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Was sind Nebenkosten?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Erfahren Sie, was unter dem Begriff 'Nebenkosten' bei der Vermietung zu verstehen ist und welche zusätzlichen Kosten beim Verkauf einer Immobilie anfallen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Nebenkosten bei der Vermietung: Es dürfen nur Kosten auf den Mieter überwälzt werden, die durch dem Gebrauch der Mietsache entstehen. 

  • Grauzone bei Nebenkosten: Einige Nebenkosten, wie Wartungsverträge, liegen in einem rechtlichen Graubereich. 

  • Nebenkosten beim Immobilienverkauf: Die wichtigsten Nebenkosten sind die Notariats- und Grundbuchgebühren, die in den meisten Kantonen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden. 

 

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Was sind Nebenkosten? 

Nebenkosten bezeichnen zusätzliche Kosten, die neben der Miete oder dem Kaufpreis einer Immobilie anfallen. Sie variieren je nach Nutzung und Situation der Immobilie. 

Die Nebenkosten bei der Vermietung umfassen alle Betriebskosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache entstehen. Einige davon können auf den Mieter überwälzt werden, andere muss der Eigentümer selbst tragen. 

Im Rahmen eines Immobilienverkaufs beziehen sich die Nebenkosten auf die zusätzlichen Gebühren und Steuern, die entweder vom Käufer oder vom Verkäufer getragen werden müssen. 

Welche Nebenkosten sind bei der Vermietung erlaubt?

Bei der Vermietung dürfen grundsätzlich nur die Betriebskosten, die direkt im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietsache stehen, als Nebenkosten an den Mieter weitergegeben werden. Diese Kosten müssen nutzungsabhängig sein, d.h., sie entstehen nur während der Nutzung der Wohnung durch den Mieter und würden bei Leerstand nicht anfallen. Zu den erlaubten Nebenkosten gehören daher unter anderem:

  • Heiz- und Warmwasserkosten: Die Kosten für die Heizung und die Erwärmung von Wasser können direkt an den Mieter weitergegeben werden, weil sie vom Mieter verursacht werden. 
  • Abwasser- und Wasserkosten: Diese entstehen durch den Verbrauch der Mieter und sind umlagefähig.
  • Allgemeinstrom: Kosten für Strom, der im Gemeinschaftsbereich (z.B. Treppenhaus, Waschküche) verbraucht wird, sind umlagefähig.
  • Hauswartung: Hierzu gehören Kosten für den Hauswart, der Reinigungs- und Wartungsarbeiten im Gebäude übernimmt.
  • Gartenpflege: Kosten für die Rasenpflege, das Schneiden von Pflanzen usw. 
  • Müllentsorgung und Schneeräumung: Diese Dienstleistungen hängen direkt mit der Nutzung des Gebäudes zusammen.

Diese Nebenkosten dürfen nicht überwälzt werden

Nicht auf den Mieter umlegbare Kosten sind solche, die unabhängig vom Gebrauch der Mietsache anfallen, darunter:

  • Finanzierungskosten und Hypothekarzinsen: Diese sind grundsätzlich vom Eigentümer zu tragen, da sie mit dem Eigentum zusammenhängen und nicht mit der Nutzung der Immobilie. 
  • Liegenschaftssteuern und Gebäudeversicherung: Diese Kosten würden auch bei Leerstand anfallen und dürfen daher nicht umgelegt werden.
  • Unterhalt und Reparaturen: Grössere Reparaturen (z.B. Austausch der Heizung) sowie regelmässige Unterhaltsarbeiten (z.B. Renovationen) dürfen nicht als Nebenkosten verrechnet werden. 

Grauzone bei den Nebenkosten

Ein Serviceabo für kleinere Wartungsarbeiten, wie z.B. ein Heizungsservice, ist grundsätzlich umlagefähig. Allerdings ist die Grenze bei diesen Arten von Nebenkosten nicht immer eindeutig. Im Zweifel sollten Mieter und Vermieter die Nebenkostenabrechnungen genau prüfen und sich gegebenenfalls juristisch beraten lassen.

Nebenkosten beim Immobilienverkauf

Im Kontext eines Immobilienverkaufs bezeichnen die Nebenkosten die zusätzlichen Ausgaben, die neben dem eigentlichen Kaufpreis anfallen und je nach Nebenkosten vom Käufer, dem Verkäufer oder beiden gemeinsam getragen werden müssen. 

Zu den wichtigsten Nebenkosten beim Immobilienverkauf gehören die Notariatsgebühren, die Grundbuchgebühren und in manchen Kantonen die Handänderungssteuer. Wenn ein Makler mit dem Verkauf beauftragt worden ist, kommt die Maklerprovision hinzu. Diese Nebenkosten werden folgendermassen auf den Käufer und Verkäufer verteilt: 

  • Die Maklerprovision wird vom Auftraggeber gezahlt, was fast immer der Verkäufer ist. 
  • Die Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren werden in den meisten Kantonen hälftig zwischen dem Käufer und Verkäufer aufgeteilt. 
  • Die Handänderungssteuer zahlt je nach Kanton nur der Käufer oder der Käufer und Verkäufer gemeinsam. 
  • Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Hypothek zahlt der Käufer. 
  • Die Kosten für eine allfällige vorzeitige Auflösung der Hypothek zahlt der Verkäufer. 
  • Die Grundstückgewinnsteuer zahlt der Verkäufer. 

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienverkauf? 

Die Nebenkosten beim Hausverkauf variieren je nach Kanton und der persönlichen Situation. Im Allgemeinen ist mit den folgenden Nebenkosten zu rechnen: 

Nebenkosten

Betrag

Wer zahlt

Maklerprovision

2–4 % vom Verkaufspreis oder Festpreis von z.B. 12'000 Franken

Verkäufer

Notariatsgebühren

ca. 0,1–0,5 % des Verkaufspreises 

Käufer und Verkäufer

Grundbuchgebühren

0,1–0,2 % des Verkaufspreises

Käufer und Verkäufer 

Vorfälligkeitsentschädigung

je nach verbleibender Laufzeit und Hypothekarsumme

Verkäufer falls Hypothek gekündigt wird

Schuldbrief

ca. 0,1–0,3 % der Hypothekarsumme

Käufer, falls neue Hypothek aufgenommen wird

Grundstückgewinnsteuer 

Ca. 10–40% je nach Kanton und Besitzdauer. Wird aufgeschoben bei Ersatzkauf einer Erstwohnung

Verkäufer, falls kein Ersatzobjekt gekauft wird 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die für den Mieter anfallen und Betriebskosten wie Heizkosten, Wasserkosten oder Gartenpflege umfassen. Nicht umlagefähig sind Kosten wie Hypothekarzinsen oder Liegenschaftssteuern

Der Vermieter darf alle nutzungsabhängigen Betriebskosten, wie Heiz- und Wasserkosten, Allgemeinstrom, Hauswartung und Gartenpflege, auf den Mieter übertragen. Kosten wie Hypothekenzinsen oder größere Reparaturen dürfen jedoch nicht umgelegt werden.

Beim Verkauf einer Immobilie fallen Nebenkosten wie Notariats- und Grundbuchgebühren, Handänderungssteuer (je nach Kanton), Maklerprovision und Grundstückgewinnsteuer an. Diese Kosten werden oft zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

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