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Darf ich ein Haus unter Wert verkaufen?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Dürfen Sie ein Haus unter Wert verkaufen? Erfahren Sie, wann ein Verkauf unter dem Marktwert zulässig ist, welche steuerlichen Folgen drohen und worauf Sie in der Schweiz besonders achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Haus darf grundsätzlich unter Marktwert verkauft werden.

  • Der Verkauf unter Marktwert kann als Schenkung gewertet werden. 

  • Eine professionelle Bewertung schützt vor finanziellen und rechtlichen Risiken.

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Ein Haus unter dem Marktwert zu verkaufen, ist grundsätzlich möglich. Dennoch sollten Sie die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Folgen genau prüfen. Gerade bei Verkäufen innerhalb der Familie oder an nahestehende Personen kann ein unter dem Verkehrswert liegender Kaufpreis erhebliche Konsequenzen haben.

Im Folgenden erfahren Sie, wann ein Verkauf unter Wert zulässig ist, welche Risiken bestehen und worauf Sie in der Schweiz besonders achten sollten.


1. Ist ein Verkauf unter Marktwert grundsätzlich erlaubt?

Ja. In der Schweiz gilt Vertragsfreiheit. Das bedeutet: Sie dürfen den Kaufpreis grundsätzlich frei festlegen – auch unter dem effektiven Marktwert.

Allerdings gilt diese Freiheit nicht uneingeschränkt. Besonders in folgenden Konstellationen kann ein tiefer Verkaufspreis kritisch werden:

  • Verkauf an Familienmitglieder (kann als Schenkung gewertet werden)

  • Verkauf kurz vor oder während eines Betreibungs- oder Konkursverfahrens 

  • Verkauf im Rahmen einer Erbteilung

  • Verkauf bei bestehender Hypothek


2. Steuerliche Folgen eines Verkaufs unter Wert

Schenkungssteuer

Wird ein Objekt deutlich unter Marktwert verkauft, kann der Verkauf als Schenkung gelten. Ob Schenkungssteuer anfällt, hängt vom Kanton und vom Verwandtschaftsgrad ab.

In vielen Kantonen sind direkte Nachkommen (Kinder) allerdings von der Schenkungssteuer befreit – Geschwister oder Drittpersonen jedoch oft nicht.


3. Verkauf innerhalb der Familie: Besonderheiten

Der Verkauf unter Wert innerhalb der Familie ist in der Praxis häufig – beispielsweise bei der vorweggenommenen Erbfolge.

Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten:

✔ Gleichbehandlung der Erben

Ein unter Wert verkaufter Liegenschaftsanteil kann bei späterer Erbteilung ausgleichspflichtig sein.

✔ Pflichtteilsrecht

Wird ein Erbe durch eine gemischte Schenkung soweit begünstigt, dass die Pflichtteile der anderen Erben verletzt werden, können andere gesetzliche Erben Ansprüche geltend machen.

✔ Transparente Bewertung

Eine unabhängige Immobilienbewertung schafft Klarheit und reduziert Konfliktpotenzial.

Gerade hier zeigt sich: Ein professionelles Gutachten schützt Sie vor späteren Streitigkeiten.


4. Auswirkungen auf Hypotheken und Banken

Falls auf der Immobilie noch eine Hypothek lastet, spielt der Verkaufspreis ebenfalls eine Rolle.

Die Bank beurteilt:

  • Belehnungswert

  • Tragbarkeit

  • Finanzierungsstruktur des Käufers

Liegt der Verkaufspreis deutlich unter dem Marktwert, kann das bei der Finanzierung zu Fragen führen. Schliesslich muss mit dem Verkauf ja auch die verbleibende Hypothek zurückgezahlt werden. 


5. Risiko einer Anfechtung

In bestimmten Situationen kann ein Verkauf unter Wert angefochten werden:

  • Bei Gläubigerschädigung (Paulianische Anfechtung)

  • Bei Scheidung oder güterrechtlichen Auseinandersetzungen

  • Bei Konkurs innerhalb bestimmter Fristen


6. Wann ist ein Verkauf unter Wert sinnvoll?

Ein Verkauf unter Marktwert kann strategisch sinnvoll sein:

  • Vorweggenommene Erbregelung

  • Vermögensnachfolge innerhalb der Familie

  • Schnellere Verkaufsabwicklung

Entscheidend ist, dass Sie die Folgen kennen und sauber dokumentieren.


7. Empfehlung: Marktwert professionell bestimmen lassen

Selbst wenn Sie bewusst unter Wert verkaufen möchten, sollten Sie den effektiven Marktwert kennen.

Eine professionelle Bewertung bietet Ihnen:

  • Verhandlungsbasis

  • Steuerliche Sicherheit

  • Transparenz gegenüber Behörden

  • Schutz vor späteren Streitigkeiten

Gerade in der aktuellen Marktlage können erhebliche Unterschiede zwischen gefühltem und tatsächlichem Marktwert bestehen.


Fazit

Ja, Sie dürfen ein Haus unter Wert verkaufen. Doch insbesondere bei Verkäufen an nahestehende Personen können steuerliche, erbrechtliche und finanzielle Folgen entstehen. Eine sorgfältige Planung und eine unabhängige Immobilienbewertung sind daher entscheidend.

Wer langfristig Vermögen sichern und Konflikte vermeiden möchte, sollte den Verkauf unter Marktwert strategisch und professionell begleiten lassen.immobilie verkaufen

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Ja, aufgrund der Vertragsfreiheit dürfen Sie den Kaufpreis frei festlegen, sofern keine Gläubiger geschädigt werden.

Das hängt vom Kanton und vom Verwandtschaftsgrad ab. Bei Kindern besteht häufig Steuerbefreiung.

Ja, wenn der Preis deutlich vom Verkehrswert abweicht, kann die Behörde eine eigene Bewertung vornehmen.

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