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Erbschaftssteuer im Kanton Aargau im Fokus

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Wer im Kanton Aargau Bargeld, Wertgegenstände, Wertschriften oder eine Immobilie erbt, ist unter Umständen erbschaftssteuerpflichtig. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Höhe des Vermögensanfalls und dem Verwandtschaftsgrad ab. Erfahren Sie alles zur Erbschaftssteuer im Kanton Aargau und zu den Möglichkeiten, die Steuer zu reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Erbschaftssteuer beträgt im Kanton Aargau je nach Verwandtschaftsgrad 4–32 Prozent.
  • Ehepartner, Nachkommen und Eltern sind im Kanton Aargau von der Erbschaftssteuer befreit.

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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Aargau? 

Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Aargau nach einer doppelten Progression ausgestaltet: 

  • Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Aargau umso höher, je grösser der Vermögensanfall ist. 
  • Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Aargau umso höher, je weiter entfernt die Verwandtschaft des Erben mit dem Erblasser ist. 

Der Verwandtschaftsgrad wird dazu in drei Klassen eingeteilt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer im Kanton Aargau: 

Ehepartner, Nachkommen, Eltern

Klasse 1: Lebenspartner

Klasse 2: Geschwister, Grosseltern

Andere Personen

steuerfrei

4–9 %

6–23 %

12–32 %

 

Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Aargau? 

Eine Freigrenze bedeutet, dass die Erbschaftssteuer erst ab einem bestimmten Wert anfällt. 

Ein Freibetrag hingegen ist ein Betrag, der bei der Erbschaftssteuerberechnung vom Wert des Vermögensanfalls abgezogen wird. Im Gegensatz zur Freigrenze zahlt man nur Steuern auf den Teil der Erbschaft, der den Freibetrag übersteigt.

Im Kanton Aargau gibt es bei der Erbschaftssteuer weder Freigrenzen noch Freibeträge.  

 

Muss ich im Kanton Aargau Erbschaftssteuer zahlen? 

In welchem Kanton man steuerpflichtig ist, richtet sich nach den Wohnverhältnissen des Verstorbenen. Ein Erbe muss unter folgenden Bedingungen Erbschaftssteuer im Kanton Aargau entrichten: 

  • Der Erblasser hatte seinen letzten Wohnsitz im Kanton Aargau. 
  • Es wird ein im Kanton Aargau gelegenes Grundstück oder ein Recht an einem solchen vererbt. 

 

Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden? 

Bewegliches Vermögen

Die Erbschaftssteuer auf bewegliches Vermögen wie Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände und Forderungen fällt in dem Kanton an, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. In der Schweiz existiert keine Doppelbesteuerung. 

Das bedeutet: Die Erben entrichten Erbschaftssteuern für das geerbte Vermögen im Kanton Aargau, wenn die verstorbene Person im Kanton Aargau wohnhaft war – auch wenn sie selbst nicht im Kanton Aargau wohnen. 

Unbewegliches Vermögen

Eine Ausnahme besteht für unbewegliche Vermögenswerte. Ist eine Immobilie Teil des Nachlasses, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, erfolgt eine interkantonale Steuerausscheidung. In solchen Situationen hat jeder Kanton das Recht, nicht nur die Immobilie, sondern auch jeden anderen Vermögenswert entsprechend dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern. 

Erbschaft ausserhalb der Schweiz

Stirbt eine Person mit Wohnsitz im Ausland oder wird eine im Ausland liegende Immobilie vererbt, stellt sich die Frage, wo die Erben steuerpflichtig sind. Die Gesetzgebung variiert je nach Land – In einigen Ländern ist ausschliesslich die Staatsangehörigkeit für die Steuerpflicht relevant, während in anderen der Wohnort entscheidend ist. Dies birgt das Risiko, dass für dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Steuern entrichtet werden müssen. 

Um Doppelbesteuerungen bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden, hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten Steuerabkommen abgeschlossen.

 

Wer haftet im Kanton Aargau für die Erbschaftssteuer?

Anders als in fast allen anderen Kantonen haftet im Aargau jeder Erbe nur für den Steuerbetrag auf seinem Erbanteil. 

Das bedeutet: Wenn zwei Brüder Vermögen von Ihrem Vater erben und einer der beiden die Erbschaftssteuer nicht zahlt, kann der andere Bruder im Kanton Aargau nicht zur Kasse gebeten werden. 

 

Erbschaftssteuern sparen im Kanton Aargau

Im Kanton Aargau gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können: 

  • Vermögen frühzeitig weitergeben: Der Vermögenszuwachs, der in der Zukunft noch erzielt werden kann, unterliegt im Aargau nicht der Erbschaftssteuer. Wer sein Vermögen frühzeitig weitergibt, spart somit unter Umständen einiges an Erbschaftssteuer. 
  • Steuerbefreite Institutionen: Erbschaften und Schenkungen an Insitutionen mit gemeinnützigen, öffentlichen oder religiösen Zwecken sind im Aargau steuerfrei. Die Gemeinnützigkeit wird im Aargau sehr restriktiv verstanden und erstreckt sich nicht auf die meisten Vereine oder Verbände. 

 

Was ist der Unterschied zwischen der Schenkungssteuer und der Erbschaftsteuer im Kanton Aargau?

Wie in den meisten Schweizer Kantonen sind auch im Aargau die Steuersätze für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer gleich. 

 

Wo gibt es keine Erbschaftssteuer?

Im Kanton Aargau wird die Erbschaftssteuer nur vom Kanton erhoben, nicht von den Gemeinden. Der Erlös aus der Erbschaftssteuer geht allerdings im Kanton Aargau zu einem Drittel an die Gemeinden. 

Es werden keine Bundessteuern für Erbschaften erhoben. Gar keine Erbschaftssteuer gibt es ausserdem in den Kantonen Obwalden und Schwyz. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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