Sitten (Sion) ist die Hauptstadt des Kantons Wallis. Der Liegenschaftsmarkt in Sitten ist vielfältig und von starker Nachfrage geprägt. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist die öffentliche Beurkundung durch einen freiberuflichen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick speziell mit Blick auf den Immobilienmarkt in Sitten.
Freiberufliches Notariat in Sitten VS: Was gilt beim Liegenschaftsverkauf?
Im Kanton Wallis gilt das freiberuflichen Notariat. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft in Sitten ist die öffentliche Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig.
Der Notar übernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Prüfung des Grundbucheintrags und der Eigentumsverhältnisse.
- Erstellung oder Prüfung des Kaufvertrags.
- Öffentliche Beurkundung des Vertrags in Anwesenheit beider Parteien.
- Anmeldung der Handänderung beim Grundbuchamt.
Der Notar handelt dabei als unparteiische Instanz: Er verfolgt weder die Interessen des Käufers noch des Verkäufers, sondern stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt und für beide Seiten verständlich ist.
Notariatsbüros in Sitten und Umgebung
- Carole Ambord, Notarin – Rue du Scex 2, 1951 Sion (Sitten).
- Walliser Notariatsverband – Für das gesamte Walliser Notariatsnetz finden Sie Notarinnen und Notare im kantonalen Register.
Hinweis: Bitte verifizieren Sie die Angaben direkt bei der jeweiligen Kanzlei. Im Kanton Wallis sind alle zugelassenen Notarinnen und Notare im kantonalen Register eingetragen.
Was kostet ein Notar in Sitten?
Die Notariatsgebühren im Kanton Wallis liegen im interkantonalen Vergleich relativ hoch. Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis der Liegenschaft. Hinzu kommen Grundbuchgebühren.
Die Kosten beim Liegenschaftsverkauf setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Notariatsgebühr für die öffentliche Beurkundung.
- Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung.
- Allfällige Beglaubigungsgebühren oder Zusatzleistungen.
Im Kanton Wallis gibt es keine Handänderungssteuer.
Es empfiehlt sich, die Kostenverteilung frühzeitig im Kaufvertrag zu regeln.
Ablauf beim Liegenschaftsverkauf in Sitten
Beim Verkauf einer Liegenschaft in Sitten verläuft der Prozess in der Regel wie folgt ab:
- Kaufinteressenten finden und Kaufpreis verhandeln.
- Reservationsvereinbarung (optional).
- Finanzierungsbestätigung des Käufers einholen.
- Kaufvertrag durch den Notar erstellen lassen.
- Öffentliche Beurkundung.
- Der Notar meldet die Handänderung beim zuständigen Grundbuchamt im Kanton Wallis an.
- Eigentumsübertragung nach Grundbucheintrag.
Besonderheiten im Kanton Wallis
Im Kanton Wallis sind Notare freiberufliche Urkundspersonen. Sie können im gesamten Kantonsgebiet beurkunden. Das kantonale Notariatsregister ist beim Kanton Wallis einsehbar.
Wann sollten Sie den Notar in Sitten kontaktieren?
Empfohlen wird die Kontaktaufnahme mit einem Notar, sobald:
- ein konkreter Kaufinteressent vorhanden ist,
- der Kaufpreis verhandelt wurde,
- eine Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.
Je früher der Notar eingebunden wird, desto reibungsloser verläuft die gesamte Transaktion.
Fazit: Der Notar als unverzichtbare Instanz bei Liegenschaftsgeschäften in Sitten
Sitten bietet als Kantonshauptstadt eine gute Versorgung mit Notariatsbüros. Den passenden Notar finden Sie über das kantonale Notariatsregister des Kantons Wallis.
Wenn Sie Ihre Liegenschaft in Sitten verkaufen möchten, lohnt es sich, den gesamten Prozess professionell zu begleiten – von der Bewertung bis zur Beurkundung. Erfahren Sie auf neho.ch, wie Neho Sie beim Liegenschaftsverkauf unterstützt.