Die Nettoverkaufsfläche wird insbesondere in den Kantonen Freiburg, Waadt und Neuenburg für den Verkauf einer Immobilie verwendet.
Die Nettoverkaufsfläche unterscheidet sich von der Bruttoverkaufsfläche.
Sie umfasst in ihrer Berechnung:
Anders als bei der Bruttoverkaufsfläche werden die Aussen- und Angrenzungswände der Wohnung nicht berücksichtigt.
Wie bei allen anderen Berechnungen müssen die Aussenflächen mit 50% bei Balkonen und Loggien und 33% bei Terrassen gewichtet werden.
Die Aussen-Geschossfläche bezieht sich auf alle äusseren Teile der Wohnung, die nicht auf allen Seiten geschlossen sind, wie Balkone, Loggien oder Terrassen.
Mehr lesenUnter nicht erschlossener sekundärer Nutzfläche versteht man Teile, die nicht bewohnbar sind, aber vom Eigentümer oder Mieter genutzt werden.
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