Exklusiv: Architektenvilla mit Blick auf den Murtensee
Inserat Nr. 1585-26-3
Exklusiv: Architektenvilla mit Blick auf den Murtensee
Haupteigenschaften
Entdecken Sie diese aussergewöhnliche Terrassenvilla, die hoch oben in einer ruhigen Umgebung liegt und nach Osten ausgerichtet ist.
Die grossen Fenster bieten einen Panoramablick auf den Murtensee und die Freiburger Voralpen, für eine helle und ruhige Atmosphäre.
Über drei Ebenen verteilt, bietet sie 8,5 Zimmer, in denen jeder seinen Raum findet: vier geräumige Schlafzimmer, jedes mit eigenem Bad, garantieren Komfort und Privatsphäre.
Eine Doppelgarage, ein Spielzimmer, eine Bibliothek mit Mezzanin und ein Büro im Untergeschoss passen sich all Ihren Wünschen an, ergänzt durch ein Fitnessstudio, eine grosse Waschküche und einen Technikraum mit Wärmepumpe.
In gutem Allgemeinzustand benötigt das Haus keine Renovierung.
Eine seltene Immobilie von hohem Standard, die es zu entdecken gilt: Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren!
Merkmale
Die Nachbarschaft
Dokumente
Dokumente verfügbar nach der Besichtigung
Häufige Fragen zu unserem Angebot
Neho steht für volle Transparenz – auch bei Ihrem Immobilienkauf. Der virtuelle Rundgang ist aus folgenden Gründen nötig, bevor Sie einen Besichtigungstermin anfragen können:
1. Zeitersparnis: Erkunden Sie die Immobilie von zu Hause aus und prüfen Sie, ob sie Ihren Kriterien entspricht.
2. Vorauswahl: Vergleichen Sie schnell mehrere Objekte und sortieren Sie diejenigen aus, die nicht zu Ihnen passen.
3. Detailansicht: Unsere virtuellen 360-Grad-Besichtigungen bieten einen vollständigen und realistischen Überblick über die Immobilie. Durch den virtuellen Rundgang können Sie sich die Raumgrössen besser vorstellen und kleine Stauräume erkunden. So gibt es keine Überraschungen am Besichtigungstermin.
Jeder Kaufinteressent wird von uns vorqualifiziert. Dazu prüfen wir, ob die Immobilie für Sie tatsächlich finanzierbar ist. So wissen die Verkäufer von Anfang an, dass Sie wirklich am Kauf interessiert sind. So sparen die Verkäufer und Sie Zeit.
Vorgehen: Um die Zahlungsfähigkeit einzuschätzen, empfehlen wir ein kurzes Telefongespräch mit unserem Finanzpartner Strike. Alternativ können wir uns direkt mit Ihrem Bankberater oder Ihrer Bankberaterin austauschen und die notwendigen Informationen einholen.
Finanzierungsbestätigung: Bei Immobilien mit hoher Nachfrage wird zum Teil bereits vor dem Besichtigungstermin eine Finanzierungsbestätigung verlangt. Gerne unterstützt unser Finanzpartner Strike Sie dabei und erstellt das Dokument innerhalb kurzer Frist.
Generell raten wir dazu, vorbereitet an den Besichtigungstermin zu kommen. Am besten haben Sie sich bereits mit einem oder mehreren Finanzinstituten über die möglichen Optionen und Konditionen in Bezug auf Ihre Hypothek ausgetauscht. Unser Finanzpartner Strike erstellt Ihnen gerne eine lukrative Zweitofferte. Jetzt kostenlosen Telefontermin vereinbaren.
Gewisse Verkäufer entscheiden sich dafür, die Besichtigungen selbst zu übernehmen. In den meisten Fällen führen die Makler die Besichtigungen durch. Neho übernimmt in beiden Fällen die Organisation der Besichtigungstermine. Sowohl der Makler wie der Eigentümer können Ihnen gleichermassen Auskunft über die Immobilie geben.
Gerne erklären wir Ihnen alle Schritte bis zum Kauf einer Neho-Immobilie, so dass Sie sich optimal vorbereiten können:
- Erstellen Sie ein Neho-Konto oder melden Sie sich an.
- Schauen Sie sich das Inserat und insbesondere den virtuellen Rundgang an.
- Fragen Sie einen Besichtigungstermin an über unsere Website. Sie werden von unserem Team kontaktiert, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
- Nehmen Sie an der Besichtigung teil.
- Wenn nicht bereits getan: Kümmern Sie sich um die Finanzierung und fragen Sie eine Finanzierungsbestätigung bei Ihrem Bankberater oder Ihrer Bankberaterin an.
- Besprechen Sie Ihren Eindruck vom Besichtigungstermin mit uns.
- Weiterhin interessiert? Geben Sie ein Angebot über unsere Plattform ab und besprechen Sie die Details mit dem Makler oder der Maklerin.
- Wählen Sie Ihren Notar aus (nur in Kantonen ohne Amtsnotar).