Was ist die Errungenschaftsbeteiligung? Die Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand bei einer Ehe in der Schweiz.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand bei einer Ehe in der Schweiz. Sie ist in Art. 196ff ZGB geregelt und gilt von Gesetz wegen, wenn nichts anderes in einem Ehevertrag vereinbart wurde. Die Ehegatten leben dann in einer Errungenschaftsgemeinschaft. In der Errungenschaftsgemeinschaft gibt es keine gemeinsame Vermögenswerte. Während einer Ehe unterschiedet sich die Errungenschaftsgemeinschaft also nicht von einer Gütertrennung.
Der Unterschied zwischen der Errungenschaftsgemeinschaft und der Gütertrennung wird erst bei einer Auflösung der Ehe relevant (z.B. durch Tod, Scheidung, Vereinbarung eines anderen Güterstandes, usw.). Zu dem Zeitpunkt werden die Errungenschaften (d.h. die Einkünfte während der Ehe), zwischen den Ehegatten ausgeglichen.
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