Vermögenssteuer: Aktueller Tarif im Kanton Thurgau
Der einfache Steuersatz für die Vermögenssteuer beträgt im Kanton Thurgau 1,1 Promille. Der Tarif für die Vermögenssteuer ist im Steuergesetz des Kantons Thurgau festgelegt (§ 54 Absatz 1).
Vermögenssteuer im Kanton Thurgau berechnen
Die Vermögenssteuer im Thurgau berechnet sich nach folgender Formel:
Vermögenssteuer Thurgau = Steuerbares Vermögen x 1,1 Promille x Steuerfuss
Der Steuerfuss für die Steuerperiode 2023 (ohne Kirchensteuer) beträgt in ausgewählten Gemeinden im Kanton Thurgau:
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Gemeinde |
Steuerfuss |
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Kanton Thurgau |
109 % |
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Aadorf |
260 % |
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Amriswil |
265 % |
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Diessenhofen |
249 % |
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Frauenfeld |
253 % |
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Kreuzlingen |
241 % |
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Münchwilen |
263 % |
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Romanshorn |
270 % |
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Steckborn |
230 % |
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Weinfelden |
246 % |
Steuerfreie Beträge und Abzüge bei der Vermögenssteuer im Thurgau
Gemäss § StP 53 gibt es steuerfreie Beträge und Abzüge bei der Vermögenssteuer. Aktuell gelten folgende Freibeträge bei der Vermögenssteuer im Kanton Thurgau:
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Gemeinsam steuerpflichtige Partner |
Andere Personen |
Abzug pro Kind |
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200’000 Fr. |
100’000 Fr. |
100’000 Fr. |
Für Personen, die in einer tatsächlich ungetrennten eingetragenen Partnerschaft leben, gelten die gleichen steuerlichen Freibeträge wie für Ehegatten. Wenn zwei Elternteile getrennt besteuert werden, wird der Steuerfreibetrag dem Elternteil zugewiesen, der auch den Kinderabzug beansprucht.
Gegenstand der Vermögenssteuer im Thurgau
Gemäss schweizerischem Recht wird bei der Vermögenssteuer das Gesamtvermögen einer Person besteuert. Dieses umfasst sämtliche materiellen Güter und Rechte, die der Steuerpflichtige entweder im Besitz oder im Nutzungsrecht hat. Hierzu zählen bewegliches und unbewegliches Vermögen, rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investitionen in Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetriebe.
Die Vermögenssteuer verfolgt nicht explizit das Ziel einer Vermögensübertragung zugunsten des Staates. Vielmehr werden die Vermögenssteuern so festgesetzt, dass sie durch die Erträge aus dem Vermögen finanziert werden können.
Da im Kanton Thurgau die Vermögenssteuer proportional ist, werden anders als in den meisten anderen Kantonen vermögende Personen nicht übermässig stark besteuert.
Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer im Thurgau
Die Bewertung des Vermögens erfolgt gemäss § 43 StG. Die Aktiven werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet, wobei für bestimmte Vermögenswerte andere Vorschriften gelten können. Grundsätzlich ist das Guthaben oder der Verkehrswert des entsprechenden Vermögenswerts am Ende der Steuerperiode massgeblich.
Liegenschaften werden im Kanton Thurgau zum amtlich festgelegten Verkehrswert besteuert. Massgebend für die Bewertung der Liegenschaft ist der am Ende der zu bemessenden Steuerperiode eröffnete Verkehrswert, der durch die kantonale Steuerverwaltung mitgeteilt wird.
Beim Stockwerkeigentum verzichtet der Kanton Thurgau auf die Besteuerung von Anteilen der Steuerpflichtigen am Erneuerungsfonds. Die Steuerpflichtigen müssen somit diese Anteile nicht im Wertschriftenverzeichnis aufführen.
Ermittlung des steuerbaren Vermögens im Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau bildet das steuerbare Vermögen die Grundlage für die Berechnung der Vermögenssteuer. Die Ermittlung des steuerbaren Vermögens erfolgt in mehreren Schritten:
- Das Gesamtvermögen oder Bruttovermögen umfasst sämtliche Vermögenswerte am Ende der Steuerperiode oder -pflicht, einschliesslich Barvermögen, Immobilien, Fahrzeugen, Aktien und weiteren Vermögenswerten. Der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände unterliegen keiner Besteuerung, ebenso wie anwartschaftliche oder nicht rückkaufsfähige Ansprüche.
- Das Reinvermögen ergibt sich, indem die Schulden vom Gesamtvermögen abgezogen werden.
- Das steuerbare Vermögen wird durch Abzug der Freibeträge vom Reinvermögen errechnet.
Steuerpflicht: Wer zahlt Vermögenssteuern im Kanton Thurgau?
Personen, die im Kanton Thurgau ansässig sind oder sich dort längere Zeit aufhalten, zahlen im Kanton Thurgau Vermögenssteuer. Bei mehreren Wohnsitzen erfolgt die Besteuerung am Ort des Lebensmittelpunkts.
Vermögenssteuern bei einer Immobilie im Kanton Thurgau
Für Eigentümer von Immobilien gelten in der Schweiz spezielle Steuerregelungen. Die Besteuerung von Immobilien erfolgt immer am Ort, an dem sich das Grundstück befindet, was dazu führen kann, dass eine Person in zwei verschiedenen Kantonen steuerpflichtig wird.
Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, koordinieren die Schweizer Steuerbehörden die Besteuerung von Vermögenswerten durch ein eigenes Verfahren, die interkantonale Steuerausscheidung. Wenn jemand im Kanton Thurgau wohnt und eine Immobilie in einem anderen Kanton besitzt, genügt es in der Regel, nur eine Steuererklärung im Wohnkanton auszufüllen und dem zweiten Kanton eine Kopie zukommen zu lassen.
Um Doppelbesteuerungen von Vermögenswerten und Einkommen im Ausland zu verhindern, hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Staaten abgeschlossen, mit denen die Steuerpflicht klar geregelt wird.
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