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Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus in der Schweiz verkaufe?

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 3 Minuten

Bei einem Immobilienverkauf müssen Sie in der Schweiz verschiedene Steuern zahlen. Ausserdem fallen Gebühren für verschiedene notwendige Dienstleistungen an.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wenn Sie in der Schweiz Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, zahlen Sie eine Reihe von Steuern.
  • In der Schweiz zahlen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie die Grundstückgewinnsteuer und je nach Kanton die Handänderungssteuer. 
  • Für den Notar und die Änderung des Grundbucheintrags fallen Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren an. Sie werden meist zur Häfte zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt. 

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Allgemeine steuerliche Aspekte

 Beim Verkauf eines Hauses in der Schweiz müssen zwei hauptsächliche steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Einmal fallen bei einem Verkauf einmalige Steuern und Gebühren an; zweitens ändert sich mit einem Verkauf Ihre Steuersituation wesentlich. Wir erklären zunächst die einmaligen Kosten; weiter unten behandeln wir den Einfluss eines Immobilienverkaufs auf Ihre jährlichen Steuern. 

Grundstückgewinnsteuer

Der Gewinnn aus dem Verkauf einer Immobilie unterliegt in allen Kantonen der Grundstückgewinnsteuer. Je nach Kanton wird die Steuer von den Gemeinden, dem Kanton oder von beiden erhoben. Unabhängig davon ist der Steuerfuss; unabhängig davon, wer die Grundstückgewinnsteuer erhebt, kann der Gemeindesteuerfuss zum Einsatz kommen. In solchen Fällen variiert die Steuer nach Gemeinde. In anderen Kantonen spielt die Lage des Grundstücks keine Rolle. 

Die Grundstückgewinnsteuer wird nicht auf den Verkaufspreis der Immobilie erhoben, sondern auf den Gewinn. Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten zuzüglich der Investitionen. 

In der Regel ist die Steuer umso niedriger, je länger Sie die Immobilie besessen haben. Verkaufen Sie Ihre frisch erworbene Immobilie nach kurzer Zeit wieder, ist die Grundstückgewinnsteuer höher. Ein geringer Gewinn ist in der Regel gänzlich steuerfrei. 

Wenn Sie Ihren selbst bewohnten Erstwohnsitz verkaufen (mit anderen Worten: ein normales Eigenheim, in dem Sie leben), wird die Grundstückgewinnsteuer erlassen, sofern Sie mit dem Gewinn eine neue Liegenschaft kaufen. Das nennt man Ersatzbeschaffung. 

Handänderungssteuer

Ob bei einem Immobilienverkauf die Handänderungssteuer fällig ist, hängt von Ihrem Wohnkanton ab. In manchen Kantonen zahlt nämlich nur der Käufer die Handänderungssteuer. Ist auch der Verkäufer steuerpflichtig, wird die Handänderungssteuer zwischen den beiden Parteien hälftig geteilt. In einigen Kantonen wiederum (Schaffhausen, Glarus, Aargau, Uri, Zug, Zürich und Tessin) gibt es die Handänderungssteuer gar nicht. 

Handänderungen an direkte Nachfahren, zwischen Ehegatten sowie Handänderungen infolge Erbschaft oder Schenkung sind heute fast überall steuerfrei. 

Notariatsgebühren

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, damit die Eigentumsübertragung rechtsgültig ist. Für den Aufwand berechnet der Notar ein Honorar, je nach Kanton als Prozentsatz von 0,1 bis 0,5 % des Kaufpreises, oder nach Arbeitsaufwand. Da der Notar für beide Parteien arbeitet, werden die Notariatsgebühren in den meisten Kantonen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. 

Es ist zu beachten, dass sich das Notariatswesen wesentlich zwischen den Kantonen unterscheidet, und der Notar je nach Notariatssystem (Amtsnotariat, freiberufliches Notariat oder Mischform) für andere Schritte im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung verantwortlich ist. Informieren Sie sich am besten frühzeitig über das Notariatswesen im Kanton, wo die zu veräussernde Immobilie liegt. 

Grundbuchgebühren

Nachdem der Kaufvertrag beurkundet worden ist, muss der Grundbucheintrag angepasst werden. Erst damit wird die Eigentumsübertragung rechtskräftig. Beim Grundbuchamt zahlen Sie für diese Leistung noch einmal um die 1 bis 2 Promille vom Verkaufspreis. 

Steuerliche Auswirkungen eines Immobilienverkaufs

Als Eigentümer zahlen Sie eine Reihe von Steuern, die entfallen, wenn Sie Ihre Immobilie verkauft haben. Gleichzeitig können Sie sich einige Steuerabzüge nicht mehr anrechnen lassen. Folgendes sind die Auswirkungen eines Immobilienverkaufs auf Ihre Steuererklärung: 

Vorteile Nachteile
Der Eigenmietwert muss nicht mehr versteuert werden Sie können die Hypothekarzinsen nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen
Sie zahlen keine Liegenschaftssteuern mehr (gilt nur in Kantonen, wo es eine Liegenschaftssteuer gibt) Sie können die Hypothekarschuld nicht mehr vom steuerbaren Vermögen abziehen

 

Schlussfolgerung

Beim Verkauf eines Hauses in der Schweiz fallen verschiedene Steuern und Gebühren an. Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen und allenfalls einen Experten zu konsultieren. 

Bitte beachten Sie, dass die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen allgemeiner Natur sind und nicht als verbindliche rechtliche oder steuerliche Beratung angesehen werden sollten. Besprechen Sie allfällige Fragen immer persönlich mit einer Fachperson, z.B. Ihrem Immobilienmakler oder Ihrer Immobilienmaklerin. 

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Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Content Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

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Inhaltsverzeichnis
  • Allgemeine steuerliche Aspekte
  • Steuerliche Auswirkungen eines Immobilienverkaufs
  • Schlussfolgerung

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