Was ist Nachlassplanung?
Nachlassplanung ist die vorausschauende Regelung des eigenen Vermögens für den Fall des Todes oder der Urteilsunfähigkeit. Sie umfasst die Festlegung, wer was erbt (Testament, Erbvertrag), die Vorsorge für den Fall der Urteilsunfähigkeit (Vorsorgeauftrag) und die Regelung medizinischer Entscheidungen (Patientenverfügung). Ziel der Nachlassplanung ist es, den eigenen Willen verbindlich festzuhalten, Streit unter Erben zu vermeiden und die steuerliche Belastung zu optimieren.
In der Schweiz gilt: Wer keine Nachlassplanung betreibt, überlässt die Verteilung seines Vermögens dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur Verwandte und den Ehegatten – Konkubinatspartner, Stiefkinder und enge Freunde gehen leer aus, sofern kein Testament oder Erbvertrag existiert.
Die Instrumente der Nachlassplanung
Testament
Das Testament ist das einfachste und häufigste Instrument der Nachlassplanung. Es kann eigenhändig (handschriftlich, datiert und unterschrieben) oder öffentlich (vom Notar beurkundet) errichtet werden. Im Testament können Sie innerhalb der Pflichtteile frei über Ihr Vermögen verfügen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte (statt drei Viertel) des gesetzlichen Erbanspruchs. Die frei verfügbare Quote ist damit deutlich grösser geworden.
Erbvertrag
Der Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben abgeschlossen und muss notariell beurkundet werden. Er ist bindend – im Gegensatz zum Testament kann er nicht einseitig widerrufen werden. Der Erbvertrag eignet sich für komplexe Situationen: Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolge, Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten mit Gegenleistung.
Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer bei Urteilsunfähigkeit (etwa durch Demenz, Unfall oder schwere Krankheit) die Verantwortung für Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernimmt. Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) eine Beistandsperson – die nicht zwingend die Person ist, die Sie sich wünschen würden.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Massnahmen Sie bei Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie entlastet Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen und stellt sicher, dass Ihr Wille respektiert wird.
Wann sollten Sie mit der Nachlassplanung beginnen?
Es gibt keinen «richtigen» Zeitpunkt – aber es gibt Anlässe, die eine Nachlassplanung besonders dringend machen: der Erwerb von Wohneigentum (die Immobilie ist oft der grösste Vermögenswert), eine Heirat oder Scheidung, die Geburt von Kindern, eine Patchwork-Familiensituation, das Zusammenleben im Konkubinat und die Annäherung an das Pensionsalter. Als Faustregel gilt: Spätestens ab 50 Jahren oder beim Erwerb von Immobilien sollte die Nachlassplanung angegangen werden.
Kosten der Nachlassplanung
Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos – Sie brauchen nur Papier und Stift. Die notarielle Beurkundung eines Testaments kostet CHF 300 bis 1'000. Ein Erbvertrag mit notarieller Beurkundung kostet CHF 500 bis 2'000. Eine professionelle Beratung durch einen Erbrechtsanwalt oder Notar kostet CHF 300 bis 500 pro Stunde. Für die meisten Familien mit durchschnittlichem Vermögen und Wohneigentum reichen ein Testament, ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung – Gesamtkosten CHF 500 bis 2'000.
Nachlassplanung bei Patchwork-Familien
In Patchwork-Familien ist die Nachlassplanung besonders komplex und besonders wichtig. Ohne Testament oder Erbvertrag erben Stiefkinder nichts – nur die eigenen (biologischen oder adoptierten) Kinder haben ein gesetzliches Erbrecht. Wenn Sie möchten, dass Stiefkinder am Nachlass beteiligt werden, müssen Sie das testamentarisch oder erbvertraglich regeln. Seit der Erbrechtsrevision 2023 ist der Spielraum dafür grösser, weil die Pflichtteile der eigenen Nachkommen reduziert wurden. Ein Erbvertrag, den alle Beteiligten unterzeichnen, bietet die grösste Sicherheit – er kann nicht einseitig widerrufen werden und schafft Klarheit für alle Familienmitglieder.
Fazit
Nachlassplanung ist keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung. Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind die vier Instrumente, die Ihren Willen verbindlich festhalten. Seit der Erbrechtsrevision 2023 haben Sie mehr Gestaltungsfreiheit als je zuvor. Nutzen Sie diese – und regeln Sie Ihren Nachlass, bevor es andere für Sie tun.