In Kantonen mit Mischformen gibt es eine Kombination des freiberuflichen Notariats mit dem Amtsnotariat.
Verschiedene Funktionen und Zuständigkeitsbereiche sind dabei zwischen den Amtsnotaren und den freiberuflichen Notaren aufgeteilt.
Mischformen gibt es in den folgenden Kantonen: Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Schwyz, Thurgau und Zug.
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