Krankenkasse + Kantonsanteil), Hotelleriekosten (zu Lasten der Bewohnenden) und individuelle Zusatzleistungen.
Laut Schweizer Preisüberwacher liegen die Hotelleriekosten landesweit bei durchschnittlich CHF 170 pro Tag – rund CHF 5'100 monatlich. Dazu kommt der persönliche Pflegebeitrag von maximal CHF 23 pro Tag. Je nach Einrichtung und Kanton können die Tarife variieren.
Ergänzungsleistungen (EL): Wer die Heim- und Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf EL zur AHV/IV. Laut Curaviva sind rund 60 Prozent der Bewohnenden auf diese Unterstützung angewiesen.
So wird der Heimaufenthalt in Kreuzlingen bezahlbar
Verschiedene Wege stehen zur Verfügung:
Ergänzungsleistungen (EL): Rund 60 Prozent aller Heimbewohnenden in der Schweiz beziehen EL. Das Gesuch wird bei der Ausgleichskasse des Kantons Thurgau eingereicht.
Liegenschaftsverkauf: Wer eine Immobilie besitzt, kann den Verkaufserlös für die Heimfinanzierung nutzen. Eine professionelle Vermarktung sichert den bestmöglichen Preis.
Liegenschaftsvermietung: Alternativ lässt sich durch Vermietung ein regelmässiges Einkommen erzielen, das zur Heimfinanzierung beiträgt.
Weitere kantonale Leistungen: Im Kanton Thurgau können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen von zusätzlichen Gemeinde- oder Kantonsleistungen profitieren.
Wohneigentum in Kreuzlingen verwerten für den Heimplatz
Viele Familien stehen vor der Frage, was mit der Liegenschaft geschieht, wenn ein Heimeintritt bevorsteht. Ein sorgfältiger Verkauf – zum richtigen Zeitpunkt und zum richtigen Preis – kann die Finanzierung des Heimaufenthalts wesentlich erleichtern.
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So läuft ein Heimeintritt in Kreuzlingen ab
Der Prozess für einen Heimeintritt im Kanton Thurgau gliedert sich typischerweise in mehrere Phasen:
Phase 1 – Bedarfserfassung: Der Hausarzt oder die Spitex Kreuzlingen klärt den Pflegebedarf ab. Phase 2 – Heimauswahl und Anmeldung: Sie nehmen Kontakt mit den gewünschten Einrichtungen auf und reichen die notwendigen Unterlagen ein. Phase 3 – Finanzierung: Der EL-Antrag wird bei der Ausgleichskasse des Kantons Thurgau eingereicht. Phase 4 – Einzug: Nach Platzzusage und Vertragsunterzeichnung erfolgt der Einzug.