Ein Grundstück im Sinne des Gesetzes ist definiert als "jeder Bereich eines Grundstücks mit ausreichend definierten Grenzen".
Diese Grenzen können durch eine Mauer, Markierungen oder Zäune festgelegt werden und müssen auf den Plänen sichtbar sein.
Das Eigentum umfasst die gesamte abgegrenzte Landfläche sowie die Böden, die Bauten, die Pflanzen, aber auch die Quellen.
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