Das limitierte Vorkaufsrecht ist die Form des vertraglichen Vorkaufsrechts, bei dem der Preis (und allfällige weitere Konditionen des Kaufs) im Vorkaufsvertrag geregelt sind.
Das limitierte Vorkaufsrecht ist die Form des vertraglichen Vorkaufsrechts, bei dem der Preis (und allfällige weitere Konditionen des Kaufs) im Vorkaufsvertrag geregelt sind.
Dadurch hat der gegenwärtige Marktwert der Immobilie keinen Einfluss auf den Preis. Der Vorkaufsberechtige erhält damit im Fall eines Verkaufs die Möglichkeit, die Immobilie zum vertraglich vereinbarten Preis an der Stelle einer kaufwilligen Drittperson zu erwerben.
Ein limitiertes Vorkaufsrecht muss notariell beglaubigt werden. Ein Vorkaufsrecht hat keine Wirkung im Fall einer Zwangsveräusserung oder wenn die Immobilie ohne Kauf den Besitzerwechselt (z.B. Schenkung, Erbschaft).
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