Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten bezeichnen zusätzliche Kosten, die neben der Miete oder dem Kaufpreis einer Immobilie anfallen. Sie variieren je nach Nutzung und Situation der Immobilie.
Die Nebenkosten bei der Vermietung umfassen alle Betriebskosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache entstehen. Einige davon können auf den Mieter überwälzt werden, andere muss der Eigentümer selbst tragen.
Im Rahmen eines Immobilienverkaufs beziehen sich die Nebenkosten auf die zusätzlichen Gebühren und Steuern, die entweder vom Käufer oder vom Verkäufer getragen werden müssen.
Welche Nebenkosten sind bei der Vermietung erlaubt?
Bei der Vermietung dürfen grundsätzlich nur die Betriebskosten, die direkt im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache stehen, als Nebenkosten an den Mieter weitergegeben werden. Diese Kosten müssen nutzungsabhängig sein, d.h., sie entstehen nur während der Nutzung der Wohnung durch den Mieter und würden bei Leerstand nicht anfallen. Zu den erlaubten Nebenkosten gehören daher unter anderem:
- Heiz- und Warmwasserkosten: Die Kosten für die Heizung und die Erwärmung von Wasser können direkt an den Mieter weitergegeben werden, weil sie vom Mieter verursacht werden.
- Abwasser- und Wasserkosten: Diese entstehen durch den Verbrauch der Mieter und sind umlagefähig.
- Allgemeinstrom: Kosten für Strom, der im Gemeinschaftsbereich (z.B. Treppenhaus, Waschküche) verbraucht wird, sind umlagefähig.
- Hauswartung: Hierzu gehören Kosten für den Hauswart, der Reinigungs- und Wartungsarbeiten im Gebäude übernimmt.
- Gartenpflege: Kosten für die Rasenpflege, das Schneiden von Pflanzen usw.
- Müllentsorgung und Schneeräumung: Diese Dienstleistungen hängen direkt mit der Nutzung des Gebäudes zusammen.
Diese Nebenkosten dürfen nicht überwälzt werden
Nicht auf den Mieter umlegbare Kosten sind solche, die unabhängig vom Gebrauch der Mietsache anfallen, darunter:
- Finanzierungskosten und Hypothekarzinsen: Diese sind grundsätzlich vom Eigentümer zu tragen, da sie mit dem Eigentum zusammenhängen und nicht mit der Nutzung der Immobilie.
- Liegenschaftssteuern und Gebäudeversicherung: Diese Kosten würden auch bei Leerstand anfallen und dürfen daher nicht umgelegt werden.
- Unterhalt und Reparaturen: Grössere Reparaturen (z.B. Austausch der Heizung) sowie regelmässige Unterhaltsarbeiten (z.B. Renovationen) dürfen nicht als Nebenkosten verrechnet werden.
Grauzone bei den Nebenkosten
Ein Serviceabo für kleinere Wartungsarbeiten, wie z.B. ein Heizungsservice, ist grundsätzlich umlagefähig. Allerdings ist die Grenze bei diesen Arten von Nebenkosten nicht immer eindeutig. Im Zweifel sollten Mieter und Vermieter die Nebenkostenabrechnungen genau prüfen und sich gegebenenfalls juristisch beraten lassen.
Nebenkosten beim Immobilienverkauf
Im Kontext eines Immobilienverkaufs bezeichnen die Nebenkosten die zusätzlichen Ausgaben, die neben dem eigentlichen Kaufpreis anfallen und je nach Nebenkosten vom Käufer, dem Verkäufer oder beiden gemeinsam getragen werden müssen.
Zu den wichtigsten Nebenkosten beim Immobilienverkauf gehören die Notariatsgebühren, die Grundbuchgebühren und in manchen Kantonen die Handänderungssteuer. Wenn ein Makler mit dem Verkauf beauftragt worden ist, kommt die Maklerprovision hinzu. Diese Nebenkosten werden folgendermassen auf den Käufer und Verkäufer verteilt:
- Die Maklerprovision wird vom Auftraggeber gezahlt, was fast immer der Verkäufer ist.
- Die Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren werden in den meisten Kantonen hälftig zwischen dem Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
- Die Handänderungssteuer zahlt je nach Kanton nur der Käufer oder der Käufer und Verkäufer gemeinsam.
- Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Hypothek zahlt der Käufer.
- Die Kosten für eine allfällige vorzeitige Auflösung der Hypothek zahlt der Verkäufer.
- Die Grundstückgewinnsteuer zahlt der Verkäufer.
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienverkauf?
Die Nebenkosten beim Hausverkauf variieren je nach Kanton und der persönlichen Situation. Im Allgemeinen ist mit den folgenden Nebenkosten zu rechnen:
|
Nebenkosten |
Betrag |
Wer zahlt |
|---|---|---|
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Maklerprovision |
2–4 % vom Verkaufspreis oder Festpreis von z.B. 12'000 Franken |
Verkäufer |
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Notariatsgebühren |
ca. 0,1–0,5 % des Verkaufspreises |
Käufer und Verkäufer |
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Grundbuchgebühren |
0,1–0,2 % des Verkaufspreises |
Käufer und Verkäufer |
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Vorfälligkeitsentschädigung |
je nach verbleibender Laufzeit und Hypothekarsumme |
Verkäufer falls Hypothek gekündigt wird |
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Schuldbrief |
ca. 0,1–0,3 % der Hypothekarsumme |
Käufer, falls neue Hypothek aufgenommen wird |
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Grundstückgewinnsteuer |
Ca. 10–40% je nach Kanton und Besitzdauer. Wird aufgeschoben bei Ersatzkauf einer Erstwohnung |
Verkäufer, falls kein Ersatzobjekt gekauft wird |
