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Vermögenssteuer im Kanton Solothurn

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 5 Minuten

Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer, die von den Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Sie basiert auf dem steuerbaren Vermögen einer Person und wird normalerweise jährlich zusammen mit der Einkommenssteuer veranlagt. Die Höhe der Vermögenssteuer hängt vom Vermögen, den Schulden sowie den anwendbaren Abzügen ab.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Vermögenssteuer beträgt im Kanton Solothurn 0,75–1,3 Promille vom steuerbaren Vermögen. 
  • Die Vermögenssteuer ist im Kanton Solothurn progressiv; der Vermögenssteuersatz ist umso höher, je mehr Vermögen jemand besitzt. 
  • Der Sozialabzug bei der Vermögenssteuer beträgt im Kanton Solothurn CHF 100’000 für Verheiratete und CHF 60’000 für Alleinstehende. 
  • Der Vermögenssteuerwert einer Immobilie entspricht im Kanton Solothurn dem Katasterwert.

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Vermögenssteuer im Kanton Solothurn berechnen

Die Vermögenssteuer beträgt im Kanton Solothurn 0,75–1,3 Promille vom steuerbaren Vermögen. Die Vermögenssteuer ist progressiv, das heisst, der Steuersatz ist umso höher, je mehr steuerbares Vermögen jemand besitzt. 

 

Steuertarife für die Vermögenssteuer im Kanton Solothurn (2024)

Die Vermögenssteuer im Kanton Solothurn beträgt für ein Jahr: 

0,75 ‰ 

erste CHF 50’000

1,00 ‰

nächste CHF 50’000

1,25 ‰

nächste CHF 50’000

1,00 ‰

nächste 850'000

1,40 ‰

nächste 1'000'000 

1,50 ‰

nächste 1'000'000

1,30 ‰

Vermögen über CHF 3'000'000 

 

Formel für die Vermögenssteuer im Kanton Solothurn

Die Formel für die Berechnung der Vermögenssteuer im Kanton Solothurn lautet: 

Vermögenssteuer = steuerbares Vermögen x (Steuersatz / 1000) * Steuerfuss

Der Kantonssteuerfuss beträgt für die Steuerperiode 2024 104 %. Der Gemeindesteuerfuss variiert je nach Gemeinde; im Durchschnitt liegt er bei etwa 115 %. Der Steuerfuss der Kirchengemeinden beträgt zwischen 8–25 %. 

 

Steuerfreie Beträge und Sozialabzüge bei der Vermögenssteuer im Kanton Solothurn

Gemäss § 71 des Steuergesetzes des Kantons Solothurn können bei der Vermögenssteuer bestimmte steuerfreie Beträge vom Vermögen abgezogen werden. Aktuell gelten folgende Sozialabzüge bei der Vermögenssteuer im Kanton Solothurn: 

Ehepaare

Andere Personen

Abzug pro Kind

100'000 CHF 

60'000 CHF 

20'000 CHF 

 

Gegenstand der Vermögenssteuer im Kanton Solothurn

Als Vermögen im Sinne der Vermögenssteuer gelten im Kanton Solothurn bewegliche und unbewegliche Güter, die der Steuerpflichtige entweder als Eigentümer oder als Nutzniesser besitzt bzw. zur Verwendung hat. Zu den Vermögenswerten, die der Vermögenssteuer im Kanton Solothurn unterliegen, gehören: 

  • Bargeld und Guthaben auf Konten
  • Wertschriften
  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Rückkaufsfähige Lebens- und Kapitalversicherungen
  • in einen Geschäftsbetrieb investiertes Vermögen
  • Edelmetalle
  • wertvolle Kunstwerke und Sammlungen
  • und weitere Vermögenswerte (keine abschliessende Aufzählung)

 

Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton Solothurn

Die Bewertung des Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton Solothurn erfolgt gemäss dem Steuergesetz des Kantons Solothurn §§ 61 – 69 sowie §§ 33 – 35 VVStG. Nach dem Steuerharmonisierungsgesetz und dem kantonalen Steuerrecht ist das Vermögen grundsätzlich zum Verkehrswert zu bewerten. 

Für bestimmte Vermögenswerte gelten abweichende Bewertungsmethoden. Die folgenden Vermögenswerte werden bei der Veranlagung der Vermögenssteuer im Kanton Solothurn nicht zum Verkehrswert bewertet:

  • Grundstücke und Gebäude: Katasterwert
  • Landwirtschaftliche Grundstücke: Ertragswert
  • Kapital- und Rentenversicherungen: Rückkaufswert
  • Bewegliche Vermögenswerte im Geschäftsvermögen: Einkommenssteuerwert
  • Fahrzeuge: 50 Prozent des Anschaffungswerts bzw. Vorjahreswerts
  • Wertpapiere ohne regelmässige Kursnotierung: i.d.R. Vergangenheitsbewertung, je nach Fall Verkehrswert

Nicht rückkaufsfähige Lebensversicherungen, nicht auf Versicherung beruhende Leibrenten und Pfrundrechte sind im Kanton Solothurn ebenfalls von der Vermögenssteuer befreit (§ 69 StG, § 35 VVStG). Der Hausrat und die persönlichen Gebrauchsgegenstände sind im Kanton Solothurn wie in allen Kantonen von der Vermögenssteuer ausgenommen. Ebenso unterliegt das Vermögen in der beruflichen und gebundenen Vorsorge (Säulen 2 und 3a) nicht der Vermögenssteuer. 

 

Ermittlung des steuerbaren Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton Solothurn

Die Vermögenssteuer im Kanton Solothurn wird auf dem steuerbaren Vermögen erhoben. Das steuerbare Vermögen entspricht den Aktiven abzüglich der Passiven und den Sozialabzügen. Die Berechnung des steuerbaren Vermögens erfolgt in mehreren Schritten: 

  1. Gesamtvermögen (Bruttovermögen): Das Gesamtvermögen umfasst sämtliche Vermögenswerte am Ende der Steuerperiode, darunter Bargeld, Immobilien, Aktien und andere Anlagen. Der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind im Kanton Solothurn von der Vermögenssteuer befreit, ebenso wie Guthaben in den Säulen 2 und 3a und nicht rückkaufsfähige Kapital- und Lebensversicherungen. 
  2. Reinvermögen: Das Reinvermögen entspricht dem Gesamtvermögen abzüglich der Schulden (Passiven).
  3. Steuerbares Vermögen: Das steuerbare Vermögen entspricht dem Reinvermögen abzüglich der Sozialabzüge. Die Sozialabzüge betragen CHF 100’000 für Verheiratete bzw. CHF 60’000 für Alleinstehende, sowie CHF 20’000 pro Kind, für das ein Abzug geltend gemacht werden kann. 

 

Vermögenssteuern bei einer Immobilie im Kanton Solothurn 

Die Vermögenssteuer einer Immobilie entspricht im Kanton Solothurn dem Katasterwert. Der Katasterwert wird unter Berücksichtigung des Verkehrs- und des Ertragswertes festgelegt. Der Kantonsrat bestimmt die genauen Bewertungsmethoden bzw., in welchem Mass für die einzelnen Arten von Grundstücken und Gebäuden der Verkehrs- und Ertragswert zu gewichten ist (§ 62 StG). Landwirtschaftliche Grundstücke (das sind solche, die unter das BGBB fallen) werden immer zum Ertragswert bewertet (§ 63 StG). 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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