Adresse und Kontakt Grundbuchamt Zürich
Im Kanton Zürich übernehmen die 44 kantonalen Notariate gleichzeitig die Funktion als Grundbuchamt.
Das Kantonsgebiet ist in verschiedene Amtskreise eingeteilt, die jeweils mehrere Gemeinden oder Stadtkreise umfassen. Ihre zuständige Stelle finden Sie über die Suchfunktion auf der kantonalen Website.
Was ist das Grundbuch im Kanton Zürich?
Das Grundbuch ist ein kantonales Register, in dem die Eigentümer von Grundstücken verzeichnet sind. Ausserdem sind im Grundbuch weitere dingliche Rechte wie Pfandrechte aufgrund von Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Grundlasten eingetragen.
Jedermann hat im Kanton Zürich das Recht auf Auskunft über folgende Daten zu einem Grundstück:
- Name und Identifikation des Eigentümers
- Bezeichnung und Grundstücksbeschreibung
- Eigentumsform und Erwerbsdatum
- Grundlasten und Dienstbarkeiten
- Anmerkungen (mit Ausnahmen)
Für den Erhalt genauerer Informationen müssen Sie jedoch ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Bitte beachten Sie, dass insbesondere detaillierte Grundbuchauszüge, die hier bestellt werden können, mit erheblichen Gebühren verbunden sein können.
Was macht das Grundbuchamt im Kanton Zürich?
Das Grundbuchamt ist im Kanton Zürich unter anderem für die Besprechung, Beratung und Beurkundung folgender Geschäfte verantwortlich:
- Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkung)
- Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge
- Hypothekargeschäfte
- Dienstbarkeitsverträge (Servitute)
Beim Grundbuchamt im Kanton Zürich erhalten Sie ausserdem:
- Eigentumsbestätigungen
- Grundbuchauszüge
- Grundbuchauskünfte
Grundbuchgebühren im Kanton Zürich
Beim Kauf bzw. Verkauf einer Liegenschaft fallen im Kanton Zürich verschiedene Nebenkosten an:
- Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren (Käufer und Verkäufer)
- Gebühren für den Schuldbrief (Käufer)
- Grundstückgewinnsteuer (Verkäufer)
Die Notariatsgebühren und die Grundbuchgebühren betragen im Kanton Zürich jeweils 1 Promille des Kaufpreises.
Katasterplan im Kanton Zürich
Auf dem Katasterplan sind alle Grundstücke im Kanton Zürich verzeichnet. Für die Nachführung des Katasterplans und für Auszüge aus den Grundbuchplänen sind im Kanton Zürich die amtlich beauftragten Nachführungsstellen zuständig.
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