Die zweite Hypothek entspricht der Differenz zwischen der gesamten Belehnung und der ersten Hypothek.
Wenn Sie in der Schweiz eine Hypothek zur Finanzierung Ihres Immobilienkaufs aufnehmen, so beträgt diese maximal 80% des Belehungswerts und ist in zwei Teile unterteilt: die erste Hypothek und die zweite Hypothek.
Die zweite Hypothek entspricht der Differenz zwischen der gesamten Belehnung und der ersten Hypothek.
Im Gegensatz zur ersten Hypothek muss die zweite Hypothek innerhalb von 15 Jahren oder mit Erreichen des Rentenalters vollständig getilgt (amortisiert) sein, je nachdem, was zuerst eintritt.
Ein Immobilienkauf über CHF 1’000’000 wird von einer Bank mit 80% belehnt.
Die Hypothek beträgt dann insgesamt CHF 800’000, die erste Hypothek CHF 660’000 und die zweite Hypothek CHF 140’000.
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