Liste der Altersheime in St. Gallen
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Adresse |
Kreis |
Kurzzeitplätze |
Ferienplätze |
Betreutes Wohnen |
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Pflegeheim Bruggen Ullmannstrasse 11 9014 St. Gallen Tel. 071 274 13 11 |
Kreis West |
Ja |
Ja |
Nein |
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Pflegeheim St.Otmar Schönauweg 5 9000 St. Gallen Tel. 071 274 47 47 |
Kreis West |
Ja |
Ja |
Nein |
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Altersheime Sömmerli Sömmerlistrasse 45 9000 St.Gallen Tel. 071 272 18 00 |
Kreis West |
Nein |
Ja |
Nein |
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GHG Rosenberg Pflege- und Betagtenheim Kreuzackerstrasse 6 9000 St.Gallen Tel. 071 274 85 85 |
Kreis Centrum |
Nein |
Nein |
Nein |
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Alterswohnheim Raphael Ringelbergstrasse 5 9000 St.Gallen Tel. 071 223 78 52 |
Kreis Centrum |
Nein |
Nein |
Nein |
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Alterszentrum am Schäflisberg Felsenstrasse 6 9000 St.Gallen Tel. 071 221 75 75 |
Kreis Centrum |
Nein |
Ja |
Nein |
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Kursana Residenz Moosbruggstrasse 1 9000 St.Gallen Tel. 071 228 82 82 |
Kreis Centrum |
Ja |
Ja |
Ja |
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Wienerberg Wohn- und Pflegehaus Guisanstrasse 19a 9010 St.Gallen Tel. 071 228 69 69 |
Kreis Centrum |
Ja |
Ja |
Nein |
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Altersresidenz Singenberg Rorschacher Strasse 80 9000 St.Gallen Tel. 071 243 80 00 |
Kreis Centrum |
Ja |
Nein |
Nein |
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Alterswohnsitz Bürgerspital Rorschacher Strasse 92 9000 St.Gallen Tel. 071 243 88 50 |
Kreis Centrum |
Ja |
Nein |
Nein |
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Lindenhof Betreuen Pflegen Wohnen Lindenstrasse 72 9000 St.Gallen Tel. 071 243 91 00 |
Kreis Ost |
Ja |
Ja |
Nein |
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Altersheim Rotmonten Kirchlistrasse 14 9010 St.Gallen Tel. 071 243 41 41 |
Kreis Ost |
Nein |
Ja |
Nein |
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Bruggwald51 Wohnen und Pflege im Alter Bruggwaldstrasse 51 9008 St.Gallen Tel. 071 246 69 00 |
Kreis Ost |
Ja |
Ja |
Nein |
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Pflegeheim Heiligkreuz Lettenstrasse 24a 9008 St.Gallen Tel. 071 243 32 32 |
Kreis Ost |
Ja |
Ja |
Nein |
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Kloster Notkersegg Pflegewohngruppe Speicherstrasse 112 9011 St.Gallen Tel. 071 250 04 74 |
Kreis Ost |
Nein |
Ja |
Nein |
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Notkerianum Betreuen Pflegen Wohnen Rorschacher Strasse 258 9016 St.Gallen Tel. 071 282 92 92 |
Kreis Ost |
Ja |
Ja |
Ja |
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Stiftung Halden Wohnen & Leben im Alter Oberhaldenstrasse 23 9016 St.Gallen 071 282 38 38 |
Kreis Ost |
Ja |
Nein |
Ja |
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Hof Riedern Rorschacher Strasse 312b 9016 St.Gallen Tel. 071 282 96 20 |
Kreis Ost |
Nein |
Nein |
Angaben unverbindlich und ohne Gewähr. Quelle: Stadt St. Gallen, Stand 2022.
Altersheime in St. Gallen: Wie finde ich die passende Pflegeeinrichtung für meine Bedürfnisse?
Die Suche nach dem richtigen Altersheim kann eine herausfordernde Aufgabe sein. Hier sind einige Faktoren, die man bei der Auswahl der Pflegeeinrichtung berücksichtigen kann:
- Lage: Wo in St. Gallen soll das Altersheim liegen? Manche Menschen möchten unbedingt im vertrauten Quartier bleiben; anderen ist die Nähe zur Familie oder zu bestimmten Einrichtungen wichtiger.
- Dienstleistungen: Welches Pflegeangebot sollte das Altersheim haben? Manche Altersheime bieten nur Pflege an, während in anderen zusätzlich betreutes Wohnen möglich ist. Auch die Einrichtung, der Tagesablauf und das Pflege- und Dienstleistungsangebot kann je nach Altersheim variieren.
- Kosten: Es ist kein schöner Gedanke, aber leider sind Altersheime in der Schweiz sehr teuer. Zwar kommt die öffentliche Hand für einen Teil der Kosten auf; ausserdem können Ergänzungsleistungen beantragt werden, wenn man sich die restlichen Kosten nicht mehr leisten kann. Wer genügend finanzielle Reserven hat, kann sich aber unter Umständen ein Altersheim mit höherem Standard und Komfort leisten.
Wie viel kostet ein Altersheimplatz in St. Gallen?
Die Kosten für einen Altersheimplatz in St. Gallen können je nach Einrichtung und den angebotenen Leistungen variieren. Im Durchschnitt kostet ein Pflegeplatz in der Schweiz ungefähr 10’000 Franken pro Monat. Von diesen Kosten muss man im Durchschnitt ungefähr die Hälfte selbst bezahlen; den anderen Teil übernehmen die Krankenkasse und die öffentliche Hand.
Ergänzungsleistungen beziehen für das Altersheim
Im Durchschnitt können nur etwa 40 Prozent der Pflegebedürftigen die selbstgetragenen Kosten für das Altersheim ohne Hilfe stemmen. Bei den übrigen 60 Prozent reicht das Renteneinkommen und das Vermögen nicht aus. Wer nicht genügend AHV- und Pensionskasseneinkommen bzw. Vermögen hat, um die selbstgetragenen Kosten für das Altersheim zu bezahlen, kann AHV-Ergänzungsleistungen beantragen.
Ergänzungsleistungen können erst beantragt werden, wenn das Vermögen bis zum gesetzlichen Freibetrag aufgebraucht worden ist. Dabei ist für Wohneigentümer wichtig zu wissen: Eine Immobilie gilt grundsätzlich auch als Vermögenswert. Solange jedoch einer der Ehegatten die Liegenschaft selbst bewohnt, können bis zu 300’000 Franken an Vermögensfreibeträgen abgezogen werden. Sobald jedoch keiner der Ehepartner mehr in der eigenen Immobilie wohnt, dürfen nur noch 60'000 Franken abgezogen werden. Bei alleinstehenden Wohneigentümern beträgt der Freibetrag sogar nur 37’500 Franken.
Ebenso wichtig zu wissen: Eine Schenkung oder ein Erbvorbezug gilt rechtlich als Vermögensverzicht. Bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen wird dieser angerechnet, als wenn sich das Vermögen noch im eigenen Besitz befinden würde.
Unterschied zwischen Pflegeheim und betreutem Wohnen
Im betreuten Wohnen lebt man in seiner eigenen Wohnung. Im Pflegeheim wohnt man in einem Zimmer.
Betreutes Wohnen ermöglicht ein hohes Mass an Selbstständigkeit. Bewohner erhalten zwar Unterstützung, Betreuung und Pflege, jedoch unter Umständen weniger intensiv als im Pflegeheim. Im Pflegeheim stehen hingegen die durchgängige Betreuung und die Einbindung in den Tagesablauf der Institution im Zentrum.
Umzug ins Altersheim als Immobilieneigentümer
Immobilie verkaufen oder vererben?
Im Alter gibt es verschiedene Optionen, wie man verfahren kann, wenn man eine Immobilie besitzt. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile sowie finanzielle, steuerliche und erbrechtliche Implikationen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Experten für Erbrecht oder einem Immobilienmakler zu beraten, um die beste Lösung entsprechend der individuellen Situation zu finden.
- Schenkung: Bei der Schenkung wird die Immobilie ohne finanzielle Gegenleistung an eine andere Person überschrieben. Diese Option kann steuerliche Vorteile bieten, da Schenkungen an direkte Nachkommen und den Ehepartner in den meisten Kantonen steuerfrei sind. Allerdings gilt eine Schenkung als Vermögensverzicht (siehe weiter unten).
- Gemischte Schenkung: Dabei erfolgt der Verkauf der Immobilie zu einem Preis unter dem Verkehrswert. Ob die gemischte Schenkung noch als Schenkung gilt, hängt vom Verhältnis zwischen dem Preis und dem Verkehrswert ab. Der Mindestanteil der Schenkung beträgt in vielen Kantonen 25 Prozent.
- Verkauf: Natürlich kann die Immobilie auch normal verkauft werden. Der Verkauf auf dem freien Markt hat den grossen Vorteil, dass man den bestmöglichen Preis erzielen erzielen kann, da ein Wettbewerb zwischen potenziellen Käufern herrscht. Ein Verkauf auf dem freien Markt kann auch emotionale Verwicklungen und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.
Immobilie verkaufen, bevor oder nachdem man ins Altersheim geht
Es gibt keine einheitliche Antwort darauf, ob es besser ist, die Immobilie vor oder nach dem Einzug ins Altersheim zu verkaufen. Einige Eigentümer bevorzugen den Verkauf vor dem Umzug, weil es administrativ einfacher ist, während andere die Immobilie behalten und sie später verkaufen oder vererben möchten. Wenn man den ganzen Aufwand im Zusammenhang mit dem Verkauf nicht selbst stemmen möchte, kann man einen Makler in der Stadt St. Gallen beauftragen.
Muss man seine Immobilie verkaufen, wenn man ins Altersheim geht?
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, seine Immobilie zu verkaufen, wenn man ins Altersheim geht. Die Entscheidung hängt von den individuellen Umständen, den Bedürfnissen und der familiären Situation des Eigentümers ab. Es gibt jedoch Fälle, in denen man unter Umständen seine Immobilie verkaufen muss, bevor man Ergänzungsleistungen beantragen kann.
- Eine Immobilie stellt grundsätzlich einen Vermögenswert dar, genauso wie Bargeld oder Wertschriften. Solange jedoch ein Ehepartner die Liegenschaft bewohnt, können bis zu 300’000 Franken als Vermögensfreibetrag abgezogen werden. Sobald jedoch keiner der Ehepartner mehr in der eigenen Immobilie lebt, reduziert sich dieser Freibetrag auf 60'000 Franken. Alleinstehende Wohneigentümer haben sogar nur einen Freibetrag von 37’500 Franken. Bevor Ergänzungsleistungen gewährt werden, muss das Vermögen bis zu diesem Freibetrag aufgebraucht werden – was unter Umständen bedeutet, dass man seine Immobilie verkaufen muss.
- Eine Schenkung oder ein Erbvorbezug gelten rechtlich als Vermögensverzicht. Dies bedeutet, dass bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen dieser Betrag berücksichtigt wird, als ob das Vermögen immer noch im Besitz der Person wäre. Wer seine Immobilie verschenkt, hat also später unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen.
Erfolgreicher Immobilienverkauf im Alter
Der Verkauf einer Immobilie bei einem bevorstehenden Umzug ins Altersheim ist immer eine bedeutende Entscheidung, die mit vielen Unsicherheiten und einer Reihe von organisatorischen Aufgaben einhergeht. Die Situation ist schon kompliziert genug, wenn man nur eine Mietwohnung zu kündigen hat. Noch anspruchsvoller wird es, wenn ein Eigenheim verkauft werden muss.
Um den Verkaufsprozess so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen, profitieren Sie von all den Vorteilen, die Neho zum Makler Nummer 1 in der Schweiz gemacht haben:
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