Liste der Altersheime in Bern
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Adresse |
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Alterszentrum Viktoria AG Schänzlistrasse 63 3000 Bern Tel.: 031 337 21 11 |
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Das B. Blinden- und Behindertenzentrum Bern Beraten, Wohnen, Arbeiten Neufeldstrasse 95 3001 Bern Tel. 031 306 33 33 |
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Alterswohn- und Pflegeheim JOLIMONT Reichenbachstrasse 39–41 3004 Bern Tel. 031 306 24 24 |
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Stiftung für Alterswohnungen und Altersfragen der Münstergemeinde Bern Bernastrasse 10 3005 Bern Tel. 076 489 29 39 |
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ElfenauPark Bern Gepflegt wohnen bis ins hohe Alter Elfenauweg 50 3006 Bern Tel. 031 356 36 36 |
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Domicil Alexandra Alexandraweg 22 3006 Bern Tel. 031 350 81 11 |
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Seniorenvilla Grüneck Grüneckweg 14 3006 Bern Tel. 031 357 17 17 |
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Domicil Egelmoos Bürglenstrasse 2 3006 Bern Tel. 031 352 30 00 |
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Zentrum Schönberg AG Salvisbergstrasse 6 3006 Bern Tel. 031 388 66 00 |
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tilia Elfenau Elfenauweg 68 3006 Bern Tel. 031 970 65 65 |
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Domicil Mon Bijou Mattenhofstrasse 4 3007 Bern Tel. 031 384 30 30 |
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Domicil Schönegg Seftigenstrasse 111 3007 Bern Tel. 031 370 95 00 |
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Betagtenheim Mattenhof Alters- und Pflegeheim Konsumstrasse 21 3007 Bern Tel. 031 384 80 80 |
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Domicil Steigerhubel Steigerhubelstrasse 71 3008 Bern Tel. 031 380 16 16 |
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Tertianum Fischermätteli Könizstrasse 74 3008 Bern Tel. 031 970 44 00 www.tertianum.ch/wohn-pflegezentrum/tertianum-fischermaetteli |
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Domicil Lentulus Monreposweg 27 3008 Bern Tel. 031 560 68 48 |
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Tertianum Résidence Niesenweg 1 3012 Bern Tel. 031 300 36 36 |
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Der Burgerspittel im Viererfeld Viererfeldweg 7 3012 Bern Tel. 031 307 66 66 |
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Domicil Ahornweg Ahornweg 6 3012 Bern Tel. 031 300 39 39 |
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Domicil Spitalackerpark Beundenfeldstrasse 26 3013 Bern Tel. 031 560 13 00 |
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Lorrainehof - Wohnen und Pflege Lorrainestrasse 34 3013 Bern Tel. 031 330 16 16 |
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Senevita Dammweg Dammweg 29 3013 Bern Tel. 031 333 11 36 |
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Diaconis Wohnen & Pflege Altenberg Altenbergstrasse 64 3013 Bern Tel. 031 337 72 06 |
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Diaconis Wohnen & Pflege Belvoir Diaconis Schänzlistrasse 21 3013 Bern Tel. 031 337 72 06 |
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Senioren-Appartements Egghölzli Weltpoststrasse 18 3015 Bern Tel. 031 350 66 66 |
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tilia Wittigkofen Jupiterstrasse 65 3015 Bern Tel. 031 970 65 65 |
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Senevita Bümpliz Bethlehemstrasse 195 + 197 3018 Bern Tel. 031 992 93 50 |
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Domicil Baumgarten Bümplizstrasse 159 3018 Bern Tel. 031 997 67 67 |
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Domicil Schwabgut Normannenstrasse 1 3018 Bern Tel. 031 997 77 77 |
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Senevita Wangenmatt Hüsliackerstrasse 2-6 3018 Bern Tel. 031 998 08 08 www.senevita.ch/de/standorte/betreutes-wohnen-wangenmatt-bern |
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Wohnen im Alter FELLERGUT Stapfenstrasse 81 3018 Bern Tel. 031 990 97 97 |
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Senevita Westside Ramuzstrasse 14-16 3027 Bern Tel. 031 990 75 75 |
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Altersheime in Bern: Wie finde ich die passende Pflegeeinrichtung für meine Bedürfnisse?
Die Entscheidung für das richtige Altersheim in Bern kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Hier sind einige Überlegungen, die bei der Wahl einer Pflegeeinrichtung eine Rolle spielen können:
- Standort: Die Lage des Altersheims in Bern ist entscheidend. Manche Menschen möchten in ihrem bekannten Quartier bleiben; andere legen Wert auf die Nähe zu ihrer Familie oder bestimmten Einrichtungen.
- Angebote und Dienste: Welche Art von Pflegedienstleistungen sollte das Altersheim bieten? Einige Altersheime fokussieren sich auf Pflegeleistungen, während andere auch betreutes Wohnen anbieten. Die Ausstattung, die Tagesgestaltung sowie das Spektrum an Pflege- und Zusatzleistungen können je nach Altersheim variieren.
- Finanzielle Aspekte: Die Kosten für Altersheime in der Schweiz sind leider hoch. Obwohl der Staat einen Teil der Kosten trägt und die Möglichkeit besteht, Ergänzungsleistungen zu beantragen, können sich Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln unter Umständen ein Altersheim mit einem höheren Standard an Komfort und Dienstleistungen leisten.
Wie viel kostet ein Altersheimplatz in Bern?
Die Preise für einen Platz in einem Berner Altersheim hängen von der Einrichtung und den angebotenen Dienstleistungen ab. Im Mittel liegt der Preis für einen Pflegeplatz in der Schweiz bei rund 10'000 Franken monatlich. Im Durchschnitt zahlen die Bewohner etwa die Hälfte dieser Kosten selbst, während die restlichen Kosten von der Krankenversicherung und der öffentlichen Hand gedeckt werden.
Ergänzungsleistungen beziehen für das Altersheim
Im Schnitt sind nur rund 40 Prozent der pflegebedürftigen Personen in der Lage, den selbstgetragenen Anteil der Altersheimkosten aus der eigenen Tasche zu finanzieren. Für die restlichen 60 Prozent reichen die Einkünfte aus den Renten und das vorhandene Vermögen nicht aus, um die Kosten zu decken. Personen, deren Einkünfte aus der AHV und der Pensionskasse sowie aus dem Vermögensverzehr nicht ausreichen, um die Kosten für das Altersheim selbst zu tragen, können Ergänzungsleistungen zur AHV beantragen.
Diese Leistungen können jedoch erst in Anspruch genommen werden, wenn das Vermögen bis auf einen gesetzlich festgelegten Freibetrag aufgebraucht ist. Für Wohneigentümer ist dabei zu beachten, dass eine Immobilie ebenfalls ein Vermögenswert ist. Solange aber ein Ehepartner weiterhin in der Immobilie lebt, kann ein Freibetrag von bis zu 300'000 Franken geltend gemacht werden. Verlässt jedoch das Ehepaar die Immobilie, reduziert sich dieser Freibetrag auf 60'000 Franken. Bei Alleinstehenden liegt der Freibetrag immer bei 37’500 Franken.
Zudem ist es wichtig zu wissen, dass eine Schenkung oder ein Erbvorbezug als Vermögensverzicht gewertet wird. Bei der Ermittlung der Ergänzungsleistungen wird der Wert der Schenkung (abzüglich 10’000 Franken pro Jahr) dem Antragstellenden weiterhin als Vermögen angerechnet.
Unterschied zwischen Pflegeheim und betreutem Wohnen
Im betreuten Wohnen lebt man in seiner eigenen Wohnung. Im Pflegeheim wohnt man in einem Zimmer.
Das betreute Wohnen bietet ein hohes Mass an Autonomie. Die Bewohner bekommen zwar Hilfe, Betreuung und Pflege, diese ist aber in der Regel nicht so intensiv wie in einem Pflegeheim. Im Pflegeheim liegt der Fokus auf durchgängiger Betreuung und den Tagesablauf der Institution.
Umzug ins Altersheim als Immobilieneigentümer
Immobilie verkaufen oder vererben?
Wenn man im Alter eine Immobilie besitzt, stehen einem verschiedene Wege offen, wie man verfahren kann. Jede Option bringt ihre eigenen Vor- und Nachteile mit sich und hat andere finanzielle, steuerliche und erbrechtliche Auswirkungen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit einem Anwalt für Erbrecht oder Immobilienmakler zu beraten, um die Entscheidung zu treffen, die für die eigene Situation am vorteilhaftesten ist.
- Schenkung: Hierbei wird das Eigentum an der Immobilie ohne finanzielle Gegenleistung an jemand anderen übertragen. Eine Schenkung hat steuerliche Vorteile, denn in vielen Kantonen sind Schenkungen an direkte Nachkommen und den Ehepartner steuerbefreit. Allerdings gilt eine Schenkung als Vermögensverzicht (siehe weiter unten).
- Gemischte Schenkung: Dabei erfolgt der Verkauf der Immobilie zu einem Preis unter dem Verkehrswert. Ob eine gemischte Schenkung als Schenkung oder als Verkauf angesehen wird, hängt vom Verhältnis des Verkaufspreises zum Marktwert ab. Der Mindestanteil der Schenkung beträgt in vielen Kantonen 25 Prozent.
- Verkauf: Die Immobilie kann natürlich auch normal verkauft werden. Der Verkauf am freien Markt bietet den Vorteil, dass man durch den Wettbewerb potenzieller Käufer den bestmöglichen Preis erzielen kann. Ein Verkauf kann zudem emotionale Verstrickungen und Erbstreitigkeiten verhindern, besonders wenn mehrere Erben im Spiel sind.
Immobilie verkaufen, bevor oder nachdem man ins Altersheim geht
Es gibt keine einheitliche Antwort darauf, ob es besser ist, die Immobilie vor oder nach dem Einzug ins Altersheim zu verkaufen. Manche Besitzer entscheiden sich für einen Verkauf vor dem Umzug, da dies aus administrativer Sicht die einfachere Lösung ist. Andere behalten ihre Immobilie und verkaufen oder vererben sie später. Wenn man den ganzen Aufwand im Zusammenhang mit dem Verkauf nicht selbst stemmen möchte, kann man einen Makler in der Stadt Bern beauftragen.
Muss man seine Immobilie verkaufen, wenn man ins Altersheim geht?
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, seine Immobilie zu verkaufen, wenn man ins Altersheim geht. Diese Entscheidung sollte basierend auf persönlichen Umständen, Bedürfnissen und der familiären Konstellation getroffen werden. Dennoch kann es Situationen geben, in denen der Verkauf der Immobilie notwendig wird, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben.
- Eine Immobilie zählt zum Vermögen, genau wie z.B. Bargeld oder Wertpapiere. Wenn ein Ehegatte weiterhin in der Immobilie lebt, dürfen bis zu 300'000 Franken vom Vermögen abgezogen werden. Verlässt das Paar die Immobilie, sinkt dieser Betrag auf 60'000 Franken. Für alleinstehende Eigentümer gilt ein Freibetrag von 37’500 Franken. Das Vermögen muss bis auf diesen Betrag aufgebraucht werden, bevor Ergänzungsleistungen in Anspruch genommen werden können. In ganz bestimmten Situationen kann also der Verkauf der Immobilie nötig sein.
- Eine Schenkung oder ein Erbvorbezug gelten rechtlich als Vermögensverzicht. Das bedeutet, dass dieses Vermögen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen so behandelt wird, als wäre es noch im Eigentum der betreffenden Person. Eine verschenkte Immobilie kann also den späteren Anspruch auf Ergänzungsleistungen beeinträchtigen.
Erfolgreicher Immobilienverkauf im Alter
Der Verkauf einer Immobilie bei einem bevorstehenden Umzug ins Altersheim ist immer eine bedeutende Entscheidung, die mit vielen Unsicherheiten und einer Reihe von organisatorischen Aufgaben einhergeht. Die Situation ist schon kompliziert genug, wenn man nur eine Mietwohnung zu kündigen hat. Noch anspruchsvoller wird es, wenn ein Eigenheim verkauft werden muss.
Um den Verkaufsprozess so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen, profitieren Sie von all den Vorteilen, die Neho zum Makler Nummer 1 in der Schweiz gemacht haben:
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