Das Kaufrecht gibt einer Person das Recht, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu erwerben. Um gültig zu sein, muss es vor einem Notar beglaubigt werden und darf nicht länger als 10 Jahre dauern.
Das Kaufrecht wird insbesondere bei einem Terminkauf genutzt. Sobald sich die beiden Parteien nämlich auf den Verkaufstermin geeinigt haben, können sie das Kaufrecht im Grundbuch eintragen lassen. Dies garantiert dem Käufer, dass der derzeitige Eigentümer die Immobilie in der Zwischenzeit nicht an eine andere Person verkauft oder Änderungen an der Parzelle vornimmt.
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