Das Baurecht ist eine Grunddienstbarkeit, die es einer Person erlaubt, auf einem Grundstück, das ihr nicht gehört, ein Gebäude zu errichten. Die Person kann auch ein bestehendes Gebäude auf demselben Grundstück kaufen. In beiden Fällen erhält der Verpächter einen Betrag für die Überlassung seines Grundstücks. Mit wenigen Worten: Der Pächter ist Eigentümer einer Immobilie auf einem Grundstück, das ihm nicht gehört.
Da es sich um eine Dienstbarkeit handelt, muss sie zwingend im Grundbuch eingetragen werden, damit sie gültig ist. Es ist wichtig zu beachten, dass sie getrennt und dauerhaft sein muss. Das bedeutet, dass diese Dienstbarkeit abtretbar und übertragbar sein kann, aber auch, dass sie für einen Zeitraum von 30 bis 100 Jahren eingerichtet wird.
Wenn der Vertrag ausläuft, sind mehrere Optionen möglich:
Das Grundbuch ist eine staatliche Behörde, die alle Informationen im Zusammenhang mit Grundstücken sammelt. Es enthält alle Rechte und Lasten, die mit einer Immobilie verbunden sind (Dienstbarkeiten, Pfandrechte usw.). Jede Änderung, Entfernung oder Errichtung muss dem Grundbuch gemeldet werden. Die Kantone verfügen im Allgemeinen über mehrere Grundbücher, die nach Bezirken oder Quartieren gegliedert sind. Sie können auf Papier oder per Computer geführt werden.
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