Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Schaffhausen?
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Ehepartner, Nachkommen |
Eltern |
Geschwister |
Lebenspartner |
Andere Personen |
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steuerfrei |
2–8 % |
4–16 % |
10–40 % |
10–40 % |
Die obenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer in Schaffhausen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Die Erbschaftssteuer ist in Schaffhausen progressiv. Das bedeutet, dass der Steuersatz umso höher ist, je höher der Vermögensanfall ist. Dieser Grundtarif wird mit einem Vielfachen multipliziert, das vom Verwandtschaftsgrad abhängt.
Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Schaffhausen?
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Erbschaftssteuerberechnung vom Wert des Vermögensanfalls abgezogen wird. Man zahlt nur Steuern auf den Teil der Erbschaft, der den Freibetrag übersteigt.
Im Kanton Schaffhausen beträgt der Freibetrag (d.h. Abzug) bei der Erbschaftssteuer CHF 30'000 für Eltern, Adoptiveltern und Stiefeltern und CHF 10'000 für alle übrigen steuerpflichtigen Personen.
Muss ich im Kanton Schaffhausen Erbschaftssteuer zahlen?
In welchem Kanton man Erbschaftssteuern zahlt, richtet sich in der Schweiz ausschliesslich nach dem Wohnort des Verstorbenen. Erben müssen unter folgenden Bedingungen Erbschaftssteuer im Kanton Schaffhausen entrichten:
- Der Erblasser hatte seinen letzten Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.
- Im Nachlass befindet sich eine im Kanton Schaffhausen gelegene Immobilie oder ein Recht an einer solchen.
- Vorbehalten bleiben Bundesrecht und Staatsverträge über Doppelbesteuerung.
Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden?
Bewegliches Vermögen
Die Erbschaftssteuer für bewegliches Vermögen wie Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände und Forderungen fällt in dem Kanton an, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Doppelbesteuerungen gibt es innerhalb der Schweiz nicht.
Die Erben müssen also Erbschaftssteuern im Kanton Schaffhausen entrichten, wenn die verstorbene Person im Kanton Schaffhausen ihren letzten Wohnsitz hatte – auch wenn die Erben in einem anderen Kanton wohnhaft sind.
Unbewegliches Vermögen
Ein Spezialfall betrifft die Vererbung von Immobilien. Ist eine Liegenschaft Teil des Nachlasses, die ausserhalb des Wohnkantons des Erblassers liegt, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Bei einer solchen hat jeder Kanton das Recht, auch alle anderen Vermögenswerte entsprechend dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern, und nicht nur die Immobilie selbst.
Wenn also eine Person in einem beliebigen Kanton verstirbt, sie aber eine Immobilie in Schaffhausen besessen hat, müssen die Erben sowohl im Kanton Schaffhausen als auch im Wohnkanton des Erblassers Erbschaftssteuern entrichten.
Erbschaft ausserhalb der Schweiz
Stirbt eine Person mit Wohnsitz im Ausland oder wird eine Immobilie vererbt, die im Ausland liegt, stellt sich die Frage nach der Steuerpflicht der Erben. Die Steuerpflicht in Bezug auf Erbschaftssteuern variiert je nach Land und hängt entweder von der Staatsangehörigkeit oder vom Wohnsitz ab. Dies birgt das Risiko, dass für eine Erbschaft in mehr als einem Land Erbschaftssteuern anfallen.
Um dies zu verhindern, hat die Schweiz mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die die Steuerpflicht eindeutig regeln.
Wer haftet im Kanton Schaffhausen für die Erbschaftssteuer?
Anders als in fast allen anderen Kantonen haftet in Schaffhausen jeder Erbe nur für den Steuerbetrag auf seinem Erbanteil.
Das bedeutet: Wenn zwei Schwestern Vermögen von Ihrem verstorbenen Vater erben und eine der beiden die Erbschaftssteuer nicht zahlt, kann die andere Schwester im Kanton Schaffhausen nicht zur Kasse gebeten werden.
Erbschaftssteuern sparen im Kanton Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können:
- Steuerbefreite Institutionen begünstigen: Erbschaften an Organisationen mit Sitz im Kanton, die sich ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken widmen und deren Zweck im öffentlichen Interesse ist, sind im Kanton Schaffhausen gänzlich von der Erbschaftssteuer befreit.
- Nutzniessungsrecht: Man kann seine Liegenschaft mit einem Nutzniessungsrecht belasten. Dadurch verringert sich ihr Wert, wodurch auch die Erbschaftssteuern geringer ausfallen.
- Vermögen frühzeitig weitergeben: In Schaffhausen unterliegt der noch erzielbare Vermögenszuwachs selbstverständlich nicht der Erbschaftssteuer. Durch eine frühzeitige Weitergabe des Vermögens können die Begünstigten es selbst investieren. Damit lassen sich erhebliche Beträge an Erbschaftssteuer einsparen.
Wer erhebt die Erbschaftssteuer: Der Kanton Schaffhausen oder die Gemeinden?
Im Kanton Schaffhausen wird die Erbschaftssteuer ausschliesslich vom Kanton erhoben, nicht von den Gemeinden. Es gibt in der Schweiz keine Bundessteuer auf Erbschaften.
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