Ein Urkundenentwurf ist ein von einem Notar erstellter Entwurf des Kaufvertrags. Er ist daher nicht der endgültige Kaufvertrag, da Änderungen vorgenommen werden können.
Der Urkundenentwurf gibt den verschiedenen am Vertrag beteiligten Parteien die Möglichkeit, sich in Ruhe mit den verschiedenen Klauseln und Bedingungen des Verkaufs auseinanderzusetzen. Ausserdem kann jeder seine Fragen stellen. Sobald Änderungen am Entwurf vorgenommen wurden, wird er an jede Partei geschickt, um zu prüfen, ob die Bedingungen für sie akzeptabel sind.
Der Urkundenentwurf wird immer von dem mit dem Verkauf beauftragten Notar aufgesetzt. Beide Parteien können sich jedoch von einem Immobilienmakler unterstützen lassen, wenn sie sich beraten lassen oder ihre Interessen wahren wollen.
Eine öffentliche Beurkundung ist ein Vertrag, der von einer öffentlichen Amtsperson, in der Regel einem Notar, verfasst wurde und auch als notarielle Urkunde bezeichnet werden kann. Sobald sie unterschrieben ist, hat sie eine wichtige rechtliche Bedeutung und ermöglicht es, verschiedene Vorgänge zu regeln.
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