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Bern: Klassifizierung neuer Bauzonen in fünf Kantonen gestoppt

Da das Raumordnungsgesetz nicht eingehalten wird, können die genannten Kantone ab dem 1. Mai keine neuen Abgrenzungen von Bauzonen mehr zulassen. Der Bundesrat hat nur über 18 kantonale Masterpläne entschieden, andere Kantone befinden sich derzeit in einer schwierigen Lage und müssen das Projekt zur Genehmigung vorlegen.

Von Thomas Lambert , 27. September 2023

Die Kantone Genf, Zürich, Luzern, Zug & Schwyz können ab dem 1. Mai keine neuen Bauzonenabgrenzungen mehr bewilligen, weil sie nicht dem Bundesrecht entsprechen oder nicht rechtzeitig eine Mehrwertsteuer eingeführt haben.

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Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, die obig genannten fünf Kantone wegen Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften zu bestrafen. Tatsächlich hatte die Bevölkerung 2013 die Revision des Raumordnungsgesetzes beschlossen. Letzteres verlangt von den Kantonen eine Kompensation und damit den Abzug von mindestens 20% des Kapitalgewinns aus einer Klassifizierung als Bauzone. Die Kantone hatten eine fünfjährige Frist, die am 30. April 2019 abgelaufen ist.

Die Kantone Genf, Luzern & Schwyz haben alle rechtzeitig eine Kapitalertragssteuer eingeführt. Die Mindestanforderungen des Gesetzes wurden jedoch durch die Vorschriften nicht eingehalten, da diese berühmte Steuer nur auf Kapitalgewinne von über CHF 100'000 erhoben wird - eine viel höhere Schwelle als das was das Bundesgericht entschieden hatte.

In einem ähnlichen Fall im Tessin im Jahr 2017 wurde diese Schwelle von den Richtern als zu hoch eingestuft, da sie gegen das Bundesgesetz verstiess.

Seitens des Kanton Schwyz sieht das kantonale Gesetz eine Pauschale von rund CHF 10'000 für die Kapitalertragssteuer vor. Das Ergebnis ist ein tatsächlicher Steuersatz der deutlich unter dem Mindeststeuersatz liegt.

In Zug ist es die Volksabstimmung, die den Kanton untergräbt. Dies geschieht am 19. Mai, also deutlich nach Ablauf der vom Bundesgesetz festgelegten Frist. Die erlassenen Vorschriften entsprechen zumindest den Anforderungen der Gesetzgebung.

Im Kanton Zürich befindet sich der Entwurf einer Regelung für diese Entschädigung noch in parlamentarischer Abstimmung.
 

Gut zu wissen:


Der Bundesrat hat sich nur zu 18 kantonalen Masterplänen geäussert. Die Kantone Jura, Freiburg und Wallis könnten genauso gut mit dem Bundesgericht verhandeln. Zwei Kantone, Obwalden und Glarus, haben noch kein Projekt zur Bewilligung vorgelegt und können mit der gleichen Sanktion rechnen.

 

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