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Grundstückgewinnsteuer Zürich

Von Lukas Speck
Lesezeit: 2 Minuten

Grundstückgewinnsteuer Zürich. Jeder Gewinn, der durch den Verkauf einer Immobilie im Kanton Zürich erzielt wird, unterliegt der Grundstückgewinnsteuer. Erfahren Sie mehr darüber, wie sie berechnet wird.

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Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich

Zuständigkeit

Im Kanton Zürich wird die Grundstückgewinnsteuer durch die Gemeinden erhoben. 

 

Steuersatz auf Immobiliengewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich ist progressiv und variiert je nach dem Betrag des erzielten Gewinns beim Verkauf von Immobilien. Hier ist, wie sie berechnet wird:

  • 10% für die ersten CHF 4.000
  • 30% für die nächsten CHF 20.000
  • 15% für die weiteren CHF 6.000
  • 35% für die nächsten CHF 50.000
  • 20% für die weiteren CHF 8.000
  • 40% für Gewinne über CHF 100.000
  • 25% für die nächsten CHF 12.000

Darüber hinaus erhöht sich die Steuer auf den Grundstückgewinn bei kurzfristigem Besitz der Immobilie:

  • Weniger als 1 Jahr: Erhöhung um 50%
  • Weniger als 2 Jahre: Erhöhung um 25%

 

Haltedauer

Ab dem vollen 5. Besitzjahr gibt es eine Steuerermässigung um 5 % und für jedes weiter Jahr um 3 %. Dies gilt bis zu 20 Jahren, wo maximal eine 50%-ige  Steuerermässigung geltend gemacht werden kann.

 

Besteuerungsart - Monistisches oder dualistisches System

Im Kanton Zürich ist die Grundstückgewinnsteuer eine einmalige Steuer, die nicht als Teil der Einkommenssteuer, sondern bei der Veräusserung zu zahlen ist (monistisches System). Von der Grundstückgewinnsteuer werden alle Grundstückgewinne erfasst, sowohl die, die als Veräusserungsgewinn bei Privaten anfallen, als auch Wertzuwachsgewinne auf Gewerbeimmobilien. 

 

Minimaler Betrag

Gewinne unter CHF 5´000 sind steuerfrei, wobei sich im Kanton Zürich vermutlich nur sehr selten Immobilien mit solch einem geringen Erlös veräussern lassen.

 

Grundlagen und nützliche Links

Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie hier: §§ 216–226 StG

Über die Eingabe der Postleitzahl in der die Immobilie liegt, könne Sie zum zuständigen Gemeindesteueramt gelangen.

Alle Angaben in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständigen Behörden oder einen Berater zu wenden, um eine persönliche Empfehlung zu erhalten.

Allgemeine Informationen zur Grundstückgewinnsteuer gibt es hier.

Sie wünschen eine persönliche Beratung durch einen Finanzierungsexperten? Wenden Sie sich an Strike, unseren Finanzpartner, und erhalten Sie konkrete Lösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

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Lukas Speck
Lukas Speck
Lokaler Experte

Lukas hat sich bei Neho zunächst als Junior Immobilienmakler bewiesen und den berufsbegleitenden Lehrgang zum Immobilienvermarkter an der Kaderschule Zürich absolviert. Er bringt spezielles Fachwissen im Bereich Bau mit, was er für seine Kunden optimal in Szene setzt.

Vielen Dank!

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Inhaltsverzeichnis
  • Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich
  • Steuersatz auf Immobiliengewinnsteuer

Häufige Fragen

Eine einführende Erklärung zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich, mit Details darüber, wer diese Steuer zahlen muss.

Beschreibung der Berechnungsmethode für die Grundstückgewinnsteuer, inklusive der Faktoren wie Ankaufspreis, Investitionen in das Grundstück und Verkaufspreis.

Übersicht über mögliche Steuerbefreiungen oder -erleichterungen, beispielsweise für landwirtschaftliche Grundstücke oder bei Erbschaften.

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